Die Behörde setzt sich aus der Behördenleitung in Person der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, dem Stab (Gremien-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit), der Allgemeinen Verwaltung und den folgenden Abteilungen zusammen:
- Abteilung I - Recht
- Abteilung II - Recht
- Abteilung III - Recht
- Abteilung IV - Informatik
Die Aufgabenbereiche der einzelnen Abteilungen sowie die Zuständigkeiten der Ansprechpartner:innen lassen sich dem beigefügten Organigramm entnehmen.
Aktenordnung
Nach § 17 Abs. 5 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat jede öffentliche Stelle des Landes Berlin ihre Aktenordnung allgemein zugänglich zu machen. Für alle nach unserem Aktenplan geführten Akten gilt grundsätzlich das Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Akten uneingeschränkt für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht zur Verfügung stehen. Vielmehr wird in jedem Einzelfall eine Prüfung vorgenommen, ob dem Informationszugang der Bürgerin oder des Bürgers Gründe nach den §§ 5 ff. IFG entgegenstehen.