Das Gehalt für Professoren richtet sich nach der W-Besoldung und setzt sich aus Grundgehalt und Leistungsbezügen zusammen. Hier erfährst du, welche Faktoren das Gehalt eines Professors beeinflussen und welche Leistungsbezüge du verhandeln kannst.
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W2 Professoren verdienen je nach Bundesland zwischen ca. 6.200 bis 7.272,52 Euro brutto monatlich; W3-Professuren zwischen ca. 6.900 bis 8.102,90 Euro brutto monatlich und W1-Professuren oder Juniorprofessoren zwischen 4.844,71 und 5.449,89 Euro brutto monatlich.
Das Gehalt von Professoren in Deutschland wird durch die W-Besoldung („W“ steht für Wissenschaft) geregelt. Die W-Besoldung wurde im Jahr 2002 eingeführt und löste die vormalige C-Besoldung ab.
Die W-Besoldung umfasst drei Stufen: W1 für Juniorprofessuren sowie W2 und W3 für ordentliche Professuren. Die Höhe des Gehalts für Professoren setzt sich aus dem Grundgehalt, der Familienzulage und den Leistungsbezügen zusammen. Dabei variieren die Grundgehälter zwischen den Bundesländern, da die W-Besoldung Ländersache ist.
Die W-Besoldung ist ein Sonderfall der Gehälter im öffentlichen Dienst. Professoren erhalten eine Kombination aus Grundgehalt und leistungsbezogenen Bezügen. Der leistungsbezogene Anteil kann selbstständig ausgehandelt werden.
Der Grundgedanke dahinter ist es, Leistung und besonderes Engagement in der Wissenschaft zu belohnen, statt ein höheres Gehalt lediglich von den Dienstjahren abhängig zu machen. Professoren können die Besoldungsgruppe W2 oder W3 erreichen, Juniorprofessoren erhalten die Besoldungsgruppe W1. Die Grundgehälter variieren je nach Bundesland.
Das Grundgehalt für einen W3-Professor variiert je nach Bundesland. Die W3-Besoldungsgruppe gilt in der Regel für ordentliche Professoren an Universitäten, die ein ganzes Institut leiten. In einigen Bundesländern werden die Grundgehälter durch Bezüge für Grundleistungen oder Mindestleistungszulagen ergänzt.
Bundesland | W3-Besoldung |
---|---|
Baden-Württemberg | 7.790,37 € |
Bayern | 7.419,83 bis 7.995,48 € (3 Stufen) |
Berlin | 7.360,85 € |
Brandenburg* | 6.774,18 € |
Bremen* | 6.668,57 € |
Hamburg* | 6.709,96 € |
Hessen | 7.008,06 bis 8.102,90 € (5 Stufen) |
Mecklenburg-Vorpommern | 7.206,00 € |
Niedersachsen | 6.912,71 € |
Nordrhein-Westfalen | 7.162,51 € |
Rheinland-Pfalz | 7.062,27 € |
Saarland | 7.202,10 € |
Sachsen-Anhalt | 7.171,14 € |
Sachsen | 6.768,03 bis 8.061,83 € (4 Stufen) |
Schleswig-Holstein | 7.249,41 € |
Thüringen | 7.372,54 € |
Quellle: https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/besoldungstabellen.html
*Stand 2024, in der Besoldungsgruppe W3, werden die Basisgehälter durch zusätzliche monatliche Bezüge für Grundleistungen ergänzt. Spezifisch verdienen Professoren in Brandenburg zusätzlich 807,10 Euro, in Bremen 748,29 Euro und in Hamburg 747,52 Euro jeden Monat. Außerdem erhalten Angehörige der Besoldungsgruppe W3 in Rheinland-Pfalz eine zusätzliche Mindestleistungszulage von 381,62 Euro.
W2-Professoren an Universitäten und an Fachhochschulen haben oft einen stärkeren Fokus auf Lehrtätigkeiten. Das Grundgehalt von W2-Professoren laut W2-Besoldungsgruppe variiert nach Bundesländern.
