Der Landrat wird alle acht Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden direkt gewählt. Er ist mit Stimmrecht Mitglied des Kreistages und Vorsitzender des Kreisausschusses.
Der Landrat setzt die Tagesordnung fest, leitet die Sitzungen und ist politischer Repräsentant des Landkreises Wesermarsch. Im Verhinderungsfall wird er von den stellvertretenden Landräten, die vom Kreistag gewählt werden, vertreten.