Entgeltgruppe 7 TV-L

Entgeltgruppe 7 TV-L

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 4 Min.
Aktualisiert am: 23.10.2024

Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder. Die Bezeichnung TV-L 7 steht für die Entgeltgruppe 7, die für Tätigkeiten vorgesehen ist, die fundierte Fachkenntnisse und in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern. Diese Entgeltgruppe richtet sich typischerweise an Beschäftigte, die qualifizierte Aufgaben übernehmen, die über Routinearbeiten hinausgehen.

Die Entgeltgruppe 7 umfasst Tätigkeiten, die selbstständiges Arbeiten erfordern und mit einem höheren Maß an Verantwortung verbunden sind. Beschäftigte in TV-L 7 übernehmen häufig administrative Aufgaben in Verwaltungen, technische Tätigkeiten in Bildungseinrichtungen oder spezialisierte Aufgaben in öffentlichen Einrichtungen der Länder. Diese Positionen erfordern Fachkenntnisse, die durch eine Berufsausbildung oder einschlägige Berufserfahrung erworben wurden.

Ab dem 1. November 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe TV-L 7 zwischen 2.972 € und 3.676 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was zu einer entsprechenden Gehaltserhöhung führt.

Der TV-L gilt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Typische Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 7 finden sich beispielsweise bei technischen Fachkräften, Verwaltungsmitarbeitern oder Assistenten in öffentlichen Einrichtungen. Auch spezialisierte Aufgaben in Landesbehörden, Schulen oder technischen Diensten fallen häufig in diese Entgeltgruppe.

Entgelttabelle TV-L 7, brutto pro Monat

EntgeltgruppeStufeVergütungVoraussetzungen
TV-L 712.972,35 €ohne Berufserfahrung
TV-L 723.194,05 €mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung
TV-L 733.360,84 €mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
TV-L 743.487,05 €nach 3 Jahren in Stufe 3
TV-L 753.588,03 €nach 4 Jahren in Stufe 4
TV-L 763.676,36 €nach 5 Jahren in Stufe 5
Gültig ab: 1. November 2024
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Quelle: öffentlicher-dienst.info

Was bedeutet einschlägige Berufserfahrung?

„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt​.

Entgelttabelle TV-L, brutto pro Jahr

EntgeltgruppeStufeVergütung
TV-L 7138.288,03 €
TV-L 7241.143,84 €
TV-L 7343.292,32 €
TV-L 7444.918,09 €
TV-L 7546.218,85 €
TV-L 7647.356,66 €
Gültig ab: 1. November 2024

Quelle: öffentlicher-dienst.info

Beispiel Gehaltsentwicklung Entgeltgruppe 7

Wenn ein Beschäftigter nach seiner Berufsausbildung in die Entgeltgruppe TV-L 7 eingestellt wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 2.972 €.

Zum Gehaltscheck
  • Nach einem Jahr Berufserfahrung steigt er in Stufe 2 auf und erhält 3.194 €.
  • Mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung erreicht er Stufe 3, was ihm ein Gehalt von 3.360 € einbringt.
  • Nach weiteren drei Jahren in Stufe 3 (also insgesamt sechs Jahre nach Beginn der Tätigkeit) steigt er in Stufe 4 auf, mit einem Gehalt von 3.487 €.
  • Anschließend folgt nach vier Jahren in Stufe 4 der Aufstieg in Stufe 5 und ein Gehalt von 3.588 €.
  • Schließlich erreicht er nach fünf Jahren in Stufe 5 die Endstufe 6, bei der er 3.676 € monatlich verdient.

Entgeltgruppe 7 TV-L in Teilzeit

Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe TV-L 7 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe TV-L 7 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der TV-L 7 zum Beispiel rund 1.486 € brutto verdienen.

Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.


Disclaimer

Alle Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Jan-Philipp Schreiber

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Content Marketing Manager

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Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
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