Das CVUA Rheinland ist nach § 4 des IUAG NRW zuständig für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Hierzu zählen auch Untersuchungen von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Erzeugnissen der Weinwirtschaft sowie Tabakerzeugnissen. Die oben genannten Tätigkeiten umfassen auch die Erstellung von Gutachten, Beurteilungen und Stellungnahmen, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind.