Gemäß Grundgesetz stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf. Verteidigung umfasst heute allerdings mehr als die herkömmliche Verteidigung an den Landesgrenzen gegen einen konventionellen Angriff. Sie schließt die Verhütung von Konflikten und Krisen, die gemeinsame Bewältigung von Krisen und die Krisennachsorge ein. Somit lässt sich Verteidigung geografisch nicht mehr eingrenzen, sondern trägt zur Wahrung unserer Sicherheit bei, wo immer diese gefährdet ist.
Umfang und Struktur der Streitkräfte richten sich nach den Aufgaben, die ihnen die Politik zuweist, müssen aber auch finanzielle und demografische Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Die Aufteilung der militärischen Organisationsbereiche ist wie folgt gegliedert: Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis und Sanitätsdienst, hinzu kommt einen neuer militärischer Organisationsbereich CIR, Cyber- und Informationsraum.
Neben den militärischen Orangisationsbereichen gibt es zahlreiche Verwendungsmöglichkeiten als Beamter/in oder Angestellte/r in der Wehrverwaltung.
Die Gesamtstärke der Bundeswehr soll innerhalb der nächsten Jahre weiter aufwachsen, auf einen künftigen Gesamtumfang von bis zu 250.000 Beschäftigte.