Städtebauliche Gesamtmaßnahmen sind zeitlich begrenzte und sehr arbeitsintensive Verwaltungsaufgaben, die nur von Spezialisten erfüllt werden können. Als eigenständige und privatwirtschaftlich agierende GmbH ist die SAN im Gegensatz zu den Planungsabteilungen der Stadt keine Behörde und kann somit im Rahmen der Gesetze flexibler handeln, etwa bei der Zuschussvergabe. Außerdem sind Personal- und Sachkosten, die im Zuge des Managements eines Sanierungsgebietes anfallen, nicht förderfähig, wenn sie innerhalb der Stadtverwaltung zu Buche schlagen. Sobald sie aber seitens eines Sanierungsträgers in Rechnung gestellt werden, werden 60 Prozent davon von Bund und Land übernommen, so dass lediglich noch 40 Prozent aus dem Stadtsäckel zu bezahlen sind.