Bundesland | W2-Besoldung |
---|---|
Baden-Württemberg | 6.862,62 € |
Bayern | 6.268,46 bis 6.908,10 € (3 Stufen) |
Berlin | 6.418,88 € |
Brandenburg* | 5.605,13 € |
Bremen* | 5.515,31 € |
Hamburg* | 5.554,37 € |
Hessen | 6.320,46 bis 7.272,52€ (5 Stufen) |
Mecklenburg-Vorpommern | 6.181,91 € |
Niedersachsen | 6.354,41 € |
Nordrhein-Westfalen | 6.484,33 € |
Rheinland-Pfalz* | 6.223,73 € |
Saarland | 6.181,59 € |
Sachsen-Anhalt | 6.459,93 € |
Sachsen | 6.175,75 bis 7.197,37 € (4 Stufen) |
Schleswig-Holstein | 6.402,15 € |
Thüringen | 6.540,03 € |
Quelle: https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/besoldungstabellen.html
*Für die Grundgehälter der Besoldungsgruppen W2 erfolgt eine Aufbesserung durch zusätzliche monatliche Grundleistungsbezüge. Konkret erhalten Professoren in Brandenburg einen Zuschlag von 807,10 Euro, in Bremen 748,29 Euro und in Hamburg 747,52 Euro monatlich. Weiterhin gewährt Rheinland-Pfalz eine Mindestleistungszulage von 381,62 Euro für Angehörige der Besoldungsgruppen W2.
Ein Juniorprofessor wird nach der Besoldungsgruppe W1 bezahlt. Auch bei Juniorprofessuren und Nachwuchsprofessuren, variiert das Gehalt nach dem Bundesland:
Bundesland | W1-Besoldung |
---|---|
Baden-Württemberg | 5.449,89 € |
Bayern | 5.050,00 € |
Berlin | 4.855,20 € |
Brandenburg | 4.925,37 € |
Bremen | 4.844,71 € |
Hamburg | 4.882,41 € |
Hessen | 5.034,43 € |
Mecklenburg-Vorpommern | 4.769,20 € |
Niedersachsen | 4.896,87 € |
Nordrhein-Westfalen | 4.927,21 € |
Rheinland-Pfalz | 5.111,04 € |
Saarland | 4.822,96 € |
Sachsen-Anhalt | 4.909,69 € |
Sachsen | 5.037,83 bis 5.439,35 (2 Stufen) |
Schleswig-Holstein | 4.882,95 € |
Thüringen | 5.094,09 € |
Quelle: https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/besoldungstabellen.html
Für die bundeseinheitliche Besoldung von Professoren gelten die folgenden Gehaltssätze für die Besoldungsgruppen W1, W2 und W3, unterteilt in verschiedene Erfahrungsstufen:
Besoldungsgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
---|---|---|---|
W1 | 5.524,76 € | – | – |
W2 | 6.812,67 € | 7.201,04 € | 7.589,39 € |
W3 | 7.589,39 € | 8.107,20 € | 8.625,02 € |
Quelle: https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/besoldungstabellen.html
Diese Tabelle zeigt die Gehaltssätze für Professoren, die direkt vom Bund finanziert werden. Die Stufen innerhalb der W2- und W3-Besoldungsgruppen ermöglichen eine Gehaltssteigerung basierend auf Berufserfahrung und Leistung. Im Gegensatz dazu verfügt die W1-Besoldungsgruppe lediglich über eine einzige Stufe, was die Einstiegsposition der Juniorprofessur widerspiegelt.
Die bundesweiten Gehaltsstrukturen bieten eine Vergleichsgrundlage für die Besoldung von Professoren und zeigen die Bandbreite der möglich.
Die Zulagen können für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung ausgehandelt werden.
Besondere Leistungen, die für das Gehalt eines Professors in der W-Besoldung verhandelt werden können, sind u.a.
Diese Leistungszulagen können eine Höhe von mehreren tausend Euro erreichen, z.B. bei der Übernahme einer leitenden Funktion – wie die des Dekans.
Die Vergütung von Professoren wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Neben der bereits erläuterten Unterscheidung nach Bundesländern und der damit verbundenen Besoldung gibt es weitere wichtige Aspekte, die das Gehalt von Professoren maßgeblich prägen. Dazu gehören Berufserfahrung, Karrierestufe, Fachrichtung und individuelle Leistungsbezüge.
Die Berufserfahrung spielt eine entscheidende Rolle bei der Gehaltsfestsetzung von Professoren. In Bundesländern wie Bayern, Hessen und Sachsen werden Professoren mit zunehmender Berufserfahrung durch reguläre Gehaltserhöhungen nach fünf bzw. sieben Jahren belohnt. Diese Anpassungen reflektieren den Wert der gewonnenen Erfahrung und des Beitrags zur akademischen Gemeinschaft.
Die Fachrichtung und spezifische Forschungsschwerpunkte eines Professors können ebenfalls einen signifikanten Einfluss auf das Gehalt haben. In bestimmten Fachbereichen, wie beispielsweise in den Ingenieurwissenschaften, der Medizin oder den Wirtschaftswissenschaften, können die Gehälter aufgrund der hohen Nachfrage in der Industrie und der Möglichkeit zur Akquise umfangreicher Drittmittel höher ausfallen als in anderen Fachbereichen.
Zusätzlich zu den variablen Grundgehältern erhalten Professoren in bestimmten Bundesländern wie Brandenburg, Bremen und Hamburg monatliche Grundleistungsbezüge, die ihr Einkommen weiter aufbessern. Beispielsweise werden in Brandenburg 807,10 Euro, in Bremen 748,29 Euro und in Hamburg 747,52 Euro als Grundleistungsbezüge zu den W2- und W3-Grundgehältern hinzugerechnet. Rheinland-Pfalz zahlt zudem Mindestleistungszulagen in Höhe von 381,62 Euro in den Besoldungsgruppen W2 und W3.
Während Universitätsprofessuren häufig nach W3 besoldet werden, insbesondere bei größeren Lehrstühlen oder hohem Renommee, ist die W3-Besoldung an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) die Ausnahme. An Fachhochschulen wird meistens nach W2 bezahlt. Dies unterstreicht die unterschiedlichen Schwerpunkte in Lehre und Forschung zwischen den Hochschultypen und beeinflusst direkt die Gehaltsstruktur.
Wo gibt es aktuell die meisten Professor Jobs?
Die Gehaltsentwicklung im Karriereverlauf von Professoren variiert je nach Besoldungsgruppe, Bundesland und individuellen Verhandlungen über Leistungszulagen. Hier ein Überblick über die Gehaltsstruktur und Entwicklungsmöglichkeiten für Juniorprofessuren, W2- und W3-Professuren.
Das Grundgehalt für Juniorprofessoren variiert je nach Bundesland. In Baden-Württemberg liegt das Grundgehalt beispielsweise bei etwa 5.449,89 € brutto pro Monat, während es in Bayern bei ca. 5.050,00 € liegt. Die meisten Bundesländer sehen für die Dauer der Juniorprofessur ein gleichbleibendes Grundgehalt vor, mit Ausnahme von Sachsen, wo nach einer erfolgreichen Zwischenevaluation eine Gehaltserhöhung vorgesehen ist. Zusätzliche Leistungszulagen können in einigen Bundesländern für besondere Leistungen in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung gewährt werden.
Das monatliche Bruttogrundgehalt für W2-Professuren bewegt sich je nach Bundesland und individuellen Leistungszulagen zwischen ca. 6.200 und 7.200 €. Fachhochschulprofessoren, die häufig nach W2 besoldet werden, haben in der Regel weniger Verhandlungsspielraum bezüglich zusätzlicher Leistungsbezüge im Vergleich zu Universitätsprofessoren.
Für W3-Professuren liegt das Bruttogrundgehalt etwa zwischen 6.900 und 8.100 € monatlich, abhängig vom Bundesland und individuellen Leistungszulagen. Universitätsprofessoren, insbesondere bei größeren Lehrstühlen oder hohem Renommee, werden häufig nach W3 besoldet.
Erfahrungsstufen, die eine automatische Gehaltserhöhung nach einer bestimmten Dienstzeit vorsehen, existieren nur in wenigen Bundesländern. Die Besoldung von Professoren wird altersunabhängig gezahlt, wobei in Bayern, Hessen, Sachsen und auf Bundesebene Erfahrungsstufen nach fünf oder sieben Jahren Arbeit erreicht werden können. Diese strukturellen Unterschiede sowie die Möglichkeit, das Gehalt durch zusätzliche Leistungsbezüge zu steigern, verdeutlichen die Komplexität und Variabilität der Gehaltsentwicklung im akademischen Karriereverlauf.