Ratgeber Gehalt Beamtenbesoldung
Besoldung auf Geldscheinen

Beamtenbesoldung

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 7 Min.
Aktualisiert am: 14.10.2024

Die Beamtenbesoldung bezeichnet die Vergütung für Beamte im öffentlichen Dienst. Diese Vergütung richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die ein Beamter aufgrund seines Dienstgrades, seiner Verantwortung und seiner Berufserfahrung eingestuft wird. Die Besoldungstabellen geben dabei einen Überblick über die monatlichen Grundgehälter. Zusätzlich zur Grundbesoldung können Beamte verschiedene Zulagen und Vergünstigungen erhalten, wie z. B. Familienzuschläge, Leistungsprämien oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.

Die Regelungen zur Besoldung unterscheiden sich je nach Bundesland und dem Status des Beamten (Bundes- oder Landesbeamter), da sowohl der Bund als auch die Länder für ihre Beamten zuständig sind.

Gesetze zur Beamtenbesoldung

Auf Bundesebene sind die wichtigsten Gesetze und Verordnungen zur Beamtenbesoldung::

  • Bundesbesoldungsgesetz (BBesG): Dieses Gesetz legt die allgemeinen Grundsätze der Beamtenbesoldung für Bundesbeamte fest. Es enthält Regelungen zu Besoldungsgruppen, -stufen und -tabellen, sowie zu Zulagen und Sonderzahlungen.
  • Bundesbesoldungsordnungen (A und B): Diese Besoldungsordnungen sind Teil des BBesG und enthalten die einzelnen Besoldungsgruppen und -stufen. Besoldungsordnung A umfasst den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst, während Besoldungsordnung B Besoldungsgruppen für herausgehobene Funktionen definiert.
  • Besoldungsanpassungsgesetze: Sie werden regelmäßig verabschiedet, um die Besoldung der Inflation und den allgemeinen Einkommensentwicklungen anzupassen.
  • Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz (BBVAnpG): Dieses Gesetz regelt die Anpassung der Besoldung und Versorgung an aktuelle Entwicklungen.

Welche Besoldungsordnungen gibt es?

Besoldungsordnung A

  • Für den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst
  • Enthält Besoldungsgruppen von A3 bis A16
  • Beispiele: Polizei, Lehrkräfte, Verwaltung

Besoldungsordnung B

  • Führ herausgehobene Führungspositionen im höheren Dienst
  • Enthält Besoldungsgruppen von B1 bis B11
  • Beispiele: Ministerialbeamte, Präsidenten von Behörden

Besoldungsordnung W

  • Für Hochschulprofessoren und wissenschaftliche Leistungsfunktionen
  • Enthält Besoldungsgruppen W1, W2 und W3

Besoldungsordnung R

  • Für Richter und Staatsanwälte
  • Enthält Besoldungsgruppen von R1 bis R10 (R1 und R4 sind weggefallen)

Besoldungsordnung A

Die Besoldungstabelle A für den Bund, gültig ab dem 1. März 2024, legt die Grundgehälter für jede Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe fest. Innerhalb jeder Besoldungsgruppe gibt es mehrere Stufen, die den Anstieg des Gehalts mit zunehmender Dienstzeit und Berufserfahrung widerspiegeln. In der Regel beginnt ein Beamter in der ersten Stufe seiner Besoldungsgruppe und steigt dann nach festgelegten Dienstzeiten oder durch besondere Leistungen in höhere Stufen auf. Der Aufstieg von Stufe 1 in Stufe 2 erfolgt nach zwei Jahren. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt bei Stufen 2 bis 4 nach jeweils 3 Jahren und in den Stufen 5 bis 7 nach jeweils vier Jahren. Die Besoldungstabelle A für den Bund zeigt das monatliche Bruttogehalt für Bundesbeamte.

