Krankschreibung

Lohnfortzahlung – länger als 6 Wochen krank

Dr. Eva Birkmann, MBA
Dr. Eva Birkmann, MBA
Lesedauer: 7 Min.
Aktualisiert am: 10.06.2024

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer in Deutschland. Doch was passiert, wenn die Krankheit länger als 6 Wochen andauert? Nach dieser Zeit endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung tritt in Kraft. In diesem Artikel erklären wir, was genau nach 6 Wochen Krankheit passiert, wie das Krankengeld funktioniert und was du sonst noch beachten musst.

Was bekommt man, wenn man länger als 6 Wochen krank ist?

Wenn die Krankheitsdauer über sechs Wochen hinausgeht, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der erkrankte Arbeitnehmer ohne finanzielle Unterstützung bleibt. Ab diesem Zeitpunkt springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld. Dieses Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts, darf jedoch 90 % des Nettogehalts nicht überschreiten.

Das Krankengeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, um den Verdienstausfall zu kompensieren. Die Höhe des Krankengeldes wird auf Basis des regelmäßigen Einkommens berechnet, wobei Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass das Krankengeld möglicherweise niedriger ausfällt als das normale Gehalt.

Ein weiter Punkt, den du beachten solltest, ist die Steuer- und Sozialabgabenpflicht des Krankengeldes. Zwar ist das Krankengeld selbst steuerfrei, es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld das zu versteuernde Einkommen erhöht, was möglicherweise zu einer höheren Steuerbelastung führen kann. Zudem werden Beiträge zur Pflege- und Rentenversicherung weiterhin fällig, die der Arbeitnehmer von seinem Krankengeld abführen muss. Es ist wichtig, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse über den weiteren Ablauf zu informieren und die notwendigen Schritte einzuleiten. Dazu gehört unter anderem die rechtzeitige Einrichtung der ärztlichen Bescheinigung über die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit. Nur so kann eine lückenlose Zahlung des Krankengeldes sichergestellt werden. Auch der Arbeitgeber muss über die andauernde Krankheit informiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wie funktioniert das mit dem Krankengeld nach 6 Wochen?

Nach den ersten sechs Wochen Krankheit, in denen der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung geleistet hat, tritt die gesetzliche Krankenversicherung in Kraft, um den Verdienstausfall des Arbeitnehmers zu kompensieren. Um den Anspruch auf Krankengeld geltend zu machen, sind bestimmte Schritte und Voraussetzungen zu beachten.

Arztbescheinigung und Meldung bei der Krankenkasse

Sobald feststeht, dass die Krankheit länger als sechs Wochen andauert, muss der behandelnde Arzt eine Folgebescheinigung über die weitere Arbeitsunfähigkeit ausstellen. Diese Bescheinigung ist umgehend an die Krankenkasse zu übermitteln. Die Krankenkasse prüft dann die Anspruchsvoraussetzungen und die vollständige Dokumentation. Nur bei lückenloser Vorlage der ärztlichen Bescheinigungen kann der Anspruch auf Krankengeld ohne Unterbrechung gewährleistet werden. 

Berechnung und Auszahlung des Krankengeldes

Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem regelmäßigen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Die Krankenkasse zahlt in der Regel 70 % des Bruttogehalts, allerdings nicht mehr als 90 % des Nettogehalts. Es werden bestimmte Einkommensbestandteile, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, nicht berücksichtigt. Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt in regelmäßigen Abständen, meist alle zwei Wochen. 

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Progressionsvorbehalt und Sozialabgaben

Das Krankengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen berücksichtigt wird, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann. Diese Beiträge werden direkt vom Krankengeld abgezogen und an die jeweiligen Versicherungsträger überwiesen.

Anpassungen und Verlängerungen

Sollte die Krankheit länger als ursprünglich angenommen andauern, muss der Arzt weiterhin regelmäßig die Arbeitsunfähigkeit bestätigen und die Bescheinigungen an die Krankenkasse weitergeleitet werden. Der Arbeitnehmer sollte auch den Arbeitgeber über die fortdauernde Erkrankung informieren, um Missverständnisse oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Kommunikation und Unterstützung

Es ist ratsam, in engem Kontakt mit der Krankenkasse zu bleiben, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Die Krankenkassen bieten oft Beratungen und Unterstützung an, um den Prozess für den Versicherten so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Wird das Krankengeld nach 6 Wochen automatisch gezahlt?

Das Krankengeld wird nach den ersten sechs Wochen nicht automatisch gezahlt. Es erfordert einige Schritte seitens des Arbeitnehmers, um den Anspruch geltend zu machen und die fortlaufende Zahlung sicherzustellen.

Um Krankengeld zu erhalten, muss der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung über die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit unverzüglich bei der Krankenkasse einreichen. Diese Bescheinigung, oft als “gelber Schein” bezeichnet, ist entscheidend, da sie die Grundlage für die Prüfung und Berechnung des Krankengeldes bildet. Ohne diese lückenlose Dokumentation kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern oder verzögern. Nach Erhalt der Bescheinigung prüft die Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für das Krankengeld erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass die Krankheit tatsächlich länger als sechs Wochen andauert und die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber abgeschlossen ist. Auch die vorherige Versicherung bei der Krankenkasse wird überprüft, um sicherzustellen, dass ein Anspruch besteht.

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Fortlaufende Krankschreibung

Für den fortlaufenden Bezug von Krankengeld ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer weiterhin regelmäßig eine Krankschreibung durch den Arzt erhält und diese Bescheinigung ohne Unterbrechung an die Krankenkasse weiterleitet. Jede Unterbrechung oder verspätete Einreichung kann zu Problemen bei der Auszahlung führen. Der Arzt sollte daher rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Krankschreibung eine neue ausstellen, falls die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht. Auch der Arbeitgeber muss über die andauernde Erkrankung informiert werden. Dies ist nicht nur aus rechtlichen Gründen wichtig, sondern hilft auch, mögliche Missverständnisse zu vermeiden und den Arbeitsablauf im Unternehmen entsprechend zu planen.

Verlängerung des Krankengeldanspruchs

Das Krankengeld kann für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit bezogen werden. Sollte die Krankheit länger andauern, muss der Arbeitnehmer regelmäßig überprüfen, wie lange der Anspruch noch besteht und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Krankenkasse informiert den Versicherten in der Regel rechtzeitig über den Ablauf der Krankengeldzuzahlungen und mögliche Alternativen.

Wer bekommt kein Krankengeld?

  • Privatversicherte Arbeitnehmer: Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, haben keinen Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können jedoch bei ihrer privaten Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die im Krankheitsfall eine ähnliche Funktion übernimmt.
  • Selbstständige und Freiberufler: Selbstständige und Freiberufler, die nicht freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder keinen speziellen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben, erhalten kein Krankengeld. Sie müssen sich in der Regel privat absichern, zum Beispiel durch eine Krankentagegeldversicherung.
  • Studenten, Rentner und Arbeitslose: Studenten sind über die studentische Krankenversicherung abgesichert, die jedoch kein Krankengeld vorsieht. Rentner und Arbeitslose haben ebenfalls keinen Anspruch auf Krankengeld. Arbeitslose können jedoch unter bestimmten Bedingungen weiterhin Arbeitslosengeld erhalten, auch wenn sie krank sind.
  • Personen ohne lückenlose Krankschreibung: Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsunfähigkeit nicht durchgehend und rechtzeitig ärztlich bescheinigen lassen, riskieren, den Anspruch auf Krankengeld zu verlieren. Es ist wichtig, dass die Krankschreibungen ohne Unterbrechung und fristgerecht bei der Krankenkasse eingereicht werden.

6 Wochen krank – 1 Tag arbeiten – wieder krank – Was passiert?

Wenn jemand nach sechs Wochen Krankheit für einen Tag arbeitet und dann erneut krank wird, hängt es von der Art der Krankheit (Fortsetzung der alten oder neue Krankheit) ab, welche Regelungen für Lohnfortzahlung und Krankengeld gelten. Die Krankenkasse spielt hierbei eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Situation.

Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet nach sechs Wochen (42 Tagen) Krankheit und die Krankenkasse zahlt ab da das Krankengeld. Wenn die erneute Krankheit als eine neue, eigenständige Krankheit betrachtet wurde, gelten die Regelungen für die Lohnfortzahlung erneut und der Arbeitnehmer hat wieder Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Dazu muss sich der Arbeitnehmer erneut krankschreiben lassen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) dem Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber meldet die erneute Krankheit an die Krankenkasse. Diese prüft, ob es sich um eine Fortsetzung der alten oder um eine neue Krankheit handelt. Diese Entscheidung ist entscheidend für den weiteren Ablauf der Zahlungen.

Ein Arbeitnehmer genießt während der Krankheit Kündigungsschutz, allerdings kann bei häufiger und länger andauernder Krankheit eine personenbedingte Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Dr. Eva Birkmann, MBA

Dr. Eva Birkmann, MBA

Dr. Eva Birkmann ist promovierte Naturwissenschaftlerin und Wirtschaftswissenschaftlerin. Als Geschäftsführerin von jobvector ist sie als anerkannte Autorin von Ratgeber-Artikeln zum Thema MINT-Karriere und Fachbeiträgen für Recruiting und Personalwirtschaft tätig.
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