Der Landrat vertritt den Landkreis nach außen und leitet das Landratsamt. Er ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsmäßigen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation des Landratsamts.
Zu seinem direkten Geschäftsbereich gehören das Personal- und Organisationsamt sowie das Kommunal- und Prüfungsamt, das über die Aufgabenerfüllung der kreisangehörigen Gemeinden und die Verwendung der Kreisfinanzen wacht. Außerdem sind ihm mehrere Stabsstellen zugeordnet.
Als Vorsitzender des Kreistages bereitet der Landrat die Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse des Gremiums.