Entgeltgruppe 15 TV-L

Entgeltgruppe 15 TV-L

Nicolas Scheyer
Nicolas Scheyer
Lesedauer: 4 Min.
Aktualisiert am: 24.10.2024

Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder. Die Bezeichnung TV-L 15 steht für die Entgeltgruppe 15, die für Tätigkeiten vorgesehen ist, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, herausragende Fachkenntnisse oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen erfordern, oft in Verbindung mit einer Führungsposition oder der Leitung von komplexen Projekten.

Die Entgeltgruppe TV-L E 15 richtet sich vor allem an Fachkräfte in leitenden, wissenschaftlichen oder spezialisierten Positionen, die besonders anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgaben mit umfassender Fachkompetenz und oft Personalverantwortung ausführen. Dazu gehören z. B. leitende wissenschaftliche Mitarbeiter, Abteilungsleiter oder hoch spezialisierte Ingenieure mit Führungsverantwortung.

Ab dem 1. November 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe TV-L 15 zwischen 4.388 € und 6.237 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Gehalts führt.

Der TV-L gilt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Typische Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 15 finden sich beispielsweise bei wissenschaftlichen Mitarbeitern an Hochschulen, Fachbereichsleitern in öffentlichen Institutionen oder Projektleitern in der Forschung. Auch Beschäftigte in der Bildungsverwaltung oder im technischen Dienst von Landesministerien fallen häufig in diese Entgeltgruppe.

Entgelttabelle TV-L E 15, brutto pro Monat

EntgeltgruppeStufeVergütungVoraussetzungen
TV-L 1515.217,31 €ohne Berufserfahrung
TV-L 1525.594,35 €mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung
TV-L 1535.793,59 €mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
TV-L 1546.501,27 €nach 3 Jahren in Stufe 3
TV-L 1557.037,15 €nach 4 Jahren in Stufe 4
TV-L 1567.242,26 €nach 5 Jahren in Stufe 5

Gültig ab 01. November 2024

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Quelle: DBB Beamtenbund und Tarifunion

Was bedeutet einschlägige Berufserfahrung?

„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf Tätigkeiten, die direkt mit den Aufgaben der neuen Position zusammenhängen. Diese Erfahrung ermöglicht es dem Beschäftigten, ohne längere Einarbeitung effizient in seiner neuen Rolle zu arbeiten. Sie wird bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.

Entgelttabelle TV-L E 15, brutto pro Jahr

EntgeltgruppeStufeVergütung
TV-L 15164.304,91 €
TV-L 15268.952,04 €
TV-L 15371.407,73 €
TV-L 15480.130,10 €
TV-L 15586.734,98 €
TV-L 15689.263,03 €

Quelle: öffentlicher-dienst.info

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Beispiel Gehaltsentwicklung Entgeltgruppe 15

Ein Beschäftigter beginnt nach seiner Ausbildung in der Entgeltgruppe TV-L E 15 in Stufe 1 mit einem Gehalt von 5.217,31 €.

  • Nach einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung steigt er in Stufe 2 auf und erhält 5.594,35 €.
  • Mit mindestens drei Jahren Erfahrung erreicht er Stufe 3 und erhält 5.793,59 €.
  • Nach weiteren drei Jahren in Stufe 3 (also insgesamt sechs Jahre nach Beginn der Tätigkeit) steigt er in Stufe 4 auf und verdient 6.501,27 €.
  • Anschließend folgt nach vier Jahren in Stufe 4 der Aufstieg in Stufe 5 und ein Gehalt von 7.037,15 €.
  • Schließlich erreicht er nach fünf Jahren in Stufe 5 die Endstufe 6, bei der er 7.242,26 € verdient.

Entgeltgruppe 15 TV-L in Teilzeit

Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe TV-L 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe TV-L 15 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der TV-L 15 zum Beispiel rund 2.608,65 € brutto verdienen.

Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.

Disclaimer

Alle Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Nicolas Scheyer

Nicolas Scheyer

Content Marketing Manager

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Nicolas ist Wirtschaftspsychologe und verfügt über umfassendes Know-How in den Bereichen Personal, Psychologie und Wirtschaft. Mit einem fundierten Verständnis für die menschlichen Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Kontext bringt er wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge in seine Artikel ein. Seine Expertise erstreckt sich von Personalmanagement über Organisationspsychologie bis hin zu wirtschaftlichen Analysen, wodurch er eine einzigartige Perspektive auf die Schnittstellen dieser Disziplinen bietet.
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