Ratgeber Gehalt Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld in TVöD und TV-L

Weihnachtsgeld

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 6 Min.
Aktualisiert am: 06.12.2024

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten, die häufig am Ende des Jahres als zusätzliche finanzielle Anerkennung ausgezahlt wird. Diese Zahlung dient in der Regel dazu, die wirtschaftliche Belastung während der Weihnachtszeit zu lindern und die Bindung zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden zu stärken. Das Weihnachtsgeld ist in Deutschland weit verbreitet, unterliegt jedoch keiner gesetzlichen Verpflichtung, sondern wird meist durch Tarifverträge, betriebliche Vereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge geregelt.

Weihnachtsgeld – Definition

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige, zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die typischerweise zum Jahresende erfolgt. Diese finanzielle Zuwendung ist als Anerkennung für die geleistete Arbeit während des Jahres gedacht und soll den Mitarbeitenden eine finanzielle Unterstützung in der Weihnachtszeit bieten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht, es sei denn, dies wird in einem Tarifvertrag (z.B. im TVöD), einer Betriebsvereinbarung oder im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt. Die Höhe und Regelungen zum Weihnachtsgeld können je nach Branche, Unternehmen oder Beschