Ratgeber Arbeitsrecht Krankenkassenbeiträge 2025 – Was ändert sich?
Änderungen der Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen

Krankenkassenbeiträge 2025 – Was ändert sich?

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 7 Min.
Aktualisiert am: 20.12.2024

Update 20.12.2024, 13:52 Uhr: Die DAK-Gesundheit (DAK) erhöht ihren Zusatzbeitrag ab dem 1. Januar 2025 um 1,1 Prozentpunkte auf 2,8 %. Die DAK ist Deutschlands drittgrößte gesetzliche Krankenversicherung mit fast 5,5 Millionen Versicherten.


Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz liegt gesetzlich fest bei 14,6 % des Bruttoeinkommens. Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse und wird von den Mitgliedern sowie deren Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen. Die Beiträge zur GKV werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, Einkünfte darüber bleiben beitragsfrei.

Was ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung?

Der Zusatzbeitrag ist ein individueller Aufschlag, den jede gesetzliche Krankenkasse in Deutschland erheben kann, um ihre Kosten zu decken. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,6 % des Bruttoeinkommens reicht in der Regel nicht aus, um die steigenden Ausgaben der Krankenkassen für Gesundheitsleistungen zu finanzieren. Daher wurde der Zusatzbeitrag eingeführt, der von den Krankenkassen selbst festgelegt wird und als wichtiges Instrument dient, um finanzielle Lücken zu schließen. Für Versicherte bedeutet dies, dass sie je nach Krankenkasse unterschiedlich hohe Beiträge zahlen. Der Zusatzbeitrag wird, wie auch der allgemeine Beitrag, zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Änderungen der Krankenkassenbeiträge 2025

Die Krankenkassenbeiträge werden 2025 erneut angepasst, wodurch Versicherte und Arbeitgeber mit höheren Kosten rechnen müssen. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der ab dem Jahr 2025 von derzeit 1,7 % auf 2,5 % angehoben wird. Dies bedeutet, dass sich der Gesamtbeitragssatz für viele Versicherte auf 17,1 % erhöhen wird. Allerdings kann der tatsächliche Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen, da dieser individuell festgelegt wird. Versicherte sollten daher prüfen, ob ihre Krankenkasse weiterhin die günstigste Option für sie ist.

Zusätzlich wird die Beitragsbemessungsgrenze, also das maximale Einkommen, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden, angehoben. Ab 2025 liegt diese Grenze bei 5.512,50 € pro Monat, was einem jährlichen Einkommen von 66.150 € entspricht. Dies hat zur Folge, dass höher Verdienende künftig mehr Beiträge zahlen werden, da der Teil ihres Einkommens, der beitragspflichtig ist, größer wird.

Beitragszusammensetzung

Ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge ist das Bruttoeinkommen. Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen, was bedeutet, dass Arbeitnehmer den Anteil der Krankenversicherungsbeiträge in ihrem Nettogehalt spüren. Die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags sowie der Beitragsbemessungsgrenze sorgt dafür, dass Arbeitnehmer mit einem höheren Bruttoeinkommen 2025 entsprechend weniger netto zur Verfügung haben .

Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % des Bruttoeinkommens.
  • Zusatzbeitrag: Im Durchschnitt 2,5 %, variiert je nach Krankenkasse.
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil: Die Beiträge werden je zur Hälfte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Einkünfte oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei. Im Jahr 2025 liegt sie bei monatlich 5.512,50 €.

Beispielrechnung für Versicherte

Beispiel 1: Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3.000 € brutto/Monat

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  • 2024:
    • Beitragssatz: 16,3 %
    • Monatlicher Beitrag: 489 € (Arbeitnehmeranteil: 244,50 €)
  • 2025:
    • Beitragssatz: 17,1 %
    • Monatlicher Beitrag: 513 € (Arbeitnehmeranteil: 256,50 €)
  • Mehrbelastung pro Monat: 12 € für den Arbeitnehmer.

Beispiel 2: Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 6.000 € brutto/Monat

  • 2024:
    • Beitragspflichtiges Einkommen: 5.175 € (Beitragsbemessungsgrenze 2024)
    • Monatlicher Beitrag: 843,53 € (Arbeitnehmeranteil: 421,76 €)
  • 2025:
    • Beitragspflichtiges Einkommen: 5.512,50 € (Beitragsbemessungsgrenze 2025)
    • Monatlicher Beitrag: 942,64 € (Arbeitnehmeranteil: 471,32 €)
  • Mehrbelastung pro Monat: 49,56 € für den Arbeitnehmer.

Die Mehrbelastung entsteht durch die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,7 % auf 2,5 %, was den Gesamtbeitragssatz erhöht. Zudem wurde die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, wodurch ein höherer Anteil des Einkommens beitragspflichtig wird. Diese beiden Faktoren führen zu den höheren Kosten für die Versicherten.

Übersicht der Krankenkassen und Zusatzbeiträge 2025

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über einige Krankenkassen, die ihre Zusatzbeiträge für 2025 bereits angekündigt haben, sowie größere Krankenkassen, die ihre neuen Beiträge noch nicht bekanntgegeben haben. Sie zeigt den Zusatzbeitrag und den Gesamtbeitragssatz sowohl für 2024 als auch, falls bekannt, für 2025. Bitte beachte, dass diese Liste nicht vollständig ist und mit der Zeit weitere Beiträge und Krankenkassen hinzugefügt werden können.

KrankenkasseZusatzbeitrag 2024Gesamtbeitragssatz 2024Zusatzbeitrag 2025Gesamtbeitragssatz 2025
TK (Techniker Krankenkasse)1,2 %15,8 %2,45 %17,05 %
Barmer2,19 %16,79 %3,29 %17,89 %
DAK-Gesundheit1,7 %16,3 %2,8 %17,4 %
AOK Bayern1,58 %16,18 %2,69 %17,29 %
AOK Baden-Württemberg1,6 %16,2 %2,6 %17,2 %
AOK Niedersachsen1,5 %16,1 %2,7 %17,3 %
IKK Classic2,19 %16,79 %3,4 %18 %
AOK Nordwest1,89 %16,49 %2,79 %17,39 %
KKH (Kaufmännische Krankenkasse3,28 %17,88 %3,78 %18,38 %
Knappschaft2,7 %17,3 %4,4 %19 %
SBK1,7 %16,3 %2,9 %17,5 %
hkk0,98 %15,58 %2,19 %16,79 %
Audi BKK1,0 %15,6 %2,4 %17,0 %
VIACTIV Krankenkasse3,27 %17,87 %3,27 %17,87 %
Pronova BKK2,4 %17,0 %2,4 %17,0 %
BAHN BKK3,4 %18,0 %3,4 %18,0 %
HEK (Hansea. Krankenkasse)1,3 %15,9 %noch nicht bekanntnoch nicht bekannt
mhplus Krankenkasse2,56 %17,16 %2,56 %17,16 %
BKK firmus0,90 %15,5 %1,84 %16,44 %
IKK Die Innovationskasse3,1 %17,7 %3,1 %17,7 %
R+V BKK1,4 %16,0 %2,96 %17,56 %
BKK 243,25 %17,85 %3,25 %17,85 %
BKK Herkules2,39 %16,99 %2,39 %16,99 %
BKK VDN3,19 %17,79 %3,19 %17,79 %

Bitte beachten Sie, dass sich die Beiträge bei Krankenkassen ohne angekündigte Änderungen noch kurzfristig ändern können. Es lohnt sich daher, die Entwicklungen im Blick zu behalten oder direkt bei der Krankenkasse nachzufragen.

Update 19.12.2024, 15:01 Uhr: Die AOK Bayern erhöht ihren Zusatzbeitrag ab dem 1. Januar 2025 auf 2,69 Prozent. Das hat die AOK Bayern in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Die AOK Bayern ist Deutschlands viertgrößte gesetzliche Krankenversicherung mit über 4,6 Millionen Versicherten.

Update 20.12.2024: Die BKK firmus erhöht ihren Zusatzbeitrag ab dem 1. Januar 2025 auf 1,84 Prozent. Das hat der Verwaltungsrat der BKK firmus in einer Öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrats bekanntgegeben. Die BKK firmus ist eine gesetzliche Krankenversicherung mit 520.000 Versicherten.

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Welche ist die günstigste Krankenkasse 2025?

Für 2025 zählen die folgenden Krankenkassen zu den günstigsten, basierend auf den aktuellen Angaben:

  • BKK firmus: Beitragssatz 16,44 %
  • hkk: Beitragssatz 16,79 %
  • BKK Herkules: Beitragssatz 16,99 %
  • Audi BKK: 17,0 %
  • Pronova BKK: 17,0 %
  • Techniker Krankenkasse: 17,05 %

Es lohnt sich, die Leistungen der Krankenkassen genau zu prüfen. Viele Krankenkassen bieten Zusatzleistungen wie Präventionskurse, alternative Heilmethoden oder spezielle Programme für chronisch Kranke an. Es ist wichtig, abzuwägen, ob eine Krankenkasse mit niedrigeren Beiträgen auch die Leistungen bietet, die für deine individuellen Bedürfnisse relevant sind.

Falls deine aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dies erlaubt dir, die Mitgliedschaft innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Erhöhung zu kündigen. Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse kann sich lohnen, insbesondere wenn diese nicht nur günstiger ist, sondern auch besser zu deinen Leistungsansprüchen passt.

Lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse?

Ein Wechsel der Krankenkasse ist relativ einfach und kann nicht nur finanzielle Vorteile bringen, sondern auch Zugang zu besseren Leistungen eröffnen. Informiere dich über die Bedingungen und Fristen deiner aktuellen Krankenkasse und vergleiche sorgfältig die Angebote anderer Anbieter.

Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen keine spezifische Krankenkasse. Die Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden, basierend auf deinen individuellen Anforderungen und einer Abwägung zwischen Preis und Leistungen. Es lohnt sich, vor einem Wechsel die verfügbaren Informationen gründlich zu prüfen.

Die Beitragserhöhungen ab 2025 bedeuten höhere Kosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Versicherte können dennoch Einsparpotenziale nutzen, indem sie Krankenkassen mit niedrigerem Zusatzbeitrag prüfen und gegebenenfalls einen Wechsel in Erwägung ziehen.


Disclaimer

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Informationsübermittlung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernehmen wir keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wir empfehlen dir, dich für verbindliche Informationen direkt an deine Krankenkasse zu wenden.

Jan-Philipp Schreiber

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Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
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