Die Bayerische Polizei nimmt die Aufgabenbereiche Strafverfolgung (Repression) und Gefahrenabwehr (Prävention) wahr. Die Aufgaben sind im Polizeiaufgabengesetz geregelt.
Die Polizei
schützt den Bürger rund um die Uhr,
hilft ihm bei der Sicherung seiner Ansprüche,
bekämpft die Kriminalität und klärt Straftaten auf,
leitet Erste-Hilfe-Maßnahmen ein und nimmt Unfälle auf,
sichert Beweise und Spuren,
nimmt Umweltschutzaufgaben wahr,
schützt Veranstaltungen, berät den Bürger und gibt Tipps.
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