Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst in den öffentlichen Einrichtungen der deutschen Bundesländer (außer Hessen). Er definiert die Eingruppierung, Gehaltsstufen und Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter in Bereichen wie Schulen, Hochschulen und Landesverwaltungen.
Inhalt
Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) gilt für Angestellte, die in öffentlichen Einrichtungen der Bundesländer (außer Hessen) beschäftigt sind. Dazu zählen z.B:
Der TV-L betrifft also alle nicht verbeamteten Angestellten, deren Arbeitgeber eine Landesinstitution ist.
Die Entgelttabelle im TV-L ist in Entgeltgruppen (E 1 bis E 15) und Stufen (1 bis 6) gegliedert. Die Entgeltgruppen orientieren sich an der Qualifikation und den Tätigkeiten der Beschäftigten. Höhere Entgeltgruppen (z. B. E 13 bis E 15) sind für anspruchsvollere und leitende Tätigkeiten vorgesehen. Die Stufen innerhalb der Entgeltgruppen richten sich nach der Berufserfahrung.
Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es sechs Stufen. Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt mit zunehmender Berufserfahrung. Stufe 1 ist für Einsteiger ohne Berufserfahrung, während Stufe 6 in der Regel 15 Jahre Berufserfahrung voraussetzt. Die Ausnahme bilden hier E 1 und E 15Ü.
Gültig ab 01. November 2024
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E15Ü 6322,63 € 6995,90 € 7634,88 € 8053,95 € 8157,04 €
E15 5217,31 € 5594,35 € 5793,59 € 6501,27 € 7037,15 € 7242,26 €
E14 4742,64 € 5085,93 € 5367,63 € 5793,59 € 6446,27 € 6633,67 €
E13Ü 4708,07 € 4948,54 € 5793,59 € 6446,27 € 6633,67 €
E13 4388,38 € 4708,07 € 4948,54 € 5415,72 € 6061,53 € 6237,38 €
E12 3974,86 € 4240,88 € 4804,26 € 5298,93 € 5937,87 € 6110,00 €
E11 3852,64 € 4098,38 € 4378,29 € 4804,26 € 5422,60 € 5579,28 €
E10 3723,62 € 3964,77 € 4240,88 € 4522,55 € 5058,48 € 5204,24 €
E9b 3336,59 € 3569,08 € 3720,54 € 4139,07 € 4495,09 € 4623,96 €
E9a 3336,59 € 3569,08 € 3619,58 € 3720,54 € 4139,07 € 4255,96 €
E8 3146,46 € 3373,48 € 3499,66 € 3619,58 € 3752,10 € 3834,13 €
E7 2972,35 € 3194,05 € 3360,84 € 3487,05 € 3588,03 € 3676,36 €
E6 2925,66 € 3145,10 € 3267,49 € 3392,41 € 3474,43 € 3562,77 €
E5 2818,93 € 3034,95 € 3157,34 € 3273,61 € 3367,15 € 3430,26 €
E4 2700,70 € 2918,69 € 3071,67 € 3157,34 € 3243,02 € 3298,08 €
E3 2668,79 € 2881,96 € 2943,16 € 3041,06 € 3120,62 € 3187,93 €
E2Ü 2569,86 € 2777,93 € 2857,48 € 2955,41 € 3022,72 € 3114,51 €
E2 2502,84 € 2704,49 € 2765,69 € 2826,88 € 2967,62 € 3114,51 €
E1 2294,49 € 2325,06 € 2361,78 € 2398,51 € 2490,30 €
Quelle: öffentlicher-dienst.info
Entgeltgruppe Ausbildung/Studium
E1-E4 Keine bis geringe formale Qualifikation
E5-8 Ausbildung 2-3 Jahre
E9-12 Bachelor- oder Fachhochschul-Abschluss
E13-15 Masterabschluss, Promotion
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf Tätigkeiten, die direkt mit den Aufgaben der neuen Position zusammenhängen. Diese Erfahrung ermöglicht es dem Beschäftigten, ohne längere Einarbeitung effizient in seiner neuen Rolle zu arbeiten. Sie wird bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.
Ein Beschäftigter beginnt nach seiner Ausbildung in der Entgeltgruppe TV-L E 6 in Stufe 1 mit einem Gehalt von 2.925,66 €.
Die Jahressonderzahlung wird in der Regel mit dem Tabellenentgelt für den Monat November ausgezahlt. Die Höhe der Zahlung variiert je nach Entgeltgruppe:
Quelle: Tarifgemeinschaft deutscher Länder
Diese Sonderzahlung ist abhängig von der Entgeltgruppe und dem Beschäftigungsumfang der Monate Juli, August und September.
Beschäftigte, die in einer der Entgeltgruppen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der TV-L 6 zum Beispiel rund 1462,83 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.
Beschäftigte, die im TV-L eingruppiert sind, haben bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Bei einer abweichenden Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst. Der Urlaub soll grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden, kann aber in bestimmten Fällen bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Bei Teilzeitarbeit oder anderen Arbeitszeitmodellen erfolgt eine anteilige Berechnung des Urlaubsanspruchs.
Disclaimer
Alle Informationen in diesem Artikel zum TV-L dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.