Die Beamtenbesoldung bezeichnet die Vergütung für Beamte im öffentlichen Dienst. Diese Vergütung richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die ein Beamter aufgrund seines Dienstgrades, seiner Verantwortung und seiner Berufserfahrung eingestuft wird. Die Besoldungstabellen geben dabei einen Überblick über die monatlichen Grundgehälter. Zusätzlich zur Grundbesoldung können Beamte verschiedene Zulagen und Vergünstigungen erhalten, wie z. B. Familienzuschläge, Leistungsprämien oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.
Die Regelungen zur Besoldung unterscheiden sich je nach Bundesland und dem Status des Beamten (Bundes- oder Landesbeamter), da sowohl der Bund als auch die Länder für ihre Beamten zuständig sind.
Inhalt
Auf Bundesebene sind die wichtigsten Gesetze und Verordnungen zur Beamtenbesoldung::
Die Besoldungstabelle A für den Bund, gültig ab dem 1. März 2024, legt die Grundgehälter für jede Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe fest. Innerhalb jeder Besoldungsgruppe gibt es mehrere Stufen, die den Anstieg des Gehalts mit zunehmender Dienstzeit und Berufserfahrung widerspiegeln. In der Regel beginnt ein Beamter in der ersten Stufe seiner Besoldungsgruppe und steigt dann nach festgelegten Dienstzeiten oder durch besondere Leistungen in höhere Stufen auf. Der Aufstieg von Stufe 1 in Stufe 2 erfolgt nach zwei Jahren. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt bei Stufen 2 bis 4 nach jeweils 3 Jahren und in den Stufen 5 bis 7 nach jeweils vier Jahren. Die Besoldungstabelle A für den Bund zeigt das monatliche Bruttogehalt für Bundesbeamte.
Besoldungsgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
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A 3 | 2.706,99 € | 2.763,31 € | 2.819,66 € | 2.865,01 € | 2.910,36 € | 2.955,72 € | 3.001,08 € | 3.046,42 € |
A 4 | 2.759,23 € | 2.826,55 € | 2.893,88 € | 2.947,47 € | 3.001,08 € | 3.054,68 € | 3.108,26 € | 3.157,76 € |
A 5 | 2.778,44 € | 2.862,26 € | 2.929,59 € | 2.995,58 € | 3.061,57 € | 3.128,91 € | 3.194,84 € | 3.259,46 € |
A 6 | 2.833,40 € | 2.931,00 € | 3.029,92 € | 3.105,51 € | 3.183,86 € | 3.259,46 € | 3.343,26 € | 3.416,11 € |
A 7 | 2.963,97 € | 3.050,57 € | 3.164,65 € | 3.281,42 € | 3.395,49 € | 3.510,94 € | 3.597,53 € | 3.684,10 € |
A 8 | 3.123,39 € | 3.227,85 € | 3.374,87 € | 3.523,33 € | 3.671,73 € | 3.774,80 € | 3.879,24 € | 3.982,32 € |
A 9 | 3.354,26 € | 3.457,34 € | 3.619,52 € | 3.784,42 € | 3.946,56 € | 4.056,80 € | 4.171,47 € | 4.283,30 € |
A 10 | 3.575,51 € | 3.717,07 € | 3.921,86 € | 4.127,55 € | 4.337,08 € | 4.482,89 € | 4.628,67 € | 4.774,53 € |
A 11 | 4.056,80 € | 4.273,37 € | 4.488,54 € | 4.705,13 € | 4.853,76 € | 5.002,40 € | 5.151,04 € | 5.299,72 € |
A 12 | 4.334,26 € | 4.590,49 € | 4.848,12 € | 5.104,32 € | 5.282,70 € | 5.458,23 € | 5.635,18 € | 5.814,97 € |
A 13 | 5.046,30 € | 5.286,94 € | 5.526,17 € | 5.766,83 € | 5.932,45 € | 6.099,51 € | 6.265,11 € | 6.427,89 € |
A 14 | 5.183,60 € | 5.493,61 € | 5.805,04 € | 6.115,06 € | 6.328,80 € | 6.544,01 € | 6.757,73 € | 6.972,92 € |
A 15 | 6.289,17 € | 6.569,48 € | 6.783,22 € | 6.997,00 € | 7.210,74 € | 7.423,08 € | 7.635,43 € | 7.846,32 € |
A 16 | 6.916,29 € | 7.241,90 € | 7.488,19 € | 7.734,52 € | 7.979,41 € | 8.227,16 € | 8.473,46 € | 8.716,97 € |
Quelle: Besoldungstabelle 2024, dbb beamtenbund und tarifunion
Neben der bundesweiten Besoldungstabelle gibt es für jedes Bundesland eigene Besoldungstabellen, da die Länder für die Besoldung ihrer Landesbeamten zuständig sind. Diese Tabelle orientieren sich oft an den Regelungen des Bundes, variieren aber in Details und Gehältern je nach regionalen Anforderungen und Budgetvorgaben. Die Gehaltsunterschiede sind in der Regel gering, jedoch können Sonderzulagen und andere länderspezifische Regelungen Unterschiede verursachen.
