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Ein Arbeitszeugnis ist ein formelles Dokument, das von einem Arbeitgeber erstellt wird und die Leistungen, Fähigkeiten und das Verhalten eines Mitarbeiters während seiner Beschäftigung objektiv und wohlwollend bewertet. Es dient zukünftigen Arbeitgebern als Referenz und ist oft entscheidend für die weitere berufliche Karriere des Arbeitnehmers. Für Arbeitgeber ist es wichtig, ein Arbeitszeugnis sorgfältig und wohlwollend zu formulieren, da negative Formulierungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
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Ein Arbeitszeugnis unterliegt in Deutschland klaren rechtlichen Vorgaben, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte verankert sind. Jeder Arbeitnehmer hat gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, das sich auf das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer sowie auf die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers erstreckt.
Arbeitnehmer können jederzeit die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verlangen, sei es während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses (Zwischenzeugnis) oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Endzeugnis). Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen und wohlwollend formuliert sein, um den Arbeitnehmer nicht unnötig zu belasten oder dessen berufliche Zukunft zu gefährden.
Ein Arbeitszeugnis muss schriftlich auf Geschäftspapier des Unternehmens ausgestellt und vom Arbeitgeber oder einem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein. Es darf keine Rechtschreibfehler, Durchstreichungen oder handschriftlichen Ergänzungen enthalten, um als formal korrekt zu gelten. Auch sollte es mit dem Datum des letzten Arbeitstages versehen sein, um die Aktualität des Zeugnisses zu gewährleisten.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss mindestens die folgenden Elemente enthalten:
Arbeitgeber müssen bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen größte Sorgfalt walten lassen. Fehlerhafte oder unvollständige Zeugnisse können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Arbeitnehmer haben das Recht, auf Berichtigung oder Ergänzung eines Zeugnisses zu klagen, wenn dieses unrichtige oder missverständliche Aussagen enthält. Ein Zeugnis darf weder zu gute noch zu schlechte Bewertungen enthalten, da beides als unzulässige Beeinflussung des beruflichen Fortkommens angesehen werden kann.
Ein Arbeitszeugnis kann entweder als einfaches oder als qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden. Beide Formen unterscheiden sich erheblich in ihrem Umfang und in der Tiefe der Informationen, die sie enthalten. Die Wahl der Zeugnisart hängt oft von der Art der Tätigkeit und den individuellen Bedürfnissen des Arbeitnehmers ab.
Arbeitnehmer sollten in der Regel ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern, da dieses eine aussagekräftigere und umfassendere Bewertung ihrer beruflichen Fähigkeiten und Leistungen darstellt. Ein einfaches Arbeitszeugnis kann in Fällen nützlich sein, in denen nur die grundsätzlichen Fakten eines Arbeitsverhältnisses dokumentiert werden sollen, beispielsweise bei kurzen Anstellungen oder für weniger qualifizierte Tätigkeiten.
Kriterium | Einfaches Arbeitszeugnis | Qualifiziertes Arbeitszeugnis |
---|---|---|
Umfang | Kurz und faktisch | Umfangreich und detailliert |
Inhalt | Angaben zur Person, Art der Tätigkeit und Dauer des Arbeitsverhältnisses | Angaben zur Person, Art der Tätigkeit, Dauer des Arbeitsverhältnisses, detaillierte Aufgabenbeschreibung, Leistungsbewertung, Verhaltensbewertung |
Leistungsbeurteilung | Keine | Ja |
Verhaltensbeurteilung | Keine | Ja |
Verwendungszweck | Für einfache Tätigkeiten oder auf Wunsch des Arbeitnehmers | Für qualifizierte Tätigkeiten und umfassende Bewerbungen |
Ein Arbeitszeugnis, insbesondere ein qualifiziertes, muss bestimmte Elemente enthalten, um vollständig und aussagekräftig zu sein. Diese Bestandteile gewährleisten, dass das Zeugnis sowohl den rechtlichen Anforderungen entspricht als auch eine faire und umfassende Bewertung des Arbeitnehmers liefert.
Kopfzeile
Überschrift
Einleitung
Tätigkeitsbeschreibung
Leistungsbeurteilung
Verhaltensbeurteilung
Schlussformulierung
Unterschrift
Ein Arbeitszeugnis der Note 1 entspricht einer exzellenten Bewertung und zeigt, dass der Arbeitnehmer herausragende Leistungen erbracht hat. Solche Zeugnisse enthalten spezifische Formulierungen, die positiv und sehr lobend sind, um die außergewöhnliche Leistung des Mitarbeiters zu würdigen.
„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“: Diese Formulierung drückt aus, dass der Mitarbeiter alle Erwartungen übertroffen hat.
„Hervorragende Fachkenntnisse“: Bezeichnet tiefgehende und umfassende Kenntnisse im Fachgebiet.
„Außerordentliches Engagement“: Deutet auf eine besonders hohe Einsatzbereitschaft hin.