Besoldungstabelle A Bund

BesoldungsgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
A 32.706,99 €2.763,31 €2.819,66 €2.865,01 €2.910,36 €2.955,72 €3.001,08 €3.046,42 €
A 42.759,23 €2.826,55 €2.893,88 €2.947,47 €3.001,08 €3.054,68 €3.108,26 €3.157,76 €
A 52.778,44 €2.862,26 €2.929,59 €2.995,58 €3.061,57 €3.128,91 €3.194,84 €3.259,46 €
A 62.833,40 €2.931,00 €3.029,92 €3.105,51 €3.183,86 €3.259,46 €3.343,26 €3.416,11 €
A 72.963,97 €3.050,57 €3.164,65 €3.281,42 €3.395,49 €3.510,94 €3.597,53 €3.684,10 €
A 83.123,39 €3.227,85 €3.374,87 €3.523,33 €3.671,73 €3.774,80 €3.879,24 €3.982,32 €
A 93.354,26 €3.457,34 €3.619,52 €3.784,42 €3.946,56 €4.056,80 €4.171,47 €4.283,30 €
A 103.575,51 €3.717,07 €3.921,86 €4.127,55 €4.337,08 €4.482,89 €4.628,67 €4.774,53 €
A 114.056,80 €4.273,37 €4.488,54 €4.705,13 €4.853,76 €5.002,40 €5.151,04 €5.299,72 €
A 124.334,26 €4.590,49 €4.848,12 €5.104,32 €5.282,70 €5.458,23 €5.635,18 €5.814,97 €
A 135.046,30 €5.286,94 €5.526,17 €5.766,83 €5.932,45 €6.099,51 €6.265,11 €6.427,89 €
A 145.183,60 €5.493,61 €5.805,04 €6.115,06 €6.328,80 €6.544,01 €6.757,73 €6.972,92 €
A 156.289,17 €6.569,48 €6.783,22 €6.997,00 €7.210,74 €7.423,08 €7.635,43 €7.846,32 €
A 166.916,29 €7.241,90 €7.488,19 €7.734,52 €7.979,41 €8.227,16 €8.473,46 €8.716,97 €

Quelle: Besoldungstabelle 2024, dbb beamtenbund und tarifunion

Besoldungstabellen der Bundesländer

Neben der bundesweiten Besoldungstabelle gibt es für jedes Bundesland eigene Besoldungstabellen, da die Länder für die Besoldung ihrer Landesbeamten zuständig sind. Diese Tabelle orientieren sich oft an den Regelungen des Bundes, variieren aber in Details und Gehältern je nach regionalen Anforderungen und Budgetvorgaben. Die Gehaltsunterschiede sind in der Regel gering, jedoch können Sonderzulagen und andere länderspezifische Regelungen Unterschiede verursachen.

Diese Besoldungstabellen sind in den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen und Verordnungen festgelegt und zu finden auf der Seite des DBB Beamtenbund und Tarifunion.

Besoldungsordnung B

Die Besoldungsordnung B für den Bund, gültig ab dem 1. März 2024, regelt die Vergütung für Beamte in herausgehobenen Führungspositionen im öffentlichen Dienst. Sie ist speziell für den höheren Dienst konzipiert und umfasst die Besoldungsgruppen B1 bis B11. Beamte in diesen Besoldungsgruppen haben in der Regel leitende oder besonders verantwortungsvolle Positionen in Ministerien, Behörden und anderen Institutionen inne.

Im Gegensatz zur Besoldungsordnung A gibt es in der Besoldungsordnung B keine Stufen innerhalb der Besoldungsgruppen. Stattdessen ist das Grundgehalt jeder Besoldungsgruppe festgelegt, was eine klare und transparente Struktur für die Besoldung dieser hohen Führungspositionen schafft. Der Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe erfordert in der Regel eine Beförderung oder den Wechsel in eine Position mit größerer Verantwortung.

BesoldungsgruppeGrundgehalt (Monat)
B 17.846,32 €
B 29.080,76 €
B 39.603,10 €
B 410.149,51 €
B 510.776,64 €
B 611.372,63 €
B 711.947,35 €
B 812.548,95 €
B 913.294,99 €
B 1015.612,33 €
B 1116.084,36 €

Quelle: Besoldungstabelle 2024, dbb beamtenbund und tarifunion

Besoldungsordnung R

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richte rund Staatsanwälte im öffentlichen Dienst. Diese Ordnung besteht aus den Besoldungsgruppen R1 bis R 10 und deckt dabei die gesamte Bandbreite von Berufsanfängern bis hin zu höchsten Richter- und Leitungspositionen ab.

