Deggendorf, Bayern
HRM - Lenka Haller, 0991/3615 - 8313
Die Berufung auf eine W2-Professur erfolgt bei Erfüllung der vorgegebenen formalen Voraussetzungen, ansonsten kann ggf. eine Berufung auf eine maximal sechs Jahre befristete W1-Nachwuchsprofessur im Beamtenverhältnis auf Zeit erfolgen. Im Falle einer Berufung auf eine W1-Nachwuchsprofessur muss die noch fehlende Qualifikation (für den Praxis-Track die Berufserfahrung in Kollaboration mit der Industrie; für den Promotions-Track die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die i.d.R. durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird) im Rahmen der W1-Nachwuchsprofessur erbracht werden.
Die semesterwöchentliche Regellehrverpflichtung beträgt für Professoren und Professorinnen (W2) an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 18 Lehrveranstaltungsstunden in Vollzeit und für Nachwuchsprofessorinnen und Nachwuchsprofessoren (W1) an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 6 bis 9 Lehrveranstaltungsstunden.
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Die Technische Hochschule Deggendorf strebt eine Erhöhung des Anteils an Frauen am wissenschaftlichen Personal an. Bayernweite Informationen finden Sie unter www.werdeprofessorin.de.
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) vorzulegen. (https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html).
Dieter-Görlitz-Platz 1
94469 Deggendorf
Bayern
Deutschland