Ratgeber Gehalt 2900 brutto in netto
2.900 Euro brutto in netto

2900 brutto in netto

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 7 Min.
Aktualisiert am: 15.11.2024

Wenn dein Bruttogehalt 2900 Euro beträgt, liegt dein monatliches Nettogehalt zwischen 1577 und 2239 Euro, abhängig von deiner Steuerklasse. Dies entspricht einem jährlichen Nettoverdienst von etwa 18924 bis 26868 Euro. Die genaue Höhe deines Nettoverdienstes wird durch Faktoren wie Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und deine Steuerklasse beeinflusst. In Steuerklasse 3 kannst du mit etwa 2239 Euro das höchste Nettogehalt erreichen, während in Steuerklasse 6 nur etwa 1577 Euro übrigbleiben.

Von deinem Bruttoeinkommen werden Abzüge für die Lohnsteuer, Renten- und Krankenversicherung sowie Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Sollte die Kirchensteuer auf dich zutreffen, wird diese ebenfalls einbehalten. Der Solidaritätszuschlag entfällt in der Regel, kann aber bei einem höheren Einkommen wieder relevant werden.

Die Differenzen der Steuerklassen ergeben sich aus individuellen Lebensumständen: Alleinstehende ohne Kinder zahlen in Steuerklasse 1 mehr Steuern, während verheiratete Personen oder Eltern, wie in Steuerklasse 3 oder 2, von höheren Freibeträgen profitieren und somit mehr Netto vom Brutto erhalten. Weitere Einflussfaktoren wie die Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat), Kinderfreibeträge oder betriebliche Altersvorsorge wirken sich ebenfalls auf das Nettogehalt aus. Eine betriebliche Altersvorsorge kann kurzfristig das Nettoeinkommen reduzieren, bietet jedoch eine langfristige finanzielle Absicherung im Alter.

2900 brutto in netto – Steuerklasse 1

In Steuerklasse 1 sind hauptsächlich alleinstehende Personen ohne Kinder, wie Ledige, Geschiedene oder Verwitwete, die keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Diese Steuerklasse ist die Standardkategorie für Alleinstehende ohne Kinder.

Der größte Anteil der Abzüge in Steuerklasse 1 ist die Lohnsteuer, die auf der Grundlage des Bruttogehaltes berechnet wird. Es folgen Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 9,3 % und zur Krankenversicherung mit etwa 7,3 %. Zudem zahlst du 1,7 % für die Pflegeversicherung, wobei kinderlose Personen über 23 Jahre einen Satz von 2,3 % haben. Schließlich wird 1,3 % des Bruttogehalts für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Kirchliche Steuerpflicht erhöht die Steuerbelastung um 8 bis 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland.

Für die folgende Berechnung nehmen wir an, dass es sich um eine alleinstehende Person ohne Kinder handelt.

SteuerklasseBruttolohn2.900 €
1Lohnsteuer294,75 €
1Solidaritätszuschlag0,00 €
19 % Kirchensteuer26,52 €
19,3 % Rentenversicherung269,70 €
11,3 % Arbeitslosenversicherung37,70 €
17,3 % Krankenversicherung213,05 €
10,8 % KV Zusatzbeitrag23,20 €
12,3 % Pflegeversicherung66,70
1Nettolohn1.968,28 €

2900 brutto in netto – Steuerklasse 2

Steuerklasse 2 richtet sich vor allem an alleinerziehende Arbeitnehmer, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzen können. Diese Steuerklasse umfasst ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, die mit mindestens einem Kind zusammenleben und Kindergeld beziehen. Durch den Entlastungsbetrag fällt die Lohnsteuer niedriger aus als in Steuerklasse 1, was zu einem höheren Nettogehalt führt.