Anders als in der Besoldungsordnung A gibt es bei der Besoldungsordnung R keine weiteren Stufen innerhalb der Gruppen. Stattdessen sind die Gehälter der jeweiligen Besoldungsgruppen festgelegt, um die Besoldung der Richter und Staatsanwälte an ihren verantwortungsvollen Aufgaben auszurichten. Der Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe hängt vom beruflichen Werdegang, der Erfahrung und der Übernahme von verantwortungsvolleren Aufgaben ab.

BesoldungsgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
R 25.580,37 €5.866,75 €6.151,76 €6.541,62 €6.934,14 €7.325,37 €7.717,93 €8.110,48 €
R 38.919,75 €
R 510.034,23 €
R 610.600,22 €
R 711.146,01 €
R 811.717,33 €
R 912.425,82 €
R 1015.074,80 €

Quelle: Besoldungstabellen 2022; Bundesministerium des Inneren und für Heimat

Die Besoldungsordnung R umfasste ursprünglich auch die Gruppen R1 und R4. Diese Besoldungsgruppen sind jedoch in aktuellen Besoldungstabellen nicht mehr vorhanden. R1 wurde gestrichen, weil es mittlerweile durch eine Anpassung in die höheren Besoldungsgruppen integriert wurde. Die Gruppe R4 entfiel, um das Besoldungssystem klarer zu gestalten und die Anzahl der Besoldungsgruppen zu reduzieren, wodurch eine Vereinheitlichung der Besoldung in den verbleibenden Gruppen erreicht wurde.

Besoldungsordnung W

Die Besoldungsordnung W regelt die Besoldung von Hochschulprofessoren und Personen in wissenschaftlichen Leitungspositionen. Sie wurde im Jahr 2002 eingeführt, um das alte System der Besoldungsordnung C zu ersetzen, und zielt darauf ab, die Vergütung an die besonderen Anforderungen und Leistungsprofile von Wissenschaftlern anzupassen. Die Besoldungsgruppen umfassen W1, W2 und W3.

  • W1: Für Juniorprofessoren in befristeten Qualifizierungsstellen, die einen Einstieg in die akademische Laufbahn ermöglichen.
  • W2 und W3: Für ordentliche und außerordentliche Professoren sowie für akademische Leitungsfunktionen mit erhöhten Anforderungen.

Mehr Informationen zur W-Besoldung findest du in unserem Artikel „Professor – Gehalt“.

Familienzuschlag für Beamte

Der Familienzuschlag soll dazu beitragen, Beamten mit Familien zusätzliche finanzielle Unterstützung zu bieten. Er wird abhängig von der finanziellen Situation gewährt und umfasst zwei Hauptaspekte:

  • Verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
    • Der Grundbetrag des Familienzuschlags wird für Beamte gezahlt, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
    • Auch Beamte mit einem eigenen Haushalt erhalten diese Zulage, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Kinderzulage
    • Der Familienzuschlag erhöht sich pro Kind zusätzlich
    • Die genaue Höhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder und kann je nach Bundesland oder Behörde variieren
Stufe 1
(§ 40 Abs. 1 BBesG)
Stufe 2
(§ 40 Abs. 2 BBesG)
171,28 €317,66 €

Quelle: Besoldungstabelle 2024, dbb beamtenbund und tarifunion

Der Familienzuschlag erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind um 146,38 € und für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 456,06 €.

Weitere Zuschläge für Beamte

  • Stellenzulage: Für besonders verantwortungsvolle oder belastende Tätigkeiten
  • Amtszulage: Für spezifische Ämter mit erhähter Verantwortung
  • Auslandszulage: Für Einsätze im Ausland zur Deckung erhöhter Kosten
  • Erschwerniszulage: Bei besonders belastenden oder gefährlichen Einsätzen
  • Leistungsprämien und Leistungszulagen: Bei besonders guter Leistung
  • Zulagen für Mehrarbeit und Bereitschaftsdienst: Für zusätzlichen Dienst
  • Sonderzahlung: (Weihnachtsgeld): Einmalige Zahlung am Jahresende
Jan-Philipp Schreiber

Jan-Philipp Schreiber

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Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
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