Der Stadtverordnetenversammlung steht nach der Hessischen Gemeindeordnung ein kollegiales Verwaltungsorgan gegenüber: der Magistrat.
Die Sitzungen des Magistrates sind nicht öffentlich.
Der Magistrat besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister und den ehrenamtlichen acht Stadträtinnen und Stadträten.
Die Wahl der ehrenamtlichen Stadträte erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung für die laufende Wahlperiode (fünf Jahre). Magistratsmitglieder können nicht gleichzeitig Stadtverordnete sein.
Eine zentrale Aufgabe des Magistrates liegt darin, die laufende Verwaltung der Stadt zu gewährleisten. Dies geschieht im Rahmen der bereitgestellten Mittel, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Der Magistrat bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Außerdem nimmt er an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil.