Der TVöD Bund (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 15Ü steht für die Entgeltgruppe 15 Überleitung (E 15Ü), die für Beschäftigte gilt, die im Rahmen der Überleitung von älteren tariflichen Regelungen in den TVöD eingestuft wurden. Diese Entgeltgruppe richtet sich an Beschäftigte, die früher nach älteren Tarifverträgen entlohnt wurden und nun in die Entgeltgruppe 15Ü überführt wurden, um eine Übergangslösung zu bieten.
Die Entgeltgruppe 15Ü umfasst anspruchsvolle Tätigkeiten, die tiefgehendes Fachwissen und oft Leitungsaufgaben erfordern. Häufig sind dies Führungspositionen oder Tätigkeiten, die mit der Entwicklung von Konzepten oder der Leitung strategischer Projekte verbunden sind. Die Anforderungen entsprechen denen der Entgeltgruppe 15, jedoch mit einer speziellen Überleitungsregelung.
Seit dem 1. März 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe E 15Ü beim TvöD Bund zwischen 6.670 € und 8.604 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 5 auf, was eine entsprechende Gehaltserhöhung mit sich bringt.
Der TVöD Bund gilt für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen. Zu den typischen Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 15Ü gehören beispielsweise Abteilungsleiter, Referatsleiter in Bundesministerien oder Projektleiter großer strategischer Vorhaben. Auch wissenschaftliche Mitarbeiter in leitenden Forschungsprojekten und Fachbereichsleiter in öffentlichen Einrichtungen fallen häufig in diese Entgeltgruppe.
Inhalt
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
TVöD 15Ü | 1 | 6.670,43 € | ohne Berufserfahrung |
TVöD 15Ü | 2 | 7.379,87 € | mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
TVöD 15Ü | 3 | 8.051,94 € | mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
TVöD 15Ü | 4 | 8.500,01 € | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
TVöD 15Ü | 5 | 8.604,56 € | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
TVöD 15Ü | 6 | – | Stufe existiert nicht |
Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung |
---|---|---|
TVöD 15Ü | 1 | 84.047,42 € |
TVöD 15Ü | 2 | 92.986,36 € |
TVöD 15Ü | 3 | 101.454,44 € |
TVöD 15Ü | 4 | 107.100,13 € |
TVöD 15Ü | 5 | 108.417,46 € |
TVöD 15Ü | 6 | – |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Wenn ein Beschäftigter in die Entgeltgruppe E 15Ü des TVöD Bund eingestuft wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 6.670 €.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 15Ü des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe 15Ü für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 15Ü zum Beispiel rund 3.335,22 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.
Disclaimer
Alle Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.