Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder. Die Bezeichnung TV-L 15 steht für die Entgeltgruppe 15, die für Tätigkeiten vorgesehen ist, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, herausragende Fachkenntnisse oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen erfordern, oft in Verbindung mit einer Führungsposition oder der Leitung von komplexen Projekten.
Die Entgeltgruppe TV-L E 15 richtet sich vor allem an Fachkräfte in leitenden, wissenschaftlichen oder spezialisierten Positionen, die besonders anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgaben mit umfassender Fachkompetenz und oft Personalverantwortung ausführen. Dazu gehören z. B. leitende wissenschaftliche Mitarbeiter, Abteilungsleiter oder hoch spezialisierte Ingenieure mit Führungsverantwortung.
Ab dem 1. November 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe TV-L 15 zwischen 4.388 € und 6.237 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Gehalts führt.
Der TV-L gilt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Typische Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 15 finden sich beispielsweise bei wissenschaftlichen Mitarbeitern an Hochschulen, Fachbereichsleitern in öffentlichen Institutionen oder Projektleitern in der Forschung. Auch Beschäftigte in der Bildungsverwaltung oder im technischen Dienst von Landesministerien fallen häufig in diese Entgeltgruppe.
Inhalt
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
TV-L 15 | 1 | 5.217,31 € | ohne Berufserfahrung |
TV-L 15 | 2 | 5.594,35 € | mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
TV-L 15 | 3 | 5.793,59 € | mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
TV-L 15 | 4 | 6.501,27 € | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
TV-L 15 | 5 | 7.037,15 € | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
TV-L 15 | 6 | 7.242,26 € | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Gültig ab 01. November 2024
Quelle: DBB Beamtenbund und Tarifunion
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf Tätigkeiten, die direkt mit den Aufgaben der neuen Position zusammenhängen. Diese Erfahrung ermöglicht es dem Beschäftigten, ohne längere Einarbeitung effizient in seiner neuen Rolle zu arbeiten. Sie wird bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.
Entgelttabelle TV-L E 15, brutto pro Jahr
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung |
---|---|---|
TV-L 15 | 1 | 64.304,91 € |
TV-L 15 | 2 | 68.952,04 € |
TV-L 15 | 3 | 71.407,73 € |
TV-L 15 | 4 | 80.130,10 € |
TV-L 15 | 5 | 86.734,98 € |
TV-L 15 | 6 | 89.263,03 € |
Quelle: öffentlicher-dienst.info
Ein Beschäftigter beginnt nach seiner Ausbildung in der Entgeltgruppe TV-L E 15 in Stufe 1 mit einem Gehalt von 5.217,31 €.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe TV-L 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe TV-L 15 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der TV-L 15 zum Beispiel rund 2.608,65 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.
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