Das Regierungspräsidium Tübingen als Mittelbehörde zwischen den zehn Landesministerien und der unteren Verwaltungsebene mit Landrats- und Bürgermeisterämtern bietet im Rahmen seiner Zuständigkeit seinen Bürgerinnen und Bürgern, den Landkreisen, Städten und Gemeinden, Wirtschaftsunternehmen und sonstigen Institutionen hohe Kompetenz und schnelle Entscheidungen.
Die sogenannten Bündelungsfunktion des Präsidiums, das mit seinen zehn Fachabteilungen fast alle Bereiche der Landesverwaltung abdeckt, bringt für die Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Kompetenz- und Leistungsspektrum unter einem Dach zusammen.
Die Struktur des Regierungspräsidiums befindet sich in stetigem Wandel. Aufgabenzuwachs, neue Schwerpunkte der Gesetzgebung und Politik und immer geringere Spielräume in den öffentlichen Haushalten haben einen permanenten Prozess der Erneuerung und des Umdenkens vorangetrieben.
Bei der letzten großen Verwaltungsreform wurden viele ehemals selbständige Fachbehörden unter dem gemeinsamen Dach "Regierungspräsidium" zusammengefasst zu einer schlanken und universell zuständigen Allround-Behörde.