Auch hier sind die Abzüge standardisiert. Der Löwenanteil geht an die Lohnsteuer, die unter Berücksichtigung des Entlastungsbetrags festgesetzt wird. Die Rentenversicherung beträgt 9,3 % des Bruttogehalts, während für die Krankenversicherung rund 7,3 % des Einkommens einbehalten werden. Die Pflegeversicherung beträgt 1,525 % oder 1,775 % für kinderlose Personen über 23 Jahre. Die Arbeitslosenversicherung wird mit 1,3 % vom Brutto berechnet. Kirchensteuerpflicht bedeutet zusätzliche 8 bis 9 % der Lohnsteuer, abhängig vom Bundesland.

In der Berechnung nehmen wir an, dass eine alleinerziehende Person mit einem Kinderfreibetrag von 1,0 vorliegt.

Zur Jobsuche
SteuerklasseBruttolohn2.900 €
2Lohnsteuer204,33 €
2Solidaritätszuschlag0,00 €
29 % Kirchensteuer2,10 €
29,3 % Rentenversicherung269,70 €
21,3 % Arbeitslosenversicherung37,70 €
27,3 % Krankenversicherung213,05€
20,8 % KV Zusatzbeitrag23,20€
21,5 % Pflegeversicherung49,30
2Nettolohn2.100,52 €

2900 brutto in netto – Steuerklasse 3

In Steuerklasse 3 sind vor allem verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Diese Steuerklasse wird von Paaren gewählt, bei denen der Hauptverdiener Steuerklasse 3 nutzt und der Partner mit geringerem Einkommen in Steuerklasse 5 ist. Durch die großen Freibeträge reduziert sich die Lohnsteuer erheblich, was dem Hauptverdiener ein höheres Nettoeinkommen sichert.

Die Abzüge in Steuerklasse 3 sind standardisiert. Der Hauptabzug ist die Lohnsteuer, die durch die höheren Freibeträge geringer ausfällt. Außerdem kommen Beiträge zur Rentenversicherung mit 9,3 % des Bruttogehalts hinzu, während für die Krankenversicherung etwa 7,3 % fällig werden. Der Pflegeversicherungsbeitrag liegt bei 1,7 %, für Kinderlose über 23 Jahre beträgt er 2,3 %. Für die Arbeitslosenversicherung werden 1,3 % des Bruttogehalts abgezogen. Kirchensteuer zwischen 8 und 9 % der Lohnsteuer kann je nach Bundesland hinzukommen.

In den Berechnungen gehen wir von einem verheirateten Arbeitnehmer aus, dessen Partner ein geringes oder kein Einkommen erzielt und der Kinderfreibetrag unberücksichtigt bleibt.

SteuerklasseBruttolohn2.900 €
3Lohnsteuer46,33 €
3Solidaritätszuschlag0,00 €
39 % Kirchensteuer4,16 €
39,3 % Rentenversicherung269,70 €
31,3 % Arbeitslosenversicherung37,70 €
37,3 % Krankenversicherung213,05€
30,8 % KV Zusatzbeitrag23,20€
32,3 % Pflegeversicherung66,70 €
3Nettolohn2.239,06 €

2900 brutto in netto – Steuerklasse 4

In Steuerklasse 4 fallen in der Regel verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner ebenfalls in Steuerklasse 4 ist und ein vergleichbares Einkommen bezieht. Diese Steuerklasse bietet eine ausgeglichene Steuerlastverteilung für Paare mit etwa gleich hohem Einkommen.

Die Abzüge sind standardisiert und umfassen viele Punkte. Der höchste Posten ist die Lohnsteuer, die ohne besondere Freibeträge für den Partner bemessen wird. Weiter zahlen Arbeitnehmer 9,3 % des Bruttogehalts in die Rentenversicherung und etwa 7,3 % an die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung beläuft sich auf 1,7 %, für Kinderlose über 23 Jahre beträgt sie 2,3 %, und die Arbeitslosenversicherung kostet 1,3 % des Bruttogehalts. Falls eine Kirchensteuerpflicht besteht, kommen 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu.

In unserer Beispielberechnung gehen wir von einem verheirateten Arbeitnehmer aus, dessen Partner ebenfalls der Steuerklasse 4 zugeordnet ist und der Kinderfreibetrag bleibt unberücksichtigt.

