Ratgeber Gehalt 3100 brutto in netto
3100 Euro brutto in netto

3100 brutto in netto

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 6 Min.
Aktualisiert am: 15.11.2024

Solltest du ein Bruttogehalt von 3100 Euro verdienen, bewegt sich dein monatliches Nettogehalt je nach Steuerklasse zwischen 1667 und 2365 Euro. Dies entspricht einem jährlichen Nettogewinn von etwa 20004 bis 28380 Euro. Das genaue Nettoeinkommen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Lohnsteuer, Sozialabgaben und deine Steuerklasse. In der Regel erhältst du in der Steuerklasse 3 das höchste Nettogehalt von rund 2365 Euro, während in Steuerklasse 6 etwa 1667 Euro übrig bleiben könnten.

Von deinem Bruttogehalt werden Beträge für die Lohnsteuer, Rentenversicherung, Krankenversicherung, sowie die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Falls du der Kirchensteuer unterliegst, wird diese ebenfalls abgezogen. Der Solidaritätszuschlag entfällt oft, kann jedoch bei überdurchschnittlichem Einkommen zur Anwendung kommen.

Die Differenzen der Steuerklassen beruhen auf persönlichen Lebensumständen. Alleinstehende ohne Kinder zahlen mehr Steuern in Steuerklasse 1, während Paare oder Eltern, insbesondere in Steuerklasse 3 oder 2, von höheren Freibeträgen profitieren und dadurch ein höheres Nettogehalt erzielen können. Weitere Körperschaften wie die Art der Krankenversicherung (ob gesetzlich oder privat), Kinderfreibeträge oder eine betriebliche Altersvorsorge können ebenfalls das Nettogehalt beeinflussen. Die betriebliche Altersvorsorge könnte kurzfristig dein Nettoeinkommen mindern, bietet dir jedoch langfristige finanzielle Sicherheit im Ruhestand.

3100 brutto in netto – Steuerklasse 1

In Steuerklasse 1 fallen vor allem alleinstehende Personen ohne Kinder, wie Ledige, Geschiedene oder Verwitwete ohne Anrecht auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Diese Steuerklasse wird oft als Standardkategorie für Alleinstehende ohne Kinder bezeichnet.

Der größte Anteil der Abzüge in Steuerklasse 1 ist die Lohnsteuer, die basierend auf deinem Bruttogehalt berechnet wird. Dem folgen Beiträge zur Rentenversicherung von 9,3 % und zur Krankenversicherung mit ungefähr 7,3 %. Zusätzlich zahlst du 1,7 % für die Pflegeversicherung, wobei kinderlose Personen über 23 Jahre einen Satz von 2,3 % haben. Abschließend werden 1,3 % des Bruttogehalts für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Kirchliche Steuerpflicht kann die Steuerlast um 8 bis 9 % der Lohnsteuer erhöhen, je nach Bundesland.

Für die folgende Berechnung nehmen wir an, dass es sich um eine alleinstehende Person ohne Kinder handelt.

SteuerklasseBruttolohn3.100 €
1Lohnsteuer339,58 €
1Solidaritätszuschlag0,00 €
19 % Kirchensteuer30,56 €
19,3 % Rentenversicherung288,30 €
11,3 % Arbeitslosenversicherung40,30 €
17,3 % Krankenversicherung227,85 €
10,8 % KV Zusatzbeitrag24,80 €
12,3 % Pflegeversicherung71,30 €
1Nettolohn2.077,31 €

3100 brutto in netto – Steuerklasse 2

Steuerklasse 2 ist vor allem für alleinerziehende Arbeitnehmer gedacht, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzen können. Diese Steuerklasse umfasst ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, die mit mindestens einem Kind im Haushalt leben und Kindergeld erhalten. Der Entlastungsbetrag reduziert die Lohnsteuer, was zu einem höheren Nettogehalt führt als in Steuerklasse 1.

