Der TVöD Bund (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 2Ü steht für die Entgeltgruppe 2 Überleitung (E 2Ü), die für Beschäftigte gilt, die früher in die Entgeltgruppe 1 oder 2 eingruppiert waren und aufgrund der Überleitung in den TVöD nun eine andere Vergütung erhalten.
Die Entgeltgruppe E 2Ü betrifft typischerweise Beschäftigte, die vor der TVöD-Einführung nach älteren tariflichen Regelungen bezahlt wurden und nun unter die E 2Ü eingestuft wurden, um eine Übergangslösung zu bieten. Diese Entgeltgruppe gilt für einfache Tätigkeiten, die meist Anlerntätigkeiten oder Hilfsarbeiten umfassen. Die Aufgaben in E 2Ü sind mit denen der Entgeltgruppe 2 vergleichbar, jedoch erhalten die Beschäftigten eine leicht angepasste Vergütung, die aufgrund ihrer bisherigen Eingruppierung erfolgt.
Seit dem 1. März 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe E 2Ü beim TvöD Bund zwischen 2.601 € und 3.173 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Gehalts führt.
Der TVöD Bund gilt für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen. Dazu gehören beispielsweise Reinigungskräfte, Boten, Hilfskräfte in der Poststelle oder Lagerarbeiter, die einfache administrative oder unterstützende Aufgaben übernehmen. Auch Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Rathäusern oder Bibliotheken, die einfache Service- oder Hilfstätigkeiten ausführen, fallen häufig in diese Entgeltgruppe.
Inhalt
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung | Voraussetzungen |
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TVöD 2Ü | 1 | 2.601,60 € | ohne Berufserfahrung |
TVöD 2Ü | 2 | 2.835,82 € | mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
TVöD 2Ü | 3 | 2.921,62 € | mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
TVöD 2Ü | 4 | 3.036,03 € | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
TVöD 2Ü | 5 | 3.114,63 € | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
TVöD 2Ü | 6 | 3.173,31 € | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung |
---|---|---|
TVöD 2Ü | 1 | 33.560,64 € |
TVöD 2Ü | 2 | 36.582,08 € |
TVöD 2Ü | 3 | 37.688,90 € |
TVöD 2Ü | 4 | 39.164,79 € |
TVöD 2Ü | 5 | 40.178,73 € |
TVöD 2Ü | 6 | 40.935,70 € |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Wenn ein Beschäftigter in die Entgeltgruppe E 2Ü des TVöD Bund eingestuft wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 2.601 €.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 2Ü des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe E 2Ü für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 2Ü zum Beispiel rund 1.300,80 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.
Disclaimer:
Alle Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.