Ratgeber Gehalt 3400 brutto in netto
3.400 Euro brutto in netto

3400 brutto in netto

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 6 Min.
Aktualisiert am: 15.11.2024

Verdienst du 3400 Euro brutto, liegt dein Nettolohn monatlich zwischen 1797 und 2548 Euro, je nach deiner Steuerklasse. Dies entspricht einem Jahresnettoeinkommen von rund 21564 bis 30576 Euro. Die genaue Höhe deines Nettogehalts wird durch Aspekte wie Lohnsteuer, Sozialabgaben und deine Steuerklasse bestimmt. Mit Steuerklasse 3 erreichst du mit etwa 2548 Euro den höchsten Nettobetrag, während du in Steuerklasse 6 lediglich etwa 1797 Euro erhältst.

Von deinem Bruttogehalt werden diverse Abzüge vorgenommen, darunter die Lohnsteuer, Renten- und Krankenversicherung sowie die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Solltest du kirchensteuerpflichtig sein, wird dieser Betrag ebenfalls abgezogen. Der bekannte Solidaritätszuschlag entfällt in der Regel, könnte jedoch bei höherem Einkommen relevant werden.

Unterschiede in den Steuerklassen basieren auf persönlichen Lebensumständen: Ledige ohne Kinder zahlen in Steuerklasse 1 höhere Steuern. Im Gegensatz dazu profitieren Verheiratete und Eltern, wie in Steuerklasse 3 oder 2, von höheren Freibeträgen, was ihr Nettoeinkommen erhöht. Zusätzliche Faktoren wie die Wahl der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat), Kinderfreibeträge oder betriebliche Altersvorsorge beeinflussen ebenfalls das Nettogehalt. Während eine betriebliche Altersvorsorge das Netto zunächst verringern kann, bietet sie später finanzielle Absicherung im Alter.

3400 brutto in netto – Steuerklasse 1

Zur Steuerklasse 1 gehören in erster Linie alleinstehende Personen ohne Kinder, wie Ledige, Geschiedene oder Verwitwete, die keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Diese Klasse ist die Standardkategorie für Alleinstehende ohne Kinder.

Der größte Abzugsposten in Steuerklasse 1 ist die Lohnsteuer, die vom Bruttolohn abgeht. Danach folgen die Abzüge für die Rentenversicherung mit 9,3 % und die Krankenversicherung mit rund 7,3 %. Außerdem zahlst du 1,7 % für die Pflegeversicherung, wobei Kinderlose über 23 Jahre 2,3 % zahlen müssen. Schließlich wird 1,3 % des Bruttolohns für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Kirchensteuerpflicht kann die Steuerbelastung um 8 bis 9 % der Lohnsteuer je nach Bundesland erhöhen.

Für die folgende Beispielberechnung gehen wir von einer alleinstehenden Person ohne Kinder aus.

SteuerklasseBruttolohn3.400 €
1Lohnsteuer409,08 €
1Solidaritätszuschlag0,00 €
19 % Kirchensteuer36,81 €
19,3 % Rentenversicherung316,20 €
11,3 % Arbeitslosenversicherung44,20 €
17,3 % Krankenversicherung249,90 €
10,8 % KV Zusatzbeitrag27,20 €
12,3 % Pflegeversicherung78,20 €
1Nettolohn2.238,41 €

3400 brutto in netto – Steuerklasse 2

Steuerklasse 2 ist vor allem für alleinerziehende Arbeitnehmer gedacht, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen können. Diese Klasse umfasst ledig, geschiedene oder verwitwete Personen, die mit mindestens einem Kind leben und Kindergeld erhalten. Dank des Entlastungsbetrags fällt die Lohnsteuer hier niedriger aus, was zu einem höheren Nettogehalt führt.

Auch hier sind die Abzüge weitestgehend standardisiert. Der größte Teil geht an die Lohnsteuer, die den Entlastungsbetrag berücksichtigt. Die Rentenversicherung umfasst 9,3 % des Bruttolohns, während für die Krankenversicherung rund 7,3 % abgezogen werden. Die Pflegeversicherung beträgt 1,525 % oder 1,775 % für Kinderlose über 23 Jahre und die Arbeitslosenversicherung liegt bei 1,3 % des Bruttolohns. Bei bestehender Kirchensteuerpflicht kommen je nach Region 8 bis 9 % der Lohnsteuer hinzu.

In der Berechnung wird von einer alleinerziehenden Person mit einem Kinderfreibetrag von 1,0 ausgegangen.

Zur Jobsuche
SteuerklasseBruttolohn3.400 €
2Lohnsteuer313,58 €
2Solidaritätszuschlag0,00 €
29 % Kirchensteuer9,98 €
29,3 % Rentenversicherung316,20 €
21,3 % Arbeitslosenversicherung44,20 €
27,3 % Krankenversicherung249,90 €
20,8 % KV Zusatzbeitrag27,20 €
21,5 % Pflegeversicherung57,80 €
2Nettolohn2.381,14 €

3400 brutto in netto – Steuerklasse 3

Die Steuerklasse 3 bezieht sich vorrangig auf verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner ein geringes oder kein Einkommen hat. Diese Steuerklasse wird häufig von Ehepaaren gewählt, bei denen der Hauptverdiener Steuerklasse 3 in Anspruch nimmt und der geringer verdienende Partner in Steuerklasse 5 eingestuft wird. Durch die hohen Freibeträge verringert sich die Lohnsteuer, was dem Hauptverdiener ein höheres Nettogehalt beschert.

Die Abzüge in Steuerklasse 3 sind standardisiert. Der Hauptabzug betrifft die Lohnsteuer, die aufgrund der großen Freibeträge niedriger ausfällt. Zusätzliche Abzüge umfassen 9,3 % des Bruttolohns für die Rentenversicherung und etwa 7,3 % für die Krankenversicherung. Der Beitrag für die Pflegeversicherung beträgt 1,7 %, für Kinderlose über 23 Jahre sind es 2,3 %. Die Arbeitslosenversicherung zieht 1,3 % des Bruttolohns ab und bei Kirchensteuerpflicht können 8 bis 9 % der Lohnsteuer je nach Bundesland hinzukommen.

In der Modellrechnung wird von einem verheirateten Arbeitnehmer ausgegangen, dessen Partner ein geringes oder kein Einkommen hat, wobei der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird.

SteuerklasseBruttolohn3.400 €
3Lohnsteuer124,83 €
3Solidaritätszuschlag0,00 €
39 % Kirchensteuer11,23 €
39,3 % Rentenversicherung316,20 €
31,3 % Arbeitslosenversicherung44,20 €
37,3 % Krankenversicherung249,90 €
30,8 % KV Zusatzbeitrag27,20 €
32,3 % Pflegeversicherung78,20 €
3Nettolohn2.548,24 €

3400 brutto in netto – Steuerklasse 4

In Steuerklasse 4 befinden sich typischerweise verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner ebenfalls in Steuerklasse 4 ist und ein ähnliches Einkommen hat. Diese Einteilung ermöglicht eine ausgeglichene Verteilung der Steuerlast für Ehepaare mit vergleichbarem Einkommen.

Die Abzüge sind standardisiert und umfassen verschiedene Posten. Der größte Posten ist die Lohnsteuer, die ohne besondere Freibeträge für den Partner berechnet wird. Hinzu kommen Zahlungen an die Rentenversicherung in Höhe von 9,3 % des Bruttolohns und etwa 7,3 % an die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung liegt bei 1,7 %, während Kinderlose über 23 Jahre 2,3 % zahlen, und die Arbeitslosenversicherung nimmt 1,3 % des Bruttogehalts in Anspruch. Falls du kirchensteuerpflichtig bist, werden 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer berechnet, je nach Bundesland.

Bei unserer Berechnung nehmen wir an, dass es sich um einen verheirateten Arbeitnehmer handelt, dessen Partner ebenfalls in Steuerklasse 4 ist, ohne dass ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wird.

SteuerklasseBruttolohn3.400 €
4Lohnsteuer409,08 €
4Solidaritätszuschlag0,00 €
49 % Kirchensteuer36,81 €
49,3 % Rentenversicherung316,20 €
41,3 % Arbeitslosenversicherung44,20 €
47,3 % Krankenversicherung249,90 €
40,8 % KV Zusatzbeitrag27,20 €
42,3 % Pflegeversicherung78,20 €
4Nettolohn2.238,41 €
Zum Gehaltscheck

3400 brutto in netto – Steuerklasse 5

Die Steuerklasse 5 wird meistens von verheirateten Arbeitnehmern angewandt, deren Partner in Steuerklasse 3 eingestuft ist und mehr verdient. Diese Kombination ermöglicht es dem Hauptverdiener, von Steuerklasse 3 zu profitieren, während der Partner mit geringerem Einkommen Steuerklasse 5 zugeordnet wird, was zu einer höheren Lohnsteuer für diesen führt.

Die Abzüge sind hier höher, da die Lohnsteuer ohne Partnerfreibeträge erhoben wird. Die Sätze für die Rentenversicherung (9,3 %) und die Krankenversicherung (ca. 7,3 %) bleiben unverändert. Pflegeversicherungsabgaben betragen 1,7 %, für Kinderlose über 23 Jahre 2,3 %, und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 1,3 % des Bruttolohns. Bei bestehender Kirchensteuerpflicht können je nach Bundesland 8 bis 9 % der Lohnsteuer anfallen.

Unsere Berechnung geht von einem verheirateten Arbeitnehmer aus, dessen Partner in Steuerklasse 3 ist, ohne Berücksichtigung des Kinderfreibetrags.

SteuerklasseBruttolohn3.400 €
5Lohnsteuer770,50 €
5Solidaritätszuschlag0,00 €
59 % Kirchensteuer69,34 €
59,3 % Rentenversicherung316,20 €
51,3 % Arbeitslosenversicherung44,20 €
57,3 % Krankenversicherung249,90 €
50,8 % KV Zusatzbeitrag27,20 €
52,3 % Pflegeversicherung78,20 €
5Nettolohn1.844,46 €

3400 brutto in netto – Steuerklasse 6

Steuerklasse 6 kommt für Arbeitnehmer in Betracht, die neben ihrer Hauptbeschäftigung noch weitere Arbeitsverhältnisse haben. Wegen der fehlenden Freibeträge in dieser Klasse sind die Abzüge besonders hoch, was zu einem geringeren Nettogehalt führt.

Auch in Steuerklasse 6 entfallen die Freibeträge, wodurch die Steuern höher ausfallen. Trotzdem gelten die Standardabzüge wie in den anderen Steuerklassen: Beiträge zur Rentenversicherung von rund 9,3 % des Bruttolohns und etwa 7,3 % für die Krankenversicherung, 1,7 % für die Pflegeversicherung (für Kinderlose über 23 Jahre sind es 2,3 %) sowie 1,3 % für die Arbeitslosenversicherung. Sollte eine Kirchensteuerpflicht bestehen, kommen 8 bis 9 % der Lohnsteuer abhängig vom Bundesland hinzu.

Die Berechnungen stammen aus einer zweiten Tätigkeit, wobei der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird.

SteuerklasseBruttolohn3.400 €
6Lohnsteuer813,83 €
6Solidaritätszuschlag0,00 €
69 % Kirchensteuer73,24 €
69,3 % Rentenversicherung316,20 €
61,3 % Arbeitslosenversicherung44,20 €
67,3 % Krankenversicherung249,90 €
60,8 % KV Zusatzbeitrag27,20 €
62,3 % Pflegeversicherung78,20 €
6Nettolohn1.797,23 €
Jan-Philipp Schreiber

Jan-Philipp Schreiber

Content Marketing Manager

E-Mail Adresse

Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
Weniger anzeigen