Bei einem Bruttogehalt von 5000 Euro liegt dein Nettogehalt je nach Steuerklasse zwischen etwa 2.450 und 3.700 Euro. Wie viel genau von deinem Gehalt übrig bleibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Lohnsteuer, Sozialabgaben und der jeweiligen Steuerklasse. In Steuerklasse 3 bekommst du mit etwa 3.500 € das meiste Nettogehalt, während in Steuerklasse 6 mit ca. 2.450 € netto der niedrigste Betrag übrig bleibt.
Von deinem Bruttogehalt werden Abzüge für die Lohnsteuer, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung sowie für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vorgenommen. Falls du kirchensteuerpflichtig bist, kommt auch die Kirchensteuer hinzu. Der Solidaritätszuschlag entfällt meist, kann aber bei höherem Einkommen eine Rolle spielen.
Der Unterschied in den Steuerklassen erklärt sich durch individuelle Lebenssituationen. In Steuerklasse 1 zahlst du als Alleinstehender ohne Kinder mehr Steuern, während Verheiratete oder Eltern, z.B. in Steuerklasse 3 oder 2, von höheren Freibeträgen profitieren und dadurch mehr Netto vom Brutto haben.
Auch andere Faktoren wie deine Krankenversicherung (gesetzlich oder privat), Kinderfreibeträge oder zusätzliche betriebliche Altersvorsorge beeinflussen dein Nettogehalt. Wenn du in diese Vorsorge investierst, sinkt zwar dein momentanes Netto, aber du profitierst langfristig von einer besseren Altersvorsorge.
In Steuerklasse 1 fallen vor allem Ledige, Geschiedene sowie verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder. Diese Steuerklasse bringt durchschnittliche Abzüge mit sich:
In Steuerklasse 1 bestehen die Abzüge aus mehreren standardisierten Posten. Der größte Abzug ist die Lohnsteuer, die abhängig vom monatlichen Bruttogehalt berechnet wird. Danach folgt die Rentenversicherung mit einem Beitragssatz von 9,3 % des Bruttogehalts. Für die Krankenversicherung werden etwa 7,3 % des Bruttoeinkommens einbehalten. Zudem zahlst du 1,525 % für die Pflegeversicherung (für Kinderlose über 23 Jahre beträgt der Satz 1,775 %). Schließlich werden noch 1,3 % des Bruttogehalts für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, kommen je nach Bundesland zusätzlich 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu.
Wir gehen in der folgenden Berechnung davon aus, dass es sich um eine alleinstehende Person ohne Kinder handelt.
Bruttolohn | 5000 € |
---|---|
Lohnsteuer | 822,25 € |
Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
9% Kirchensteuer | 74,00 € |
9,3% Rentenversicherung | 465,00 € |
1,3% Arbeitslosenversicherung | 65,00 € |
7,3% Krankenversicherung | 365,00 € |
0,85% KV Zusatzbeitrag | 42,50 € |
2,3% Pflegeversicherung | 115,00 € |
Nettolohn | 3 051,25 € |
Bei 5.000 € brutto beträgt dein Nettogehalt in Steuerklasse 1 etwa 3.050 bis 3.300 €.
Inhalt
In Steuerklasse 2 fallen insbesondere alleinerziehende Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Diese Steuerklasse gilt für ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, die mit mindestens einem Kind zusammenleben und Kindergeld erhalten. Durch den Entlastungsbetrag fällt die Lohnsteuer in Steuerklasse 2 niedriger aus als in Steuerklasse 1, was zu einem höheren Nettogehalt führt.
Die Abzüge in Steuerklasse 2 sind ebenfalls standardisiert. Der größte Posten ist die Lohnsteuer, die abhängig vom monatlichen Bruttogehalt und dem Entlastungsbetrag berechnet wird. Hinzu kommen die Rentenversicherung mit einem Beitragssatz von 9,3 % des Bruttogehalts sowie die Krankenversicherung, für die etwa 7,3 % des Bruttoeinkommens abgezogen werden. Die Pflegeversicherung beträgt 1,525 % (für Kinderlose über 23 Jahre 1,775 %) und die Arbeitslosenversicherung wird mit 1,3 % des Bruttogehalts berechnet. Solltest du kirchensteuerpflichtig sein, kommen zusätzlich 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu, je nach Bundesland.
Wir gehen in der folgenden Berechnung davon aus, dass es sich um eine alleinerziehende Person mit einem Kind handelt und der Kinderfreibetrag 1,0 berücksichtigt wird.
Bruttolohn | 5000 € |
---|---|
Lohnsteuer | 711,25 € |
Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
9% Kirchensteuer | 41,83 € |
9,3% Rentenversicherung | 465,00 € |
1,3% Arbeitslosenversicherung | 65,00 € |
7,3% Krankenversicherung | 365,00 € |
0,8% KV Zusatzbeitrag | 42,50 € |
1,7% Pflegeversicherung | 85,00 € |
Nettolohn | 3 224,42 € |
Bei 5.000 € brutto beträgt dein Nettogehalt in Steuerklasse 2 etwa 3.200€ bis 3.450€.
In Steuerklasse 3 fallen vor allem verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner kein oder ein deutlich geringeres Einkommen hat. Diese Steuerklasse wird oft von Paaren gewählt, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient, während der andere in Steuerklasse 5 eingestuft wird. Durch den Wegfall der Steuerlast des Partners wird in Steuerklasse 3 deutlich weniger Lohnsteuer fällig, was zu einem höheren Nettogehalt führt.
Die Abzüge in Steuerklasse 3 sind ebenfalls standardisiert. Der größte Posten ist die Lohnsteuer, die aufgrund der höheren Freibeträge deutlich niedriger ausfällt als in anderen Steuerklassen. Hinzu kommen die Rentenversicherung mit einem Beitragssatz von 9,3 % des Bruttogehalts sowie die Krankenversicherung, für die etwa 7,3 % des Bruttoeinkommens abgezogen werden. Die Pflegeversicherung beträgt 1,525 % (für Kinderlose über 23 Jahre 1,775 %), und die Arbeitslosenversicherung wird mit 1,3 % des Bruttogehalts berechnet. Solltest du kirchensteuerpflichtig sein, kommen zusätzlich 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu, je nach Bundesland.
Wir gehen in der folgenden Berechnung davon aus, dass es sich um eine verheiratete Person handelt, deren Partner kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt, und der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird.
Bruttolohn | 5.000 € |
---|---|
Lohnsteuer | 444,50 € |
Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
9% Kirchensteuer | 40,00 € |
9,3% Rentenversicherung | 465,00 € |
1,3% Arbeitslosenversicherung | 65,00€ |
7,3% Krankenversicherung | 365,00 € |
0,85% KV Zusatzbeitrag | 42,50 € |
1,7% Pflegeversicherung | 115,00 € |
Nettolohn | 3 463,00 € |
Bei 5.000 € brutto beträgt dein Nettogehalt in Steuerklasse 3 etwa 3.450 bis 3.700€.
In Steuerklasse 4 fallen in der Regel verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner ebenfalls in Steuerklasse 4 eingestuft ist und ein ähnliches Einkommen erzielt. Diese Steuerklasse wird häufig von Ehepaaren gewählt, die beide etwa gleich viel verdienen, da sie eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast zwischen den Partnern ermöglicht.
Die Abzüge in Steuerklasse 4 sind standardisiert und bestehen aus mehreren Posten. Der größte Abzugsposten ist die Lohnsteuer, die abhängig vom Bruttogehalt und ohne spezielle Freibeträge für den Partner berechnet wird. Hinzu kommen die Rentenversicherung mit einem Beitragssatz von 9,3 % des Bruttogehalts sowie die Krankenversicherung, bei der etwa 7,3 % des Bruttoeinkommens abgezogen werden. Die Pflegeversicherung beträgt 1,525 % (für Kinderlose über 23 Jahre 1,775 %), und die Arbeitslosenversicherung schlägt mit 1,3 % des Bruttogehalts zu Buche. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, kommen zusätzlich 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu, je nach Bundesland.
Wir gehen in der folgenden Berechnung davon aus, dass es sich um eine verheiratete Person handelt, deren Partner ebenfalls in Steuerklasse 4 eingestuft ist, und der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird.
Bruttolohn | 5000 |
---|---|
Lohnsteuer | 822,25 € |
Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
9% Kirchensteuer | 74,00 € |
9,3% Rentenversicherung | 465,00 € |
1,3% Arbeitslosenversicherung | 65,00 € |
7,3% Krankenversicherung | 365,00 € |
0,85% KV Zusatzbeitrag | 42,50 € |
2,3% Pflegeversicherung | 115,00 € |
Nettolohn | 3 051,25 € |
In Steuerklasse 4 liegt dein Nettogehalt bei 5000 Euro brutto bei ungefähr 3.050 bis 3.300 €.
In Steuerklasse 5 fallen vor allem verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner in Steuerklasse 3 eingestuft ist und deutlich mehr verdient. Diese Steuerklasse wird von Paaren gewählt, bei denen der Hauptverdiener die Vorteile der Steuerklasse 3 nutzt, während der Partner mit dem geringeren Einkommen in Steuerklasse 5 eingestuft wird. Dadurch wird in Steuerklasse 5 eine deutlich höhere Lohnsteuer fällig, was zu einem niedrigeren Nettogehalt führt.
Die Abzüge in Steuerklasse 5 sind besonders hoch, da die Lohnsteuer hier ohne Berücksichtigung von Freibeträgen für den Partner berechnet wird. Hinzu kommen die Rentenversicherung mit einem Beitragssatz von 9,3 % des Bruttogehalts sowie die Krankenversicherung, bei der etwa 7,3 % des Bruttoeinkommens abgezogen werden. Die Pflegeversicherung beträgt 1,525 % (für Kinderlose über 23 Jahre 1,775 %) und die Arbeitslosenversicherung wird mit 1,3 % des Bruttogehalts berechnet. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, kommen zusätzlich 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu, je nach Bundesland.
Wir gehen in der folgenden Berechnung davon aus, dass es sich um eine verheiratete Person handelt, deren Partner in Steuerklasse 3 eingestuft ist, und der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird.
Bruttolohn | 5000 € |
---|---|
Lohnsteuer | 1 310,58 € |
Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
9% Kirchensteuer | 117,95 € |
9,3% Rentenversicherung | 465,00 € |
1,3% Arbeitslosenversicherung | 65,00 € |
7,3% Krankenversicherung | 365,00 € |
0,85% KV Zusatzbeitrag | 42,50 € |
2,3% Pflegeversicherung | 115,00 € |
Nettolohn | 2 518,97 € |
Bei 5.000 € brutto beträgt dein Nettogehalt in Steuerklasse 5 etwa 2.500 bis 2.750 €.
In Steuerklasse 6 fallen Arbeitnehmer, die mehrere Beschäftigungsverhältnisse haben und somit einen zweiten oder weiteren Job neben ihrer Haupttätigkeit ausüben. Diese Steuerklasse wird zusätzlich zur Hauptbeschäftigung angewendet, und es gibt keine Freibeträge, weshalb die Lohnsteuer in Steuerklasse 6 besonders hoch ist. Diese Steuerklasse führt zu den größten Abzügen und somit zum niedrigsten Nettogehalt im Vergleich zu anderen Steuerklassen.
Die Abzüge in Steuerklasse 6 sind sehr hoch, da die Lohnsteuer ohne jegliche Freibeträge berechnet wird. Wie in den anderen Steuerklassen fallen auch hier die Abzüge für die Rentenversicherung mit 9,3 % des Bruttogehalts sowie die Krankenversicherung mit etwa 7,3 % an. Hinzu kommen die Pflegeversicherung mit 1,525 % (für Kinderlose über 23 Jahre 1,775 %) und die Arbeitslosenversicherung, die 1,3 % des Bruttogehalts beträgt. Solltest du kirchensteuerpflichtig sein, kommen zusätzlich 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu, je nach Bundesland.Wir gehen in der folgenden Berechnung davon aus, dass es sich um ein zweites Beschäftigungsverhältnis handelt und der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird.
Bruttolohn | 5000 € |
---|---|
Lohnsteuer | 1 354,91 € |
Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
9% Kirchensteuer | 121,94 € |
9,3% Rentenversicherung | 465,00 € |
1,3% Arbeitslosenversicherung | 65,00 € |
7,3% Krankenversicherung | 365,00 € |
0,85% KV Zusatzbeitrag | 42,50 € |
2,3% Pflegeversicherung | 115,00 € |
Nettolohn | 2 470,65 € |
Bei 5.000 € brutto beträgt dein Nettogehalt in Steuerklasse 6 etwa 2.450 bis 2.700 €.