Der TVöD Bund (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 9c steht für die Entgeltgruppe 9c, die für Tätigkeiten vorgesehen ist, die umfassende Fachkenntnisse und häufig eine höhere Verantwortung oder Leitungsaufgaben erfordern.
Die Entgeltgruppe 9c richtet sich typischerweise an Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie umfangreicher Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen. Diese Entgeltgruppe entspricht dem gehobenen Dienst im öffentlichen Dienst und umfasst Tätigkeiten, die selbstständiges Arbeiten, die Bearbeitung komplexer Vorgänge und oft auch die Leitung kleinerer Teams oder Projekte erfordern. Beschäftigte in E 9c übernehmen häufig Aufgaben mit einem höheren Verantwortungsgrad als in den Entgeltgruppen E 9a oder E 9b.
Seit dem 1. März 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe E 9c beim TvöD Bund zwischen 3.757 € und 5.182 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Gehalts führt.
Der TVöD Bund gilt für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen. Zu den typischen Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 9c gehören beispielsweise Sachbearbeiter, die für komplexe Vorgänge in der Verwaltung verantwortlich sind, technische Fachkräfte in Bundesbehörden oder Leiter kleinerer Teams in Verwaltungsbereichen. Auch Projektkoordinatoren und Fachbereichsleiter fallen häufig in diese Entgeltgruppe.
Inhalt
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
TVöD 9c | 1 | 3.757,21 € | ohne Berufserfahrung |
TVöD 9c | 2 | 4.013,80 € | mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
TVöD 9c | 3 | 4.344,08 € | mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
TVöD 9c | 4 | 4.683,04 € | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
TVöD 9c | 5 | 5.061,38 € | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
TVöD 9c | 6 | 5.182,84 € | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung |
---|---|---|
TVöD 9c | 1 | 48.092,29 € |
TVöD 9c | 2 | 51.376,64 € |
TVöD 9c | 3 | 55.476,22 € |
TVöD 9c | 4 | 59.942,91 € |
TVöD 9c | 5 | 64.785,66 € |
TVöD 9c | 6 | 66.340,35 € |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Wenn ein Beschäftigter in die Entgeltgruppe E 9c des TVöD Bund eingestuft wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 3.757 €.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 9c des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe 9c für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 9c zum Beispiel rund 1.878,61 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.
Entgeltgruppe 9a ist für Aufgaben mit geringerem Verantwortungsgrad vorgesehen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern, aber keine komplexen Fachkenntnisse oder Leitungsaufgaben umfassen. E9b umfasst anspruchsvollere Tätigkeiten, die mehr Fachwissen und oft eine zusätzliche Qualifikation oder Erfahrung verlangen. In E9c sind Tätigkeiten mit hoher Verantwortung angesiedelt, oft verbunden mit Leitungsfunktionen oder der Führung kleiner Teams.
Die Aufteilung in E9a, E9b und E9c wurde eingeführt, um die unterschiedlichen Anforderungen und Verantwortungsstufen innerhalb der früheren Entgeltgruppe 9 besser abzubilden und die Vergütung gerechter an die jeweilige Tätigkeit anzupassen. Sie ermöglicht auch klarere Aufstiegsmöglichkeiten und eine differenziertere Gehaltsstruktur.
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