Bei einem Bruttogehalt von 2500 Euro liegt dein Nettogehalt je nach Steuerklasse zwischen 1.390 und 1.970 Euro. Das entspricht einem Jahresgehalt von etwa 16.680 bis 23.400 Euro netto. Wie viel genau von deinem Gehalt übrig bleibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Lohnsteuer, Sozialabgaben und die Steuerklasse. In Steuerklasse 3 bekommst du mit etwa 1.950 Euro das höchste Nettogehalt, während in Steuerklasse 6 das niedrigste Nettogehalt bei rund 1.600 Euro liegt.
Von deinem Bruttogehalt werden Abzüge für die Lohnsteuer, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung sowie die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vorgenommen. Falls du kirchensteuerpflichtig bist, kommt zusätzlich die Kirchensteuer hinzu. Der Solidaritätszuschlag entfällt meist, kann jedoch bei höherem Einkommen wieder greifen.
Der Unterschied in den Steuerklassen erklärt sich durch individuelle Lebenssituationen: In Steuerklasse 1 zahlst du als Alleinstehender ohne Kinder mehr Steuern, während Verheiratete oder Eltern, etwa in Steuerklasse 3 oder 2, von höheren Freibeträgen profitieren und dadurch mehr Netto vom Brutto haben. Auch andere Faktoren wie deine Krankenversicherung (gesetzlich oder privat), Kinderfreibeträge oder eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge beeinflussen das Nettogehalt. Eine betriebliche Altersvorsorge senkt das momentane Netto, bietet dir aber langfristig eine bessere finanzielle Absicherung im Alter.
Inhalt
In Steuerklasse 1 fallen vor allem Ledige, Geschiedene sowie verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder, die keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Diese Steuerklasse ist die Standard-Einstufung für Alleinstehende ohne Kinder.
Die Abzüge in Steuerklasse 1 bestehen aus mehreren standardisierten Posten. Der größte Abzug ist die Lohnsteuer, die abhängig vom monatlichen Bruttogehalt berechnet wird. Danach folgt die Rentenversicherung mit einem Beitragssatz von 9,3 % des Bruttogehalts. Für die Krankenversicherung werden etwa 7,3 % des Bruttoeinkommens einbehalten. Zusätzlich zahlst du 1,7 % für die Pflegeversicherung (für Kinderlose über 23 Jahre beträgt der Satz 2,3 %). Schließlich werden noch 1,3 % des Bruttogehalts für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Falls du kirchensteuerpflichtig bist, kommen je nach Bundesland 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu.
Wir gehen in der folgenden Berechnung davon aus, dass es sich um eine alleinstehende Person ohne Kinder handelt.
Steuerklasse | Bruttolohn | 2.500 € |
---|---|---|
1 | Lohnsteuer | 208,41 € |
1 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
1 | 8% Kirchensteuer | 18,75 € |
1 | 9,3% Rentenversicherung | 232,50 € |
1 | 1,3% Arbeitslosenversicherung | 32,50 € |
1 | 7,3% Krankenversicherung | 182,50 € |
1 | 0,85% KV Zusatzbeitrag | 21,25 € |
1 | 2,3% Pflegeversicherung | 57,50 € |
1 | Nettolohn | 1.746,59 € |
In Steuerklasse 2 fallen insbesondere alleinerziehende Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Diese Steuerklasse gilt für ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, die mit mindestens einem Kind zusammenleben und Kindergeld erhalten. Der Entlastungsbetrag sorgt dafür, dass die Lohnsteuer in Steuerklasse 2 niedriger ausfällt als in Steuerklasse 1, was zu einem höheren Nettogehalt führt.
Die Abzüge in Steuerklasse 2 sind ebenfalls standardisiert. Der größte Posten ist die Lohnsteuer, die abhängig vom monatlichen Bruttogehalt und dem Entlastungsbetrag berechnet wird. Hinzu kommen die Rentenversicherung mit einem Beitragssatz von 9,3 % des Bruttogehalts sowie die Krankenversicherung, für die etwa 7,3 % des Bruttoeinkommens abgezogen werden. Die Pflegeversicherung beträgt 1,525 % (für Kinderlose über 23 Jahre 1,775 %) und die Arbeitslosenversicherung wird mit 1,3 % des Bruttogehalts berechnet. Solltest du kirchensteuerpflichtig sein, kommen zusätzlich 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu, je nach Bundesland.
