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Deutsche Hochschule der Polizei

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Die Deutsche Hochschule der Polizei ist 2006 durch ein eigenes Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen errichtet worden. Dieses nordrhein-westfälische Landesgesetz ist von allen Ländern und dem Bund im Rahmen des Abkommens über die Hochschule übernommen worden. Träger der Hochschule sind die Innenministerien und Innensenatoren der Länder und des Bundes. Die Akkreditierung der DHPol durch den Wissenschaftsrat am 25.01.2013 war nach der Beendigung der Gründungsphase im Jahr 2008 ein weiterer Meilenstein auf dem Weg dieser Spezialhochschule mit universitärem Status. Die Berufung von Univ.-Prof. Dr. Hans-Jürgen Lange zum Präsidenten am 01.07.2014 war ein weiterer Entwicklungsschritt in der jüngsten Geschichte der Hochschule. Damit wurde die Hochschule bis zum 30.06.2024 erstmalig von einem Universitätsprofessor geleitet. Am 15.12.2016 hat der Landtag die Aufnahme der Deutschen Hochschule der Polizei in das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. 

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