Der Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg ist eine Einrichtung, mit deren Hilfe der Erzbischof die ihm kirchenrechtlich obliegende Aufsicht über die Vermögensverwaltung nachgeordneter kirchlicher Rechtspersonen wahrnimmt. Der Rechnungshof ist unmittelbar dem Erzbischof zugeordnet und in seiner Tätigkeit nur an das geltende kirchliche und weltliche Recht gebunden. Er ist zuständig für die Prüfung der Jahresrechnungen der Erzdiözese Freiburg und der Vermögensaufsicht des Erzbischofs von Freiburg unterliegenden Rechtspersonen des verfasst-kirchlichen Bereichs (z.B. selbstständige Stiftungen des öfftl. Rechts, Kirchengemeinden) und des Caritas-Bereichs (z.B. Caritasverbände). Beratung der geprüften Rechtsträger ist wesentliches Element der Arbeit.