Wir gehen in der folgenden Berechnung davon aus, dass es sich um eine alleinerziehende Person mit einem Kind handelt und der Kinderfreibetrag 1,0 berücksichtigt wird.
Steuerklasse | Bruttolohn | 2.500 € |
---|---|---|
2 | Lohnsteuer | 122,16 € |
2 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
2 | 8% Kirchensteuer | 0,00 € |
2 | 9,3% Rentenversicherung | 232,50 € |
2 | 1,3% Arbeitslosenversicherung | 32,50 € |
2 | 7,3% Krankenversicherung | 182,50 € |
2 | 0,8% KV Zusatzbeitrag | 21,25 € |
2 | 1,7% Pflegeversicherung | 42,50 € |
2 | Nettolohn | 1.866,59 € |
In Steuerklasse 3 fallen vor allem verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner kein oder ein deutlich geringeres Einkommen hat. Diese Steuerklasse wird häufig von Paaren gewählt, bei denen der Hauptverdiener in Steuerklasse 3 eingestuft ist und der Partner mit geringem Einkommen in Steuerklasse 5. Dadurch wird in Steuerklasse 3 deutlich weniger Lohnsteuer fällig, was zu einem höheren Nettogehalt führt.
Die Abzüge in Steuerklasse 3 sind standardisiert. Der größte Posten ist die Lohnsteuer, die aufgrund der höheren Freibeträge deutlich niedriger ausfällt als in anderen Steuerklassen. Hinzu kommen die Rentenversicherung mit einem Beitragssatz von 9,3 % des Bruttogehalts sowie die Krankenversicherung, bei der etwa 7,3 % des Bruttoeinkommens abgezogen werden. Die Pflegeversicherung beträgt 1,7 % (für Kinderlose über 23 Jahre 2,3 %), und die Arbeitslosenversicherung wird mit 1,3 % des Bruttogehalts berechnet. Falls du kirchensteuerpflichtig bist, kommen je nach Bundesland zusätzlich 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu.
Wir gehen in der folgenden Berechnung davon aus, dass es sich um eine verheiratete Person handelt, deren Partner kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt, und der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird.
Steuerklasse | Bruttolohn | 2.500 € |
---|---|---|
3 | Lohnsteuer | 0,00 € |
3 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
3 | 8% Kirchensteuer | 0,00 € |
3 | 9,3% Rentenversicherung | 232,50 € |
3 | 1,3% Arbeitslosenversicherung | 32,50 € |
3 | 7,3% Krankenversicherung | 182,50 € |
3 | 0,8% KV Zusatzbeitrag | 21,25 € |
3 | 2,3% Pflegeversicherung | 57,50 € |
3 | Nettolohn | 1.973,75 € |
In Steuerklasse 4 fallen in der Regel verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner ebenfalls in Steuerklasse 4 eingestuft ist und ein ähnliches Einkommen erzielt. Diese Steuerklasse wird häufig von Ehepaaren gewählt, die beide etwa gleich viel verdienen, da sie eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast zwischen den Partnern ermöglicht.
Die Abzüge in Steuerklasse 4 sind standardisiert und bestehen aus mehreren Posten. Der größte Abzugsposten ist die Lohnsteuer, die abhängig vom Bruttogehalt und ohne spezielle Freibeträge für den Partner berechnet wird. Hinzu kommen die Rentenversicherung mit einem Beitragssatz von 9,3 % des Bruttogehalts sowie die Krankenversicherung, bei der etwa 7,3 % des Bruttoeinkommens abgezogen werden. Die Pflegeversicherung beträgt 1,7 % (für Kinderlose über 23 Jahre 2,3 %), und die Arbeitslosenversicherung schlägt mit 1,3 % des Bruttogehalts zu Buche. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, kommen zusätzlich 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu, je nach Bundesland.
Wir gehen in der folgenden Berechnung davon aus, dass es sich um eine verheiratete Person handelt, deren Partner ebenfalls in Steuerklasse 4 eingestuft ist, und der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird.