SteuerklasseBruttolohn2.900 €
4Lohnsteuer294,75 €
4Solidaritätszuschlag0,00 €
49 % Kirchensteuer26,52 €
49,3 % Rentenversicherung269,70 €
41,3 % Arbeitslosenversicherung37,70 €
47,3 % Krankenversicherung213,05€
40,8 % KV Zusatzbeitrag23,20€
42,3 % Pflegeversicherung66,70 €
4Nettolohn1.968,28 €
Zum Gehaltscheck

2900 brutto in netto – Steuerklasse 5

Die Steuerklasse 5 wird hauptsächlich von verheirateten Arbeitnehmern genutzt, deren Partner in Steuerklasse 3 ist und mehr verdient. Diese Konstellation erlaubt es dem Hauptverdiener, Steuerklasse 3 zu nutzen, während der Partner mit geringerem Einkommen sich mit Steuerklasse 5 begnügt, was zu einer höheren Lohnsteuer für diesen führt.

Die Abzüge hier sind höher, da die Lohnsteuer ohne Partnerfreibeträge bemessen wird. Die Quoten für die Rentenversicherung (9,3 %) und die Krankenversicherung (etwa 7,3 %) sind gleichbleibend. Pflegeversicherungsbeiträge kommen auf 1,7 %, für Kinderlose über 23 Jahre sind es 2,3 %, und die Arbeitslosenversicherung zieht 1,3 % des Bruttogehalts ab. Kirchensteuerpflicht kann darüber hinaus 8 bis 9 % der Lohnsteuer bedeuten, je nach Region.

Wir nehmen an, dass es sich um eine verheiratete Person mit einem Partner in Steuerklasse 3 handelt und der Kinderfreibetrag wurde nicht berücksichtigt.

SteuerklasseBruttolohn2.900 €
5Lohnsteuer613,50 €
5Solidaritätszuschlag0,00 €
59 % Kirchensteuer55,21 €
59,3 % Rentenversicherung269,70 €
51,3 % Arbeitslosenversicherung37,70 €
57,3 % Krankenversicherung213,05€
50,8 % KV Zusatzbeitrag23,20€
52,3 % Pflegeversicherung66,70 €
5Nettolohn1.620,84 €

2900 brutto in netto – Steuerklasse 6

Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die zusätzlich zu ihrem Hauptjob noch weitere Beschäftigungsverhältnisse unterhalten. Da in dieser Klasse keine Freibeträge berücksichtigt werden, sind die Abzüge besonders hoch, was zu einem niedrigeren Nettogehalt führt.

In Steuerklasse 6 werden Steuern ohne Berücksichtigung von Freibeträgen abgezogen. Dennoch gelten die üblichen Abzüge wie in den anderen Steuerklassen: Beiträge von rund 9,3 % des Bruttogehalts für die Rentenversicherung und etwa 7,3 % für die Krankenversicherung. Hinzu kommen Beiträge von 1,7 % für die Pflegeversicherung, wobei dieser für Kinderlose über 23 Jahre 2,3 % beträgt. Auch die Arbeitslosenversicherung macht 1,3 % des Bruttogehalts aus. Solltest du kirchensteuerpflichtig sein, kommen 8 bis 9 % der Lohnsteuer je nach Bundesland hinzu.

Unsere Berechnungen beziehen sich auf eine zweite Tätigkeit ohne Berücksichtigung des Kinderfreibetrags.

SteuerklasseBruttolohn2.900 €
6Lohnsteuer653,33 €
6Solidaritätszuschlag0,00 €
69 % Kirchensteuer58,79 €
69,3 % Rentenversicherung269,70 €
61,3 % Arbeitslosenversicherung37,70 €
67,3 % Krankenversicherung213,05€
60,8 % KV Zusatzbeitrag23,20€
62,3 % Pflegeversicherung66,70 €
6Nettolohn1.566,43 €
Jan-Philipp Schreiber

Jan-Philipp Schreiber

Content Marketing Manager

E-Mail Adresse

Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
Weniger anzeigen