Der TVöD Bund (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 12 steht für die Entgeltgruppe 12, die für hochqualifizierte Tätigkeiten vorgesehen ist, die umfassendes Fachwissen, häufig einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation erfordern.
Die Entgeltgruppe 12 richtet sich typischerweise an Beschäftigte mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium oder einer gleichwertigen Qualifikation. Diese Entgeltgruppe entspricht dem höheren Dienst bei Beamten und umfasst Tätigkeiten, die analytisches und konzeptionelles Arbeiten sowie eine hohe Eigenverantwortung erfordern. Beschäftigte in E 12 übernehmen häufig leitende oder spezialisierte Aufgaben, die die Entwicklung von Konzepten, die Leitung von Projekten oder die Bearbeitung komplexer Vorgänge umfassen.
Seit dem 1. März 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe E 12 zwischen 4.170 € und 6.516 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Gehalts führt.
Der TVöD Bund gilt für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen. Dazu gehören beispielsweise Referenten, Projektleiter oder Fachbereichsleiter in Bundesbehörden oder anderen öffentlichen Einrichtungen. Auch wissenschaftliche Mitarbeiter oder Spezialisten in öffentlichen Forschungs- oder Bildungseinrichtungen fallen häufig in diese Entgeltgruppe.
Inhalt
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
TVöD E 12 | 1 | 4.170,32 € | ohne Berufserfahrung |
TVöD E 12 | 2 | 4.581,34 € | mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
TVöD E 12 | 3 | 5.061,67 € | mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
TVöD E 12 | 4 | 5.594,63 € | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
TVöD E 12 | 5 | 6.220,01 € | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
TVöD E 12 | 6 | 6.516,74 € | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung |
---|---|---|
TVöD E 12 | 1 | 53.380,10 € |
TVöD E 12 | 2 | 58.641,15 € |
TVöD E 12 | 3 | 64.789,38 € |
TVöD E 12 | 4 | 71.611,26 € |
TVöD E 12 | 5 | 79.616,13 € |
TVöD E 12 | 6 | 83.414,27 € |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Wenn ein Beschäftigter nach einem Hochschulabschluss oder einer gleichwertigen Qualifikation in die Entgeltgruppe E 12 eingestellt wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 4.170 €.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe 12 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 12 zum Beispiel rund 2.085,16 € brutto verdienen.
64 Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.
Disclaimer
Alle Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.