Auch hier sind die Abzüge standardisiert. Der Hauptanteil geht an die Lohnsteuer, die unter Einbeziehung des Entlastungsbetrags berechnet wird. Die Rentenversicherung beträgt 9,3 % des Bruttogehalts, während für die Krankenversicherung etwa 7,3 % des Einkommens einbehalten werden. Die Pflegeversicherung schlägt mit 1,525 % zu Buche, oder 1,775 % für kinderlose Personen über 23 Jahre. Die Arbeitslosenversicherung bemisst sich mit 1,3 % vom Brutto. Wenn Kirchensteuerpflicht vorliegt, werden zusätzliche 8 bis 9 % der Lohnsteuer fällig, je nach Bundesland.

Wir nehmen an, dass eine alleinerziehende Person mit einem Kinderfreibetrag von 1,0 zugrunde liegt.

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SteuerklasseBruttolohn3.100 €
2Lohnsteuer247,16 €
2Solidaritätszuschlag0,00 €
29 % Kirchensteuer4,89 €
29,3 % Rentenversicherung288,30 €
21,3 % Arbeitslosenversicherung40,30 €
27,3 % Krankenversicherung227,85 €
20,8 % KV Zusatzbeitrag24,80 €
21,5 % Pflegeversicherung52,70 €
2Nettolohn2.2140,00 €

3100 brutto in netto – Steuerklasse 3

In Steuerklasse 3 findet man vor allem verheiratete Arbeitnehmer mit einem Ehepartner, der entweder kein oder ein geringes Einkommen hat. Diese Steuerklasse wird von Ehepaaren bevorzugt, bei denen der Hauptverdiener Steuerklasse 3 wählt und der Partner mit geringerem Einkommen Steuerklasse 5 nutzt. Wegen der großen Freibeträge reduziert sich die Lohnsteuer erheblich, was dem Hauptverdiener ein höheres Nettoeinkommen sichert.

Die Abzüge in Steuerklasse 3 bleiben gleich. Die Hauptabgabe ist die Lohnsteuer, welche dank der höheren Freibeträge geringer ausfällt. Darüber hinaus umfasst es den Beitrag zur Rentenversicherung von 9,3 % und etwa 7,3 % für die Krankenversicherung. Der Pflegeversicherungsbetrag liegt bei 1,7 %, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 2,3 %. Die Arbeitslosenversicherung wird mit 1,3 % abgezogen. Abhängig vom Bundesland kann die Kirchensteuer zwischen 8 und 9 % der Lohnsteuer betragen.

In den Beispielfällen gehen wir von einem verheirateten Arbeitnehmer aus, dessen Partner ein geringes oder kein Einkommen hat und der Kinderfreibetrag unberücksichtigt bleibt.

SteuerklasseBruttolohn3.100 €
3Lohnsteuer75,50 €
3Solidaritätszuschlag0,00 €
39 % Kirchensteuer6,79 €
39,3 % Rentenversicherung288,30 €
31,3 % Arbeitslosenversicherung40,30 €
37,3 % Krankenversicherung227,85 €
30,8 % KV Zusatzbeitrag24,80 €
32,3 % Pflegeversicherung71,30 €
3Nettolohn2.365,16 €

3100 brutto in netto – Steuerklasse 4

In der Steuerklasse 4 sind in der Regel verheiratete Arbeitnehmer angesiedelt, deren Ehepartner ebenfalls in Steuerklasse 4 ist und ein ähnliches Einkommen bezieht. Diese Steuerklasse sorgt für eine ausgewogene Steuerlastverteilung für Paare mit ähnlichem Einkommen.

Die Abzüge umfassen viele Standardpositionen. Der größte Posten ist die Lohnsteuer, die berechnet wird, ohne spezielle Freibeträge für den Partner zu berücksichtigen. Zusätzlich zahlen Arbeitnehmer 9,3 % des Bruttogehalts in die Rentenversicherung und etwa 7,3 % in die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung beträgt 1,7 %, für Kinderlose über 23 Jahre steigt sie auf 2,3 %, und die Arbeitslosenversicherung kostet 1,3 % des Bruttogehalts. Wenn eine Kirchensteuerpflicht besteht, kommen 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu.