Diese Besoldungstabellen sind in den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen und Verordnungen festgelegt und zu finden auf der Seite des DBB Beamtenbund und Tarifunion.
Die Besoldungsordnung B für den Bund, gültig ab dem 1. März 2024, regelt die Vergütung für Beamte in herausgehobenen Führungspositionen im öffentlichen Dienst. Sie ist speziell für den höheren Dienst konzipiert und umfasst die Besoldungsgruppen B1 bis B11. Beamte in diesen Besoldungsgruppen haben in der Regel leitende oder besonders verantwortungsvolle Positionen in Ministerien, Behörden und anderen Institutionen inne.
Im Gegensatz zur Besoldungsordnung A gibt es in der Besoldungsordnung B keine Stufen innerhalb der Besoldungsgruppen. Stattdessen ist das Grundgehalt jeder Besoldungsgruppe festgelegt, was eine klare und transparente Struktur für die Besoldung dieser hohen Führungspositionen schafft. Der Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe erfordert in der Regel eine Beförderung oder den Wechsel in eine Position mit größerer Verantwortung.
Besoldungsgruppe | Grundgehalt (Monat) |
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B 1 | 7.846,32 € |
B 2 | 9.080,76 € |
B 3 | 9.603,10 € |
B 4 | 10.149,51 € |
B 5 | 10.776,64 € |
B 6 | 11.372,63 € |
B 7 | 11.947,35 € |
B 8 | 12.548,95 € |
B 9 | 13.294,99 € |
B 10 | 15.612,33 € |
B 11 | 16.084,36 € |
Quelle: Besoldungstabelle 2024, dbb beamtenbund und tarifunion
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richte rund Staatsanwälte im öffentlichen Dienst. Diese Ordnung besteht aus den Besoldungsgruppen R1 bis R 10 und deckt dabei die gesamte Bandbreite von Berufsanfängern bis hin zu höchsten Richter- und Leitungspositionen ab.
Anders als in der Besoldungsordnung A gibt es bei der Besoldungsordnung R keine weiteren Stufen innerhalb der Gruppen. Stattdessen sind die Gehälter der jeweiligen Besoldungsgruppen festgelegt, um die Besoldung der Richter und Staatsanwälte an ihren verantwortungsvollen Aufgaben auszurichten. Der Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe hängt vom beruflichen Werdegang, der Erfahrung und der Übernahme von verantwortungsvolleren Aufgaben ab.
Besoldungsgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
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R 2 | 5.580,37 € | 5.866,75 € | 6.151,76 € | 6.541,62 € | 6.934,14 € | 7.325,37 € | 7.717,93 € | 8.110,48 € |
R 3 | 8.919,75 € | |||||||
R 5 | 10.034,23 € | |||||||
R 6 | 10.600,22 € | |||||||
R 7 | 11.146,01 € | |||||||
R 8 | 11.717,33 € | |||||||
R 9 | 12.425,82 € | |||||||
R 10 | 15.074,80 € |
Quelle: Besoldungstabellen 2022; Bundesministerium des Inneren und für Heimat
Die Besoldungsordnung R umfasste ursprünglich auch die Gruppen R1 und R4. Diese Besoldungsgruppen sind jedoch in aktuellen Besoldungstabellen nicht mehr vorhanden. R1 wurde gestrichen, weil es mittlerweile durch eine Anpassung in die höheren Besoldungsgruppen integriert wurde. Die Gruppe R4 entfiel, um das Besoldungssystem klarer zu gestalten und die Anzahl der Besoldungsgruppen zu reduzieren, wodurch eine Vereinheitlichung der Besoldung in den verbleibenden Gruppen erreicht wurde.
Die Besoldungsordnung W regelt die Besoldung von Hochschulprofessoren und Personen in wissenschaftlichen Leitungspositionen. Sie wurde im Jahr 2002 eingeführt, um das alte System der Besoldungsordnung C zu ersetzen, und zielt darauf ab, die Vergütung an die besonderen Anforderungen und Leistungsprofile von Wissenschaftlern anzupassen. Die Besoldungsgruppen umfassen W1, W2 und W3.
Mehr Informationen zur W-Besoldung findest du in unserem Artikel „Professor – Gehalt“.
Der Familienzuschlag soll dazu beitragen, Beamten mit Familien zusätzliche finanzielle Unterstützung zu bieten. Er wird abhängig von der finanziellen Situation gewährt und umfasst zwei Hauptaspekte:
Stufe 1 (§ 40 Abs. 1 BBesG) | Stufe 2 (§ 40 Abs. 2 BBesG) |
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171,28 € | 317,66 € |
Quelle: Besoldungstabelle 2024, dbb beamtenbund und tarifunion
Der Familienzuschlag erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind um 146,38 € und für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 456,06 €.