Apotheker sind Fachkräfte im Gesundheitswesen, die sich auf die Zubereitung, Kontrolle, Abgabe und Beratung von Medikamenten spezialisieren. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit und -effektivität und bieten essenzielle Informationen über die korrekte und sichere Nutzung von Medikamenten. Neben der Arbeit in öffentlichen Apotheken sind sie auch in Krankenhäusern, der pharmazeutischen Industrie und in Forschungseinrichtungen tätig.
Inhalt
80 % aller Apothekerinnen und Apotheker nehmen eine Tätigkeit in einer öffentlichen Apotheke auf. Eine zentrale Aufgabe in einer öffentlichen Apotheke ist dabei die Verteilung und der Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten an Kunden*, die ein Arztrezept vorweisen können. Darüber hinaus berät der Apotheker* seine Patienten* zu Wechselwirkungen und Verträglichkeit der Medikamente sowie zur sachgerechten Anwendung und Lagerung. Zusätzlich berät er Patienten* zur gesunden Lebensführung.
Ferner werden in einer Apotheke viele weitere Produkte verkauft, die im weitesten Sinne mit dem Thema Gesundheit in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise freiverkäufliche Arzneimittel wie Hustensaft oder Kopfschmerztabletten, aber auch Hilfsmittel wie Inhalationsgeräte oder Fieberthermometer, Kosmetika, Pflegeprodukte, Wellness-Produkte und Diätmittel. Auch zu diesen Produkten berät und informiert der Apotheker* die Kunden*.
Viele Apotheken bieten außerdem Serviceleistungen wie Blutdruckmessung, Fernreise-Impfberatung, Ernährungsberatung oder Hilfe bei der Suche nach einem Arzt* oder einer Selbsthilfegruppe an. Ursprünglich hat ein Apotheker* in erster Linie Arzneimittel selbst hergestellt und verkauft. Dies geschieht heute in öffentlichen Apotheken nur noch selten. Gelegentlich werden noch Salben oder Cremes hergestellt oder individuelle Medikamente, beispielsweise für Patienten* mit Unverträglichkeiten bestimmter Inhaltsstoffe der industriell gefertigten Medikamente.
In jedem Fall werden nur in kleinen Mengen Arzneimittel selbst hergestellt. Alle Stoffe, die dafür verwendet werden, müssen vorher zusätzlich auf ihre Identität geprüft werden. Dazu dienen zum Beispiel mikroskopische Untersuchungen, chemische Analysen oder Chromatographie.
Ebenso werden fertige Arzneimittel untersucht. Werden Fehler oder Unreinheiten bemerkt, wird dies an den Hersteller weitergeleitet, um daraufhin eine Überprüfung einzuleiten. Apotheker* leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit.
brutto pro Jahr
Das Durchschnittsgehalt als Apotheker beträgt 55.000 €. Die Gehaltsspanne in diesem Berufsfeld reicht von 40.263 € bis 62.225 € .
Zudem müssen in regelmäßigen Abständen Nacht- und Wochenenddienste abgeleistet werden, damit in Notfällen immer eine Apotheke erreichbar ist. Für die Notdienste wechseln sich die Apotheken der Umgebung ab, was dazu führt, dass Apotheker* in ländlichen Umgebungen häufiger eine Nacht „durchmachen“ müssen als die Kollegen in Städten mit vielen Apotheken. Für diesen Bereitschaftsdienst ist entweder täglich oder wöchentlich eine andere Apotheke zuständig.
Neben der öffentlichen Apotheke gibt es auch die Möglichkeit, in einer Krankenhausapotheke zu arbeiten. Die Tätigkeit dort unterscheidet sich in einigen Punkten von der Arbeit in einer öffentlichen Apotheke. Die Aufgabe des Apothekers* ist hier die Sicherstellung der Versorgung der Patienten mit Medikamenten. Dazu gehören Einkauf, Prüfung, Lagerung und Herausgabe der Medikamente. Der Apotheker* muss demnach im Blick haben, wie viel verbraucht wird, um dafür zu sorgen, dass im Krankenhaus immer genügend Medikamente vorrätig sind.
„Kunden“ sind hier vor allem Ärzte* und Pflegepersonal des Krankenhauses, die der Apotheker* zur Anwendung, Wirkweise und Risiken der Medikamente berät. Das Herstellen von Medikamenten hat in der Krankenhausapotheke einen größeren Stellenwert als in einer öffentlichen Apotheke. Das liegt zum einen daran, dass hier größere Mengen benötigt werden, die eine Eigenherstellung lohnend machen und zum anderen daran, dass hier mehr individuelle Rezepturen verschrieben werden.
Immer mehr Krankenhäuser gehen dazu über, Apotheker* auch direkt „am Bett des Patienten*“ in die Therapie einzubinden, um durch optimale Abstimmung der Medikamente Kosten zu sparen und dem Wohl der Patienten* zu dienen. Als Mitglied der Arzneimittelkommission des Krankenhauses ist der Apotheker* außerdem an der Entscheidung beteiligt, welche Arzneimittel im Krankenhaus verwendet werden. Im Gegensatz zu öffentlichen Apotheken, in denen sich die Arbeitszeit in der Regel an den Ladenöffnungszeiten orientiert, wird in der Krankenhausapotheke häufig im Schichtdienst gearbeitet.
Um sich Apotheker* nennen zu dürfen, müssen mehrere Kriterien erfüllt werden, die in der Approbationsordnung für Apotheker festgelegt sind. Der Weg beginnt mit einem vierjährigen Pharmaziestudium an einer Universität. Dieses Studium vermittelt sowohl grundlegende als auch spezialisierte Kenntnisse in verschiedenen pharmazeutischen Bereichen. Ergänzt wird das Studium durch praktische Phasen: eine achtwöchige Famulatur, die einem Betriebspraktikum gleichkommt, und ein Jahr praktische Ausbildung nach dem Studium. Von der Famulatur müssen mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden.
Die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Abschnitte gegliedert ist, bildet den Abschluss dieses Weges. Der erste Prüfungsabschnitt findet nach mindestens zwei Studienjahren statt, der zweite nach Abschluss des Studiums und der dritte nach dem praktischen Jahr. Diese Prüfungen bewerten umfassend das theoretische und praktische Wissen der Kandidaten.
Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungsabschnitte und der praktischen Ausbildung kann die Approbation als Apotheker beantragt werden. Diese Approbation ist die offizielle Anerkennung als qualifizierter Apotheker und berechtigt zur Berufsausübung.
Der Sinn dieser strengen Regelung ist klar: Apotheker* haben eine große Verantwortung gegenüber ihren Kunden*. Zum Beispiel können nicht erkannte Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten gefährliche Auswirkungen haben. Zudem ist der Apotheker* die letzte Person, die zwischen dem Patienten* und dem Medikament steht.
Nicht immer wissen z. B. Fachärzte, welche weiteren Medikamente der Patient* von anderen Ärzten* verschrieben bekommen hat oder welche freiverkäuflichen Arzneimittel der Patient* einnimmt. Es gehört daher zur Aufgabe des Apothekers*, abzuklären, ob Risikofaktoren vorliegen, die gegen die Einnahme des verschriebenen Medikaments sprechen. In diesem Fall setzt sich der Apotheker* mit dem betreuenden Arzt in Verbindung. Die mehrjährige Ausbildung zum Apotheker* wird durch eine Tätigkeit belohnt, die hohes Ansehen genießt.
Der Beruf des Apothekers* gehört zu den Berufen, denen die Deutschen am meisten vertrauen: In einer repräsentativen Studie des GfK Vereins aus dem Jahr 2018 landeten sie auf Platz sieben hinter Feuerwehrleuten*, Sanitätern*, Krankenschwestern, Ärzten*, Lokführern* und Piloten*. 87 % der befragten Deutschen sprachen Apothekern* „sehr hohes“ bzw. „ziemlich hohes“ Vertrauen aus.
Die Aussichten auf eine feste Anstellung in einer öffentlichen Apotheke sind gut. Außerdem eignet sich der Beruf als Apotheker* gut zur Vereinbarung von Beruf und Familie. In fast jedem Ort gibt es mindestens eine Apotheke. Dies ermöglicht, seinen Wohnort relativ frei zu wählen, ohne Rücksicht darauf, wo passende Unternehmen angesiedelt sind oder weite Anfahrtswege in Kauf genommen werden. Zudem gestatten geregelte Arbeitszeiten eine gute Planung des Alltags. In größeren Apotheken ist es zudem oft möglich, in Teilzeit zu arbeiten.
Als approbierter Apotheker* kann man sich mit einer eigenen Apotheke selbstständig machen, wenn das nötige Kapital vorhanden ist. Dabei müssen zahlreiche Bestimmungen beachtet werden, zum Beispiel zu Betriebsräumen und Arbeitsrecht. Auch die sich ständig ändernden Gesetze und Verordnungen muss der Apotheker* kennen und im Auge behalten, um sie umsetzen zu können. Buchhalterische Aufgaben werden in der Regel nach Ladenschluss erledigt.
Wichtige Fähigkeiten sind neben Fachkenntnissen eine sehr gute Kommunikationsfähigkeit und Empathie gegenüber den Kunden. Selbstständige Apotheker* benötigen außerdem kaufmännische Kenntnisse, um die Apotheke wirtschaftlich zu führen, sowie die Fähigkeit zur Personalführung und evtl. Schulung oder Ausbildung von Mitarbeitern*. Apotheker*, die in einer Krankenhausapotheke arbeiten möchten, sollten mit Schichtdienst zurechtkommen.
Eine Promotion ist für eine Tätigkeit in einer öffentlichen Apotheke nicht nötig, kann aber in anderen Bereichen dennoch sinnvoll sein. Möglichkeiten zur beruflichen Veränderung sind zum Beispiel ein Einstieg als Sanitätsoffizier* bei der Bundeswehr, ein Wechsel in die pharmazeutische Industrie oder an eine Hochschule.
Das Gehalt von Apothekern hat sich 2023 in Deutschland signifikant weiterentwickelt, reflektierend die Anpassungen im Gehaltstarifvertrag, ausgehandelt zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekengewerkschaft ADEXA. Diese Veränderungen betreffen Apothekerinnen und Apotheker landesweit, mit spezifischen Regelungen für Sachsen und Nordrhein aufgrund separat verhandelter Tarifverträge.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag, der eine Erhöhung der monatlichen Gehälter vorsieht. So erhielten PKA (Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte) ab 2022 eine Erhöhung um 225 Euro, während PTA (Pharmazeutisch-technische Assistenten), PI (Pharmazie-Ingenieure) und Approbierte eine Erhöhung um 200 Euro erfuhren. Diese Sockelbeträge gelten für alle Berufsjahresgruppen. Ab dem 1. Januar 2023 wurde eine weitere Gehaltserhöhung um 3,0 Prozent umgesetzt.
Die Ausbildungsvergütungen wurden ebenfalls angepasst. So erhielten Pharmazeuten und Pharmazeutinnen im Praktikum (PhiP) ab Januar 2022 eine monatliche Ausbildungsvergütung von 1.010 Euro, die ab 2023 auf 1.040 Euro stieg. PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten bekommen seit Januar 2022 monatlich 770 Euro, und PKA-Auszubildende erhalten im ersten Ausbildungsjahr 770 Euro, im zweiten Jahr 825 Euro und im dritten Jahr 880 Euro.
Die Tarifverträge sind nur verpflichtend, wenn sowohl der Apothekeninhaber als auch der Angestellte Mitglieder ihrer jeweiligen Tariforganisation (ADA oder ADEXA) sind. ADEXA zielt mit ihrer Tarifpolitik auf eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in öffentlichen Apotheken ab, einschließlich der Erhöhung der Gehälter und der Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsplätze.
In der unten stehenden Tabelle sind die Ergebnisse der Tarfiverhandlungen zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken; gültig ab dem 1. Januar 2023:
Bruttomonatsgehalt | Notdienstzulage (18:30-22:00 Uhr) | Notdienstzulage (22:00-8:00 Uhr) | Wochenendzulage | |
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1. Jahr | 3.895 € | 79 € | 124 € | 236 € |
2.-5. Jahr | 4.013 € | 81 € | 128 € | 244 € |
6.-10. Jahr | 4.296€ | 87 € | 137 € | 261 € |
ab 11. Jahr | 4.679 € | 95 € | 149 € | 284 € |
Quelle: Gehaltstarifvertrag – Adexa