Der Magistrat ist das "ausführende Organ" der Stadt.
Er setzt die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung um und führt die laufenden Geschäfte. Der Magistrat setzt jedoch nicht nur Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung um, sondern bereitet auch Entscheidungen und Beschlussfassungen durch die Stadtverordnetenversammlung vor.
Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister, der von den Bürgerinnen und Bürgern in direkter Wahl gewählt wird, dem hauptamtlichen Ersten Stadtrat und zehn ehrenamtlichen Stadträtinnen bzw. ehrenamtlichen Stadträten.