Der TVöD Bund (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 15 steht für die Entgeltgruppe 15, die für höchst anspruchsvolle Tätigkeiten vorgesehen ist, die tiefgehende fachliche Expertise und oft wissenschaftliches Arbeiten erfordern. Sie gilt für Tätigkeiten mit großer Verantwortung, häufig verbunden mit Leitungsaufgaben oder der Entwicklung strategischer Konzepte.
Die Entgeltgruppe 15 richtet sich typischerweise an Beschäftigte mit einem Hochschulabschluss (Master, Diplom) und umfangreicher Berufserfahrung. Diese Entgeltgruppe entspricht dem höchsten gehobenen Dienst oder dem höheren Dienst im öffentlichen Sektor und umfasst Leitungsfunktionen, wie z. B. die Führung von Abteilungen oder großen Projekten sowie die Bearbeitung hochkomplexer Themen mit strategischer Bedeutung.
Seit dem 1. März 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe E 15 beim TvöD Bund zwischen 5.504 € und 7.748 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was eine entsprechende Gehaltserhöhung mit sich bringt.
Der TVöD Bund gilt für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen. Zu den typischen Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 15 gehören Abteilungsleiter, Referatsleiter in Bundesministerien, wissenschaftliche Mitarbeiter in hochrangigen Forschungsprojekten oder Fachbereichsleiter in öffentlichen Einrichtungen. Auch Projektleiter in großen, strategischen Vorhaben fallen häufig in diese Entgeltgruppe.
Inhalt
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung | Voraussetzungen |
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TVöD 15 | 1 | 5.504,00 € | ohne Berufserfahrung |
TVöD 15 | 2 | 5.863,92 € | mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
TVöD 15 | 3 | 6.265,40 € | mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
TVöD 15 | 4 | 6.813,49 € | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
TVöD 15 | 5 | 7.377,29 € | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
TVöD 15 | 6 | 7.748,20 € | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung |
---|---|---|
TVöD 15 | 1 | 69.350,40 € |
TVöD 15 | 2 | 73.885,39 € |
TVöD 15 | 3 | 78.944,04 € |
TVöD 15 | 4 | 85.849,97 € |
TVöD 15 | 5 | 92.953,85 € |
TVöD 15 | 6 | 97.627,32 € |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Wenn ein Beschäftigter in die Entgeltgruppe E 15 des TVöD Bund eingestuft wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 5.504 €.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe 15 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 15 zum Beispiel rund 2.752 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.
Disclaimer
Alle Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.