Der TV-L (Tarifvertrag der Länder) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen der Angestellten, die bei den Ländern beschäftigt sind. Die Entgeltgruppe 10 TV-L umfasst qualifizierte Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und grundlegende fachliche Kenntnisse erfordern.
Die Entgeltgruppe 10 umfasst Tätigkeiten, die spezialisiertes Fachwissen und ein entsprechendes Studium erfordern. Die Aufgaben sind komplex, aber in der Regel durch Vorgaben und Richtlinien definiert. Beschäftigte in dieser Gruppe bearbeiten technische Sachverhalte, koordinieren Projekte oder übernehmen unterstützende Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung. Dabei arbeiten sie selbstständig, jedoch mit weniger Entscheidungsfreiheit als in der Entgeltgruppe 11, wo eine höhere Eigenverantwortung und komplexere Aufgabenstellungen erwartet werden.
Ab dem 1. November 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe 10 TV-L zwischen 3.724 € und 5.204 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Stufenzuordnung ab, die sich nach der Berufserfahrung richtet. Der Aufstieg erfolgt stufenweise, abhängig von der Dauer der Berufstätigkeit.
Der TV-L gilt für alle Beschäftigten, die bei einem der Bundesländer angestellt sind. Dazu gehören unter anderem Angestellte in öffentlichen Verwaltungen, Schulen, Universitäten oder technischen Einrichtungen, die spezialisierte Aufgaben übernehmen.
Inhalt
Entgeltgruppe Stufe Vergütung Voraussetzungen
TV-L 10 1 3.723,62 € ohne Berufserfahrung
TV-L 10 2 3.964,77 € mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung
TV-L 10 3 4.240,88 € mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
TV-L 10 4 4.522,55 € nach 3 Jahren in Stufe 3
TV-L 10 5 5.058,48 € nach 4 Jahren in Stufe 4
TV-L 10 6 5.204,24 € nach 5 Jahren in Stufe 5
Gültig ab 01. November 2024
Quelle: DBB Beamtenbund und Tarifunion
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf Tätigkeiten, die direkt mit den Aufgaben der neuen Position zusammenhängen. Diese Erfahrung ermöglicht es dem Beschäftigten, ohne längere Einarbeitung effizient in seiner neuen Rolle zu arbeiten. Sie wird bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.
Entgeltgruppe Stufe Vergütung
TV-L 10 1 47 451,95 €
TV-L 10 2 50 525,05 €
TV-L 10 3 54 043,65 €
TV-L 10 4 57 633,12 €
TV-L 10 5 64 462,74 €
TV-L 10 6 66 320,23 €
Quelle: öffentlicher-dienst.info
Ein Beschäftigter beginnt nach seiner Ausbildung in der Entgeltgruppe TV-L E 10 in Stufe 1 mit einem Gehalt von 3.723,62 €.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe TV-L 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe TV-L 10 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der TV-L 10 zum Beispiel rund 1.861,81 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.
Disclaimer
Alle Informationen in diesem Artikel zum TV-L dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.