Steuerklasse | Bruttolohn | 2.500 € |
---|---|---|
4 | Lohnsteuer | 432,75 € |
4 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
4 | 8% Kirchensteuer | 18,75 € |
4 | 9,3% Rentenversicherung | 232,50 € |
4 | 1,3% Arbeitslosenversicherung | 32,50 € |
4 | 7,3% Krankenversicherung | 182,505 € |
4 | 0,8% KV Zusatzbeitrag | 21,25 € |
4 | 2,3% Pflegeversicherung | 57,50 € |
4 | Nettolohn | 1.746,59 € |
In Steuerklasse 5 fallen vor allem verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner in Steuerklasse 3 eingestuft ist und deutlich mehr verdient. Diese Steuerklasse wird von Paaren gewählt, bei denen der Hauptverdiener die Vorteile der Steuerklasse 3 nutzt, während der Partner mit dem geringeren Einkommen in Steuerklasse 5 eingestuft wird. Dadurch wird in Steuerklasse 5 eine deutlich höhere Lohnsteuer fällig, was zu einem niedrigeren Nettogehalt führt.
Die Abzüge in Steuerklasse 5 sind besonders hoch, da die Lohnsteuer hier ohne Berücksichtigung von Freibeträgen für den Partner berechnet wird. Hinzu kommen die Rentenversicherung mit einem Beitragssatz von 9,3 % des Bruttogehalts sowie die Krankenversicherung, bei der etwa 7,3 % des Bruttoeinkommens abgezogen werden. Die Pflegeversicherung beträgt 1,7 % (für Kinderlose über 23 Jahre 2,3 %), und die Arbeitslosenversicherung wird mit 1,3 % des Bruttogehalts berechnet. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, kommen zusätzlich 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu, je nach Bundesland.
Wir gehen in der folgenden Berechnung davon aus, dass es sich um eine verheiratete Person handelt, deren Partner in Steuerklasse 3 eingestuft ist, und der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird.
Steuerklasse | Bruttolohn | 2.500 € |
---|---|---|
5 | Lohnsteuer | 491,58 € |
5 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
5 | 8% Kirchensteuer | 44,24 € |
5 | 9,3% Rentenversicherung | 232,50 € |
5 | 1,3% Arbeitslosenversicherung | 32,50 € |
5 | 7,3% Krankenversicherung | 182,50 € |
5 | 0,8% KV Zusatzbeitrag | 21,25 € |
5 | 2,3% Pflegeversicherung | 57,50 € |
5 | Nettolohn | 1.437,93 € |
In Steuerklasse 6 fallen Arbeitnehmer, die mehrere Beschäftigungsverhältnisse haben und somit einen zweiten oder weiteren Job neben ihrer Haupttätigkeit ausüben. Diese Steuerklasse wird zusätzlich zur Hauptbeschäftigung angewendet, und es gibt keine Freibeträge, weshalb die Lohnsteuer in Steuerklasse 6 besonders hoch ist. Diese Steuerklasse führt zu den größten Abzügen und somit zum niedrigsten Nettogehalt im Vergleich zu anderen Steuerklassen.
Die Abzüge in Steuerklasse 6 sind sehr hoch, da die Lohnsteuer ohne jegliche Freibeträge berechnet wird. Wie in den anderen Steuerklassen fallen auch hier die Abzüge für die Rentenversicherung mit 9,3 % des Bruttogehalts sowie die Krankenversicherung mit etwa 7,3 % an. Hinzu kommen die Pflegeversicherung mit 1,7 % (für Kinderlose über 23 Jahre 2,3 %) und die Arbeitslosenversicherung, die 1,3 % des Bruttogehalts beträgt. Solltest du kirchensteuerpflichtig sein, kommen zusätzlich 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu, je nach Bundesland.
Wir gehen in der folgenden Berechnung davon aus, dass es sich um ein zweites Beschäftigungsverhältnis handelt und der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird.
Steuerklasse | Bruttolohn | 2.500 € |
---|---|---|
6 | Lohnsteuer | 535,00 € |
6 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
6 | 8% Kirchensteuer | 48,15 € |
6 | 9,3% Rentenversicherung | 232,50 € |
6 | 1,3% Arbeitslosenversicherung | 32,50 € |
6 | 7,3% Krankenversicherung | 182,50 € |
6 | 0,85% KV Zusatzbeitrag | 21,25 € |
6 | 2,3% Pflegeversicherung | 57,50 € |
6 | Nettolohn | 1.390,60 € |