Der TVöD Bund (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 10 steht für die Entgeltgruppe 10, die für Tätigkeiten vorgesehen ist, die erweiterte Fachkenntnisse und oft einen Fortbildungsabschluss oder eine spezielle Qualifikation erfordern.
Die Entgeltgruppe 10 richtet sich typischerweise an Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und zusätzlicher Qualifikation, wie etwa einer Aufstiegsfortbildung oder einem Fachwirt-Abschluss. Diese Entgeltgruppe ist im öffentlichen Dienst vergleichbar mit dem gehobenen Dienst bei Beamten und umfasst anspruchsvollere Aufgaben, die vertiefte Fachkenntnisse und selbstständiges, oft konzeptionelles Arbeiten erfordern. Beschäftigte in E 10 übernehmen häufig Aufgaben mit höherem Verantwortungsgrad, wie die Leitung kleinerer Projekte oder spezialisierte Fachaufgaben.
Seit dem 1. März 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe E 10 beim TvöD Bund zwischen 3.895 € und 5.433 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Gehalts führt.
Der TVöD Bund ist der Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten im Arbeitsverhältnis zum Bund gilt. Dazu gehören beispielsweise Fachbereichsleiter, Spezialisten in technischen oder administrativen Bereichen von Bundesbehörden, oder Projektkoordinatoren, die anspruchsvolle und spezialisierte Aufgaben übernehmen. Auch Angestellte in Forschungseinrichtungen, Planungsabteilungen oder im technischen Dienst bei Ministerien fallen häufig in diese Entgeltgruppe.
Inhalt
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
TVöD E 10 | 1 | 3.895,33 € | ohne Berufserfahrung |
TVöD E 10 | 2 | 4.191,53 € | mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
TVöD E 10 | 3 | 4.528,25 € | mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
TVöD E 10 | 4 | 4.893,44 € | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
TVöD E 10 | 5 | 5.300,10 € | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
TVöD E 10 | 6 | 5.433,63 € | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung |
---|---|---|
TVöD E 10 | 1 | 49.860,22 € |
TVöD E 10 | 2 | 53.651,58 € |
TVöD E 10 | 3 | 57.691,60 € |
TVöD E 10 | 4 | 62.636,03 € |
TVöD E 10 | 5 | 67.841,28 € |
TVöD E 10 | 6 | 69.550,46 € |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Wenn ein Beschäftigter nach einer Fortbildung oder einer speziellen Qualifikation in die Entgeltgruppe E 10 eingestellt wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 3.895 €.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe 10 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 10 zum Beispiel rund 1.947,67 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.
Disclaimer
Alle Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.