Ratgeber Gehalt EG TV-L E 15Ü
Entgeltgruppe 15Ü TV-L

Entgeltgruppe TV-L 15Ü

Richard Opoku
Richard Opoku
Lesedauer: 4 Min.
Aktualisiert am: 25.10.2024

Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder. Die Bezeichnung TV-L E 15Ü steht für die Entgeltgruppe 15Ü, die für Tätigkeiten vorgesehen ist, die tiefgehendes Fachwissen sowie in der Regel einen Hochschulabschluss (Master, Diplom) und oft auch eine Promotion erfordern. Diese Entgeltgruppe richtet sich an Beschäftigte, die strategische, leitende oder hochkomplexe wissenschaftliche Aufgaben übernehmen, häufig mit Personalverantwortung und der Leitung ganzer Abteilungen oder Projekte.

Die Entgeltgruppe 15Ü umfasst Tätigkeiten mit einem sehr hohen Verantwortungsgrad, typischerweise in leitenden Positionen, strategischer Planung oder in der Spitzenforschung. Beschäftigte in E 15Ü übernehmen häufig die Leitung großer Projekte oder Abteilungen in Universitäten, Forschungseinrichtungen oder Verwaltungseinheiten der Länder. Diese Aufgabenbereiche setzen umfassende fachliche Expertise voraus, etwa die Koordination umfangreicher Forschungsprojekte oder die Entwicklung von landesweiten Konzepten und Strategien. 

Ab dem 1. November 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe TV-L 15Ü zwischen 6.323 € und 8.157 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 5 auf, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Gehalts führt.

Der TV-L gilt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Typische Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 15Ü finden sich beispielsweise bei Kanzlern an Hochschulen, Direktoren in öffentlichen Institutionen oder leitenden Wissenschaftlern in der Forschung. 

Entgelttabelle TV-L 15Ü, brutto pro Monat

EntgeltgruppeStufeVergütungVoraussetzungen
TV-L 15Ü16.322,63 €ohne einschlägige Berufserfahrung
TV-L 15Ü26.995,90 €nach 5 Jahren in Stufe 1
TV-L 15Ü37.634,88 €nach 5 Jahren in Stufe 2
TV-L 15Ü48.053,95 €nach 5 Jahren in Stufe 3
TV-L 15Ü58.157,04 €nach 5 Jahren in Stufe 4

Quelle: öffentlicher-dienst.info

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Was bedeutet einschlägige Berufserfahrung?

„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt​.

Entgelttabelle TV-L 15Ü, brutto pro Jahr

EntgeltgruppeStufeVergütung
TV-L 15Ü177.928,31 €
TV-L 15Ü286.226,57 €
TV-L 15Ü394.102,19 €
TV-L 15Ü499.267,35 €
TV-L 15Ü5100.537,97 €

Quelle: öffentlicher-dienst.info

Beispiel Gehaltsentwicklung Entgeltgruppe TVL 15Ü

Wenn ein Beschäftigter in die Entgeltgruppe TV-L 15Ü eingestellt wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 6.322,63 €.

  • Nach fünf Jahren in dieser Stufe steigt er in Stufe 2 auf und erhält 6.995,90 €.
  • Mit weiteren fünf Jahren in Stufe 2 erreicht er Stufe 3, was ihm ein Gehalt von 7.634,88 € einbringt.
  • Nach fünf Jahren in Stufe 3 steigt er in Stufe 4 auf, mit einem Gehalt von 8.053,95 €.
  • Anschließend folgt nach fünf Jahren in Stufe 4 der Aufstieg in Stufe 5 und ein Gehalt von 8.157,04 €
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Entgeltgruppe TVL 15Ü in Teilzeit

Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe TV-L 15Ü des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe TV-L 15Ü für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der TV-L 15Ü zum Beispiel rund 3161,32 € brutto verdienen.

Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.

Disclaimer

Alle Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Richard Opoku

Richard Opoku

Content Marketing Manager

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Richard ist Content Marketing Manager mit einem Hintergrund in Politikwissenschaften. Durch sein Studium hat er ein tiefes Verständnis für komplexe Zusammenhänge entwickelt. Er unterstützt Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ziele in verschiedenen Branchen zu erreichen. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Ratschläge und seine Leidenschaft für die Förderung von Karrieren aus.
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