Probezeit rechtliche Aspekte

Probezeit

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 8 Min.
Aktualisiert am: 14.08.2024

Die Probezeit ist eine festgelegte Zeitspanne zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses, in der sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Zusammenarbeit zu testen und zu evaluieren. In dieser Phase gelten oft spezielle Regelungen, insbesondere in Bezug auf Kündigungsfristen und die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis kurzfristig zu beenden. Eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen in der Probezeit ist für beide Seiten essenziell, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Probezeit im Arbeitsvertrag

Die Probezeit wird im Arbeitsvertrag festgelegt und bildet den ersten Abschnitt eines neuen Beschäftigungsverhältnisses. In diesem Zeitraum haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zu bewerten. Es ist üblich, dass während der Probezeit besondere Bedingungen gelten, die im Arbeitsvertrag klar definiert sind. Dazu gehören unter anderem kürzere Kündigungsfristen und die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen zu beenden. Es ist wichtig, dass beide Parteien die Regelungen im Arbeitsvertrag genau verstehen, um Missverständnisse und potenzielle Konflikte zu vermeiden. Der Arbeitsvertrag sollte daher detailliert über die Bedingungen der Probezeit informieren, einschließlich der genauen Dauer und der speziellen Regelungen, die während dieser Phase gelten.

So bestehst du deine Probezeit – Checkliste

  • Kenne deine Aufgaben
  • Verstehe die Erwartungen deines Arbeitgebers
  • Erscheine rechtzeitig zur Arbeit und halte Termine und Fristen ein
  • Zeige Engagement und Zuverlässigkeit in deinen Aufgaben
  • Lerne das Team kennen
  • Sei hilfsbereit und offen für Zusammenarbeit
  • Kommuniziere klar und offen
  • Zeige Lernbereitschaft
  • Übernimm Verantwortung und zeige Eigeninitiative
  • Dokumentiere deine Erfolge
  • Halte dich an betriebliche Regeln

Kündigungsfrist Probezeit

Während der Probezeit gelten in der Regel verkürzte Kündigungsfristen. Typischerweise beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen. Diese Regelung ermöglicht es beiden Parteien, das Arbeitsverhältnis schneller zu beenden, falls sich herausstellt, dass die Zusammenarbeit nicht wie erwartet verläuft. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die genauen Fristen und Bedingungen kennen, um rechtzeitig handeln zu können. Bei der Kündigung während der Probezeit sind keine besonderen Gründe erforderlich, was die Flexibilität für beide Seiten erhöht. Die gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Vereinbarungen bieten somit einen klaren Rahmen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit.

„Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.“

§ 622 Abs. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Kündigen in der Probezeit

Das Kündigen während der Probezeit ist eine unkomplizierte Angelegenheit, da in diesem Zeitraum erleichterte Regelungen gelten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen beenden. Die Kündigungsfrist ist in der Regel kürzer, meistens zwei Wochen, wodurch eine rasche Trennung möglich ist. Es ist wichtig, dass die Kündigung schriftlich erfolgt, um rechtliche Klarheit zu haben. Obwohl keine Gründe für die Kündigung erforderlich sind, sollten beide Parteien respektvoll und professionell miteinander umgehen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Die Flexibilität, die durch diese Regelungen während der Probezeit geboten wird, ermöglicht es beiden Seiten, schnell auf unvorhergesehene Entwicklungen zu reagieren.

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Schwanger in der Probezeit

Eine Schwangerschaft während der Probezeit stellt besondere Herausforderungen dar, sowohl für die Arbeitnehmerin als auch für den Arbeitgeber. Gesetzlich ist der Kündigungsschutz auch während der Probezeit gegeben, sobald der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist. Es ist ratsam, die Schwangerschaft frühzeitig mitzuteilen, um diesen Schutz zu aktivieren. Während der Probezeit besteht kein Unterschied in den Rechten einer schwangeren Arbeitnehmerin im Vergleich zu einer Festanstellung, was Mutterschutz und Elternzeit betrifft. Schwangere Arbeitnehmerinnen sollten sich über ihre Rechte informieren und sicherstellen, dass sie den Arbeitgeber korrekt über ihre Situation informieren, um den vollen gesetzlichen Schutz zu genießen. Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Vorschriften einhalten und entsprechende Rücksicht nehmen.

„Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.“

§ 9 MuSchG (Mutterschutzgesetz)

Krank in der Probezeit

Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Probezeit, gelten auch hier bestimmte Regelungen. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn sie länger als vier Wochen im Betrieb beschäftigt sind. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bei einer Krankmeldung nach Ablauf dieser Frist bis zu sechs Wochen das Gehalt weiterzahlen muss. In den ersten vier Wochen der Probezeit greift in der Regel die Krankenversicherung, die das Krankengeld übernimmt. Es ist wichtig, jede Krankmeldung unverzüglich und korrekt vorzunehmen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig beim Arbeitgeber einzureichen. Auch während der Probezeit darf eine Kündigung aufgrund einer Krankheit nicht diskriminierend sein. Arbeitgeber sollten die gesetzlichen Vorgaben beachten und fair mit krankheitsbedingten Abwesenheiten umgehen.

„Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.“

§ 3 Abs. 3 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz)

Urlaub in der Probezeit

Auch während der Probezeit haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen oder den vertraglichen Vereinbarungen. Im ersten Jahr der Beschäftigung erwirbt der Arbeitnehmer seinen vollen Urlaubsanspruch anteilig pro Monat. Das bedeutet, dass pro vollem Monat der Betriebszugehörigkeit ein Zwölftel des Jahresurlaubs erworben wird. Eine Urlaubsnahme während der Probezeit ist möglich, allerdings sollte sie frühzeitig mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Es kann sinnvoll sein, sich in der Anfangsphase eines neuen Jobs zurückhaltend zu zeigen und den Urlaubsanspruch strategisch zu planen. Arbeitgeber können eine Urlaubsanfrage während der Probezeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Daher ist es ratsam, die Urlaubswünsche transparent zu kommunizieren und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

„Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“

§ 5 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz)
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Probezeit in der Ausbildung

Auch während der Ausbildung gibt es eine Probezeit, die üblicherweise zwischen einem und vier Monaten liegt. In dieser Zeit haben sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, die Eignung und die Zusammenarbeit zu überprüfen. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Kündigung schriftlich erfolgt. Die Probezeit dient dazu, den Auszubildenden an den Arbeitsalltag und die Anforderungen des Berufs heranzuführen. Eine sorgfältige Betreuung und Unterstützung sind in dieser Phase besonders wichtig, um einen erfolgreichen Start in die Ausbildung zu gewährleisten. Ausbildungsbetriebe sollten klare Erwartungen kommunizieren und regelmäßiges Feedback geben, um den Lernprozess optimal zu unterstützen.

„Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.“

§ 20 BBiG (Berufsbildungsgesetz)

Gehaltserhöhung nach der Probezeit

Eine Gehaltserhöhung nach der Probezeit ist in vielen Unternehmen üblich, allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ob und in welchem Umfang eine Gehaltserhöhung erfolgt, hängt von den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder von der Unternehmenspolitik ab. Oft wird nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit ein Gespräch geführt, in dem die bisherigen Leistungen und die zukünftigen Erwartungen besprochen werden. In diesem Rahmen kann eine Gehaltsanpassung thematisiert werden. Arbeitnehmer sollten sich auf dieses Gespräch gut vorbereiten, ihre bisherigen Erfolge und ihren Beitrag zum Unternehmen darstellen und realistische Gehaltsvorstellungen formulieren. Eine transparente Kommunikation und klare Argumente können die Chancen auf eine Gehaltserhöhung erhöhen. Arbeitgeber schätzen gut vorbereitete und fundierte Gespräche, da sie die Basis für eine faire und angemessene Gehaltsentwicklung bilden.

Maximale Probezeit

Die maximale Dauer der Probezeit in Deutschland beträgt sechs Monate. Diese Frist ist gesetzlich geregelt und bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern genügend Zeit, die Zusammenarbeit zu evaluieren. Innerhalb dieser sechs Monate kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist beendet werden, in der Regel zwei Wochen. Es ist wichtig, dass die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag klar festgelegt wird. Sollte die Probezeit kürzer angesetzt sein, kann sie nicht ohne Zustimmung beider Parteien verlängert werden. Eine längere Probezeit als sechs Monate ist nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen zulässig.

„Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.“

§ 622 Abs. 3 BGB
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Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
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