Der TVöD Bund (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 8 steht für die Entgeltgruppe 8, die für Tätigkeiten vorgesehen ist, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und teilweise spezifische Fachkenntnisse erfordern.
Die Entgeltgruppe 8 richtet sich typischerweise an Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie zusätzlicher Berufserfahrung. Diese Entgeltgruppe ist im öffentlichen Dienst vergleichbar mit dem mittleren Dienst bei Beamten und umfasst Aufgaben, die fachliche Expertise und selbstständiges Arbeiten erfordern. Beschäftigte in E 8 übernehmen häufig Aufgaben mit Verantwortung, etwa die Betreuung technischer Anlagen, die Verwaltung spezifischer Bereiche oder die Unterstützung bei Projekten.
Seit dem 1. März 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe E 8 beim TvöD Bund zwischen 3.281 € und 3.995 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was eine entsprechende Erhöhung des Gehalts zur Folge hat.
Der TVöD Bund ist der Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten im Arbeitsverhältnis zum Bund gilt. Dazu gehören beispielsweise technische Fachkräfte in Bundesbehörden, Verwaltungsangestellte, die für spezifische Aufgabenbereiche verantwortlich sind, oder Mitarbeiter in der Sachbearbeitung. Auch Angestellte in öffentlichen Einrichtungen, wie etwa Museen oder Bauämtern, die technische oder verwaltungstechnische Aufgaben betreuen, fallen häufig in diese Entgeltgruppe.
Inhalt
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
TVöD E 8 | 1 | 3.281,44 € | ohne Berufserfahrung |
TVöD E 8 | 2 | 3.486,59 € | mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
TVöD E 8 | 3 | 3.628,68 € | mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
TVöD E 8 | 4 | 3.770,54 € | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
TVöD E 8 | 5 | 3.922,69 € | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
TVöD E 8 | 6 | 3.995,85 € | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung |
---|---|---|
TVöD E 8 | 1 | 42.330,58 € |
TVöD E 8 | 2 | 44.977,01 € |
TVöD E 8 | 3 | 46.809,97 € |
TVöD E 8 | 4 | 48.639,97 € |
TVöD E 8 | 5 | 50.602,70 € |
TVöD E 8 | 6 | 51.546,47 € |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Wenn ein Beschäftigter nach seiner Berufsausbildung in die Entgeltgruppe E 8 eingestellt wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 3.281 €.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe 8 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 8 zum Beispiel rund 1.640,72 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.
Disclaimer
Alle Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.