Unsere Berechnungen basieren auf einem Beispiel, in dem beide Partner der** Steuerklasse 4** zugeordnet sind und der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wurde.

SteuerklasseBruttolohn3.100 €
4Lohnsteuer339,58 €
4Solidaritätszuschlag0,00 €
49 % Kirchensteuer30,56 €
49,3 % Rentenversicherung288,30 €
41,3 % Arbeitslosenversicherung40,30 €
47,3 % Krankenversicherung227,85 €
40,8 % KV Zusatzbeitrag24,80 €
42,3 % Pflegeversicherung71,30 €
4Nettolohn2.077,31 €
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3100 brutto in netto – Steuerklasse 5

Steuerklasse 5 wird von verheirateten Arbeitnehmern genutzt, deren Partner in Steuerklasse 3 ist und ein höheres Einkommen erzielt. Diese Aufteilung ermöglicht es dem Hauptverdiener, von Steuerklasse 3 zu profitieren, während der Partner mit geringerem Einkommen Steuerklasse 5 nutzt, was zu einer höheren Lohnsteuer für diesen führt.

Die Abzüge sind in dieser Klasse höher, da die Lohnsteuer ohne Partnerfreibeträge bemessen wird. Die Raten für die Rentenversicherung (9,3 %) und die Krankenversicherung (etwa 7,3 %) sind konstant. Pflegeversicherungsbeiträge betragen 1,7 %, für Kinderlose über 23 Jahre sind es 2,3 %, und die Arbeitslosenversicherung zieht 1,3 % des Bruttogehalts ab. Die Kirchensteuerpflicht kann zusätzliche 8 bis 9 % der Lohnsteuer je nach Region bedeuten.

In diesem Szenario gehen wir von einer verheirateten Person aus, deren Partner Steuerklasse 3 hat und der Kinderfreibetrag ist nicht berücksichtigt.

SteuerklasseBruttolohn3.100 €
5Lohnsteuer674,50 €
5Solidaritätszuschlag0,00 €
59 % Kirchensteuer60,70 €
59,3 % Rentenversicherung288,30 €
51,3 % Arbeitslosenversicherung40,30 €
57,3 % Krankenversicherung227,85 €
50,8 % KV Zusatzbeitrag24,80 €
52,3 % Pflegeversicherung71,30 €
5Nettolohn1.712,25 €

3100 brutto in netto – Steuerklasse 6

Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer gedacht, die neben ihrem Hauptberuf weitere Jobverhältnisse haben. Diese Steuerklasse führt zu besonders hohen Abzügen, weil keine Freibeträge berücksichtigt werden und dadurch das Nettogehalt niedriger ist.

In Steuerklasse 6 erfolgen Abzüge ohne Berücksichtigung von Freibeträgen. Gewöhnliche Abzüge lassen sich dennoch feststellen, wie in anderen Steuerklassen: Etwa 9,3 % des Bruttogehalts wird für die Rentenversicherung einbehalten und etwa 7,3 % für die Krankenversicherung. Dazu kommen 1,7 % für die Pflegeversicherung, bei Kinderlosen über 23 Jahren beträgt er 2,3 %. Auch die Arbeitslosenversicherung macht 1,3 % des Bruttogehalts aus. In Falle einer Kirchensteuerpflicht sind es zusätzliche 8 bis 9 % der Lohnsteuer je nach Bundesland.

Unsere Beispielsrechnung basiert auf einer zweiten Tätigkeit ohne Berücksichtigung des Kinderfreibetrags.

SteuerklasseBruttolohn3.100 €
6Lohnsteuer715,66 €
6Solidaritätszuschlag0,00 €
69 % Kirchensteuer64,40 €
69,3 % Rentenversicherung288,30 €
61,3 % Arbeitslosenversicherung40,30 €
67,3 % Krankenversicherung227,85 €
60,8 % KV Zusatzbeitrag24,80 €
62,3 % Pflegeversicherung71,30 €
6Nettolohn1.667,39 €

 

Jan-Philipp Schreiber

Jan-Philipp Schreiber

Content Marketing Manager

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Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
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