„Führungsstark und motivierend“: Hebt ausgezeichnete Führungsqualitäten und die Fähigkeit, andere zu motivieren, hervor.
„Immer äußerst zuverlässig“: Betonung auf die außergewöhnliche Zuverlässigkeit des Mitarbeiters.
Hier können Sie sich ein Muster-Arbeitszeugnis mit der Note 1 herunterladen:
Ein Arbeitszeugnis der Note 2 steht für sehr gute Leistungen. Solche Zeugnisse betonen die Stärken des Mitarbeiters, weisen jedoch gelegentlich auf Verbesserungspotenziale hin, ohne dabei abwertend zu wirken. Die Formulierungen sind durchweg positiv und reflektieren eine hohe Zufriedenheit mit dem Mitarbeiter.
„Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“: Dies signalisiert, dass der Mitarbeiter sehr gute Leistungen erbracht hat, jedoch nicht ganz außergewöhnlich.
„Sehr gute Fachkenntnisse“: Deutet auf umfassende und sehr solide Fachkenntnisse hin.
„Großes Engagement“: Beschreibt eine hohe Einsatzbereitschaft.
„Zuverlässig und sorgfältig“: Hebt die Verlässlichkeit und Genauigkeit des Mitarbeiters hervor.
„Sehr gute Zusammenarbeit“: Zeigt, dass die Teamarbeit und das Sozialverhalten sehr positiv bewertet werden.
Hier können Sie sich ein Muster-Arbeitszeugnis mit der Note 2 herunterladen:
Ein Arbeitszeugnis der Note 3 entspricht einer guten Bewertung und zeigt, dass der Mitarbeiter zufriedenstellende Leistungen erbracht hat. Die Formulierungen sind positiv, jedoch weniger überschwänglich als bei den Noten 1 und 2. Diese Zeugnisse betonen solide Leistungen und ein gutes Verhalten, ohne herausragende Merkmale besonders hervorzuheben.
„Zu unserer vollen Zufriedenheit“: Diese Formulierung drückt aus, dass der Mitarbeiter alle Erwartungen erfüllt hat.
„Gute Fachkenntnisse“: Bezeichnet solide und zuverlässige Fachkenntnisse.
„Engagiert“: Beschreibt eine konstante Einsatzbereitschaft.
„Zuverlässig und genau“: Hebt die Verlässlichkeit und Genauigkeit des Mitarbeiters hervor.
„Gute Zusammenarbeit“: Zeigt, dass die Teamarbeit und das Sozialverhalten gut bewertet werden.
Hier können Sie sich ein Muster-Arbeitszeugnis mit der Note 3 herunterladen:
Ein Arbeitszeugnis der Note 4 entspricht einer zufriedenstellenden Bewertung. Solche Zeugnisse weisen darauf hin, dass der Mitarbeiter die grundlegenden Anforderungen erfüllt hat, jedoch in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht. Die Formulierungen sind neutral gehalten und zielen darauf ab, die Leistungen sachlich darzustellen, ohne sie übermäßig zu loben.
„Zu unserer Zufriedenheit“: Diese Formulierung drückt aus, dass der Mitarbeiter die Erwartungen insgesamt erfüllt hat, jedoch keine besonderen Leistungen erbracht hat.
„Solide Fachkenntnisse“: Bezeichnet grundlegende und zuverlässige Fachkenntnisse.
„Bemüht“: Beschreibt eine konstante, aber durchschnittliche Einsatzbereitschaft.
„Zuverlässig“: Hebt die Verlässlichkeit des Mitarbeiters hervor.
„Ordentliche Zusammenarbeit“: Zeigt, dass die Teamarbeit und das Sozialverhalten zufriedenstellend bewertet werden.
Hier können Sie sich ein Muster-Arbeitszeugnis mit der Note 4 herunterladen:
Ein Arbeitszeugnis der Note 5 entspricht einer mangelhaften Bewertung. Solche Zeugnisse weisen darauf hin, dass der Mitarbeiter die Erwartungen nicht erfüllt hat und erhebliche Schwächen in der Leistung oder im Verhalten zeigte. Die Formulierungen sind zurückhaltend und vermeiden direkte Kritik, indem sie auf Schwächen dezent hinweisen.
„Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“: Diese Formulierung drückt aus, dass der Mitarbeiter die Erwartungen nur teilweise erfüllt hat.
„Ausreichende Fachkenntnisse“: Bezeichnet grundlegende, aber nicht besonders ausgeprägte Fachkenntnisse.
„Bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“: Beschreibt den Versuch des Mitarbeiters, den Anforderungen zu entsprechen, jedoch ohne Erfolg.
„Er zeigte sich stets bemüht“: Hebt die Bemühungen des Mitarbeiters hervor, die jedoch nicht zu den gewünschten Ergebnissen führten.
„Ordnungsgemäße Zusammenarbeit“: Zeigt, dass die Teamarbeit und das Sozialverhalten akzeptabel, aber nicht besonders gut waren.
Hier können Sie sich ein Muster-Arbeitszeugnis mit der Note 5 herunterladen:
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