Ratgeber Gehalt 4400 brutto in netto
4400 Euro brutto in netto

4400 brutto in netto

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 7 Min.
Aktualisiert am: 20.12.2024

Wenn dein Bruttolohn 4400 Euro beträgt, liegt dein monatliches Nettogehalt zwischen 2218 und 3125 Euro, abhängig von deiner Steuerklasse. Dies führt zu einem jährlichen Nettoverdienst von etwa 26616 bis 37500 Euro. Die exakte Höhe deines Nettoverdienstes wird von Faktoren wie Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben und deiner Steuerklasse bestimmt. In Steuerklasse 3 kannst du mit rund 3125 Euro das höchste Nettogehalt erzielen, während in Steuerklasse 6 nur etwa 2218 Euro verbleiben.

Von deinem Bruttoeinkommen werden Beträge für die Lohnsteuer, Renten- und Gesundheitsversicherung sowie Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Falls die Kirchensteuer auf dich zutrifft, wird auch diese einbehalten. Der Solidaritätszuschlag fällt in den meisten Fällen weg, kann aber bei einem höheren Einkommen erneut relevant werden.

Die Unterschiede in den Steuerklassen entstehen durch individuelle Lebensumstände: Alleinstehende ohne Kinder geben in Steuerklasse 1 mehr aus, während verheiratete Personen oder Eltern, wie in den Steuerklassen 3 oder 2, von höheren Freibeträgen profitieren können und damit mehr Netto vom Brutto erhalten. Zusätzliche Einflussfaktoren wie die Art der Krankenkasse (gesetzlich oder privat), Kinderfreibeträge oder ein bAV-Anteil wirken sich ebenfalls auf das Nettoeinkommen aus. Eine betriebliche Altersvorsorge kann kurzfristig das Nettoeinkommen mindern, bietet jedoch langfristig finanzielle Sicherheit im Alter.

4400 brutto in netto – Steuerklasse 1

In Steuerklasse 1 befinden sich primär alleinstehende Erwachsene ohne Kinder, wie Ledige, Geschiedene oder Verwitwete, die keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Diese Steuergruppe ist die Standardklasse für Alleinstehende ohne Kinder.

Der größte Teil der Abzüge in Steuerklasse 1 ist die Lohnsteuer, die basierend auf dem Bruttogehalt berechnet wird. Weitere Abzüge umfassen 9,3 % für die Rentenversicherung und etwa 7,3 % für die Krankenversicherung. Zusätzlich zahlst du 1,7 % für die Pflegeversicherung, während kinderlose Personen über 23 Jahre einen Satz von 2,3 % haben. Schließlich fließen 1,3 % des Bruttogehalts in die Arbeitslosenversicherung. Eine Kirchensteuerpflicht hebt die Steuerbelastung um 8 bis 9 % der Lohnsteuer, abhängig von der Bundeslandsregelung.

Für die folgende Berechnung gehen wir von einer alleinstehenden Person ohne Kinder aus.

SteuerklasseBruttolohn4.400 €
1Lohnsteuer658,83 €
1Solidaritätszuschlag0,00 €
19 % Kirchensteuer59,29 €
19,3 % Rentenversicherung409,20 €
11,3 % Arbeitslosenversicherung57,20 €
17,3 % Krankenversicherung323,40 €
10,8 % KV Zusatzbeitrag35,20 €
12,3 % Pflegeversicherung101,20 €
1Nettolohn2.755,68 €

4400 brutto in netto – Steuerklasse 2

Steuerklasse 2 richtet sich an alleinerziehende Arbeitnehmer, die den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen. Diese Klasse umfasst ledig, geschiedene oder verwitwete Personen mit mindestens einem Kind, die Kindergeld erhalten. Der Entlastungsbetrag führt dazu, dass die Lohnsteuer niedriger ist als in Steuerklasse 1, was zu einem höheren Nettogehalt führt.

Die üblichen Abzüge gelten auch hier. Der Löwenanteil liegt bei der Lohnsteuer, die unter Berücksichtigung des Entlastungsbetrags veranschlagt wird. Die Rentenversicherung beträgt 9,3 % des Bruttolohns, und für die Krankenversicherung werden rund 7,3 % des Einkommens abgezogen. Die Pflegeversicherung liegt bei 1,525 % oder 1,775 % für Kinderlose über dem Alter von 23 Jahren. Die Arbeitslosenversicherung ist mit 1,3 % vom Brutto angesetzt. Kirchensteuerpflicht bedeutet zusätzliche 8 bis 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland.

In der Berechnung setzen wir voraus, dass es sich um eine alleinerziehende Person mit einem Kinderfreibetrag von 1,0 handelt.

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SteuerklasseBruttolohn4.400 €
2Lohnsteuer553,50 €
2Solidaritätszuschlag0,00 €
29 % Kirchensteuer29,11 €
29,3 % Rentenversicherung409,20 €
21,3 % Arbeitslosenversicherung57,20 €
27,3 % Krankenversicherung323,40 €
20,8 % KV Zusatzbeitrag35,20 €
21,5 % Pflegeversicherung74,80 €
2Nettolohn2.917,59 €

4400 brutto in netto – Steuerklasse 3

In Steuerklasse 3 sind hauptsächlich verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner entweder kein Einkommen oder nur ein geringes Einkommen hat. Diese Klasse wird von Paaren gewählt, bei denen der Hauptverdiener Steuerklasse 3 nutzt, während der Partner mit geringerem Einkommen in Steuerklasse 5 ist. Die hohen Freibeträge senken die Lohnsteuer erheblich, was dem Hauptverdiener mehr Netto bringt.

Die Abzüge in Steuerklasse 3 sind wie üblich. Der Hauptabzug liegt bei der Lohnsteuer, die durch die hohen Freibeträge verringert wird. Außerdem wird für die Rentenversicherung 9,3 % des Bruttogehalts einbehalten, während für die Krankenversicherung ungefähr 7,3 % abgezogen werden. Der Anteil für die Pflegeversicherung beträgt 1,7 % bzw. 2,3 % für kinderlose Personen über 23 Jahre. Für die Arbeitslosenversicherung wird 1,3 % des Bruttolohns abgezogen. Eine Kirchensteuer zwischen 8 und 9 % der Lohnsteuer kann je nach Region hinzukommen.

Für die Berechnungen nehmen wir an, dass es sich um einen verheirateten Arbeitnehmer handelt, dessen Partner ein geringes oder kein Einkommen hat und der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird.

SteuerklasseBruttolohn4.400 €
3Lohnsteuer319,66 €
3Solidaritätszuschlag0,00 €
39 % Kirchensteuer28,76 €
39,3 % Rentenversicherung409,20 €
31,3 % Arbeitslosenversicherung57,20 €
37,3 % Krankenversicherung323,40 €
30,8 % KV Zusatzbeitrag35,20 €
32,3 % Pflegeversicherung101,20 €
3Nettolohn3.125,38 €

4400 brutto in netto – Steuerklasse 4

In Steuerklasse 4 befinden sich typischerweise verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner ebenfalls in Steuerklasse 4 eingeordnet ist und ein ähnliches Einkommen hat. Diese Kategorie sorgt für eine ausgewogene Verteilung der Steuerlast für Paare mit sehr ähnlichem Verdienst.

Die üblichen Abzüge gilt es auch hier zu beachten. Der größte Abzug begründet sich durch die Lohnsteuer, die ohne spezifische Freibeträge für den Partner angesetzt wird. Ebenso zahlen Arbeitnehmer in die Rentenversicherung 9,3 % des Bruttogehalts ein und knapp 7,3 % an die Krankenversicherung. Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt 1,7 %, für Kinderlose, die älter als 23 Jahre sind, erhöht sich dieser Satz auf 2,3 %. Die Arbeitslosenversicherung kostet 1,3 % des Bruttos. Existiert eine Kirchensteuerpflicht, werden 8 bis 9 % der Lohnsteuer als zusätzliche Steuer fällig.

Für unsere Beispielberechnung gehen wir davon aus, dass ein verheirateter Arbeitnehmer von einem Ehepartner in Steuerklasse 4 begleitet wird und der Kinderfreibetrag bleibt unberücksichtigt.

SteuerklasseBruttolohn4.400 €
4Lohnsteuer658,83 €
4Solidaritätszuschlag0,00 €
49 % Kirchensteuer59,29 €
49,3 % Rentenversicherung409,20 €
41,3 % Arbeitslosenversicherung57,20 €
47,3 % Krankenversicherung323,40 €
40,8 % KV Zusatzbeitrag35,20 €
42,3 % Pflegeversicherung101,20 €
4Nettolohn2.755,68 €
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4400 brutto in netto – Steuerklasse 5

Die Steuerklasse 5 kommt überwiegend bei verheirateten Arbeitnehmern zur Anwendung, deren Partner in Steuerklasse 3 ist und höhere Einkünfte erzielt. Dieses Modell ermöglicht es dem Hauptverdiener, Steuerklasse 3 zu nutzen, während der Partner mit niedrigerem Verdienst sich mit Steuerklasse 5 zufrieden gibt, was eine höhere Lohnsteuer für diesen bedeutet.

An dieser Stelle sind die Abzüge einschneidender, da die Lohnsteuer ohne Partnerfreibeträge bemessen wird. Die Sätze für die Rentenversicherung bleiben bei 9,3 % konstant, ebenso wie für die Krankenversicherung mit ca. 7,3 %. Pflegeversicherungsabgaben betragen 1,7 %, wobei für kinderlose 2,3 % über 23 Jahre aufgerufen werden, ergänzt durch 1,3 % für die Arbeitslosenversicherung. Solltest du kirchensteuerpflichtig sein, kommen zusätzlich 8 bis 9 % der Lohnsteuer, abhängig vom Bundesland, hinzu.

Wir gehen in diesem Szenario von einer verheirateten Person aus, deren Partner in Steuerklasse 3 fällt und der Kinderfreibetrag wird nicht berücksichtigt.

SteuerklasseBruttolohn4.400 €
5Lohnsteuer1107,58 €
5Solidaritätszuschlag0,00 €
59 % Kirchensteuer99,68 €
59,3 % Rentenversicherung409,20 €
51,3 % Arbeitslosenversicherung57,20 €
57,3 % Krankenversicherung323,40 €
50,8 % KV Zusatzbeitrag35,20 €
52,3 % Pflegeversicherung101,20 €
5Nettolohn2.266,54 €

4400 brutto in netto – Steuerklasse 6

Steuerklasse 6 richtet sich an Arbeitnehmer, die neben ihrem Hauptberuf zusätzliche Arbeitsverhältnisse unterhalten. Da hier keine Freibeträge berücksichtigt werden, sind die Abzüge besonders hoch, was das Nettogehalt merklich verringert.

In Steuerklasse 6 werden Steuern ohne Freibeträge abgezogen. Trotzdem erfolgen die üblichen Abzüge wie in den anderen Steuerklassen: Beiträge von ungefähr 9,3 % für die Rentenversicherung und 7,3 % für die Krankenversicherung. Hinzu kommen Beiträge von 1,7 % zur Pflegeversicherung, wobei dieser Satz für Kinderlose über 23 Jahre bei 2,3 % liegt. Die Arbeitslosenversicherung macht 1,3 % des Bruttos aus. Falls du kirchensteuerpflichtig bist, werden zusätzliche 8 bis 9 % der Lohnsteuer je nach Bundesland erhoben.

Unsere Berechnungen basieren auf einem zweiten Arbeitsverhältnis ohne Berücksichtigung des Kinderfreibetrags.

SteuerklasseBruttolohn4.400 €
6Lohnsteuer1151,91 €
6Solidaritätszuschlag0,00 €
69 % Kirchensteuer103,67 €
69,3 % Rentenversicherung409,20 €
61,3 % Arbeitslosenversicherung57,20 €
67,3 % Krankenversicherung323,40 €
60,8 % KV Zusatzbeitrag35,20 €
62,3 % Pflegeversicherung101,20 €
6Nettolohn2.218,22 €

 

Jan-Philipp Schreiber

Jan-Philipp Schreiber

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Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
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