Auf der Basis verschiedener gesetzlicher Grundlagen und Bestimmungen ist das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) für folgende Aufgaben zuständig:
- Erstellung der Prüfungsaufgaben mit den dazugehörigen Antwortmöglichkeiten entsprechend den Vorschriften der Approbationsordnungen für Ärzte und für Apotheker sowie dem Psychotherapeutengesetz
- Erstellung und Bearbeitung der IMPP-Gegenstandskataloge
- Technische Auswertung der Antwortbögen, Ermittlung der Prüfungsergebnisse und teststatistische Analyse der Examina
- Organisatorische und weitere Dienstleistungen für Landesprüfungsämter und Hochschulen, z. B. Terminplanung für die schriftlichen Prüfungen, Druck und Versendung von Prüfungsunterlagen, Information der Fakultäten/Fachbereiche über hochschul- und fachbezogene Prüfungsergebnisse usw.
- Prüfungsforschung
- Bereitstellung von Forschungsergebnissen und Beratung zu möglichen Reformen des Prüfungswesens
Das Leitungsgremium des IMPP, das über grundsätzliche Fragen entscheidet, ist der
Verwaltungsrat, in dem die Gesundheitsressorts der Länder sowie das Finanz- und Wissenschaftsministerium des Sitzlandes Rheinland-Pfalz vertreten sind. Die laufenden Geschäfte leitet die Institutsdirektorin. Das IMPP arbeitet eng mit den zuständigen Landesprüfungsämtern zusammen, um die Staatsprüfungen durchzuführen.