Der TVöD Bund (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 14 steht für die Entgeltgruppe E 14, die für hochqualifizierte Tätigkeiten vorgesehen ist.
Die Entgeltgruppe E 14 richtet sich typischerweise an Beschäftigte mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium, meist einem Master- oder Diplom-Abschluss. Diese Entgeltgruppe entspricht dem höheren Dienst bei Beamten und umfasst Fach- und Führungskräfte in der Verwaltung, Technik und Wissenschaft. Diese Gruppe setzt oft komplexe Aufgaben um, die eine umfassende fachliche Expertise und häufig auch Personalverantwortung erfordern. Typische Positionen sind beispielsweise Abteilungsleiter oder spezialisierte Projektmanager in öffentlichen Einrichtungen.
Seit dem 1. März 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe E 14 beim TvöD Bund zwischen 5.004 € und 7.132 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was eine entsprechende Erhöhung des Gehalts mit sich bringt.
Der TVöD Bund ist der Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten im Arbeitsverhältnis zum Bund gilt. Dazu zählen beispielsweise Fachkräfte, die in Bundesministerien oder -behörden strategische Projekte leiten, komplexe Analysen durchführen oder neue politische Konzepte entwickeln. Auch erfahrene Spezialisten in Bereichen wie IT, Technik oder Verwaltung, die anspruchsvolle Aufgaben wie Projektmanagement oder Prozessoptimierung übernehmen, werden häufig in die Entgeltgruppe 14 eingeordnet.
Inhalt
Entgeltgruppe Stufe Vergütung Voraussetzungen
TVöD 14 1 5.003,84 € ohne Berufserfahrung
TVöD 14 2 5.329,75 € mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung
TVöD 14 3 5.755,37 € mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
TVöD 14 4 6.227,68 € nach 3 Jahren in Stufe 3
TVöD 14 5 6.754,16 € nach 4 Jahren in Stufe 4
TVöD 14 6 7.132,13 € nach 5 Jahren in Stufe 5
Gültig seit: 1. März 2024
Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Entgeltgruppe Stufe Vergütung
TVöD 14 1 63.048,38 €
TVöD 14 2 67.154,85 €
TVöD 14 3 72.517,66 €
TVöD 14 4 78.468,77 €
TVöD 14 5 85.102,42 €
TVöD 14 6 89.864,84 €
Gültig seit: 1. März 2024
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Wenn ein Beschäftigter nach seinem Hochschulstudium, etwa einem Master- oder Diplom-Abschluss, in die Entgeltgruppe E 14 eingestellt wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 5.004 €.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 14 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe 11 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 14 zum Beispiel rund 2501,92 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.
Disclaimer:
Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.