Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Als zentrale Einrichtung der Länder unterstützen fünf Fachbereiche mit etwa 50 MitarbeiterInnen die Landesprüfungsämter bei der Durchführung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker sowie nach dem jeweiligen Landesprüfungsamt. Dort melden Sich Studierenden zur Prüfung an, von dort erhalten sie die Ladung zur Prüfung und nach der Prüfung den Prüfungsbescheid. Zur einheitlichen und damit die Chancengleichheit wahrenden Durchführung der bundeseinheitlichen Examina arbeiten Landesprüfungsämter und IMPP eng zusammen.
Das Aufgabenspektrum des IMPP ist gemäß des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vielfältig.
Im Einzelnen erbringt das IMPP folgende Dienstleistungen:
- Erstellung der Prüfungsaufgaben mit den dazugehörigen Antwortmöglichkeiten entsprechend den Vorschriften der Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker sowie dem Psychotherapeutengesetz.
- Erstellung und Bearbeitung der IMPP-Gegenstandskataloge
- Technische Auswertung der Antwortbögen, Ermittlung der Prüfungsergebnisse und teststatistische Analyse der Examina
- Organisatorische und weitere Dienstleistungen für Landesprüfungsämter und Hochschulen, Prüfungsunterlagen, Information der Fakultäten/Fachbereiche über hochschul- und fachbezogene Prüfungsergebnisse und weitere Angaben.
Schließlich hat das IMPP den Auftrag, durch eigene Forschungsarbeiten zur Weiterentwicklung des Prüfungswesens in der Medizin, der Pharmazie und der Psychotherapie beizutragen. Insofern widmet sich das IMPP diversen Forschungsthemen. Neben internen, fachbereichsübergreifenden und zum Teil auch von externen Partnern unterstützten Forschungsaktivitäten agiert das IMPP federführend in verschiedenen drittmittelgeförderten Forschungsprojekten, die in der Arbeitsgruppe Projekte zusammengefasst sind.
Das Leitungsgremium des IMPP, das über grundsätzliche Fragen entscheidet, ist der Verwaltungsrat, in dem die Gesundheitsressorts der Länder vertreten sind. Die laufenden Geschäfte leitet die Institutsdirektorin. Das IMPP ist in fünf Fachbereiche sowie die „Arbeitsgruppe Projekte“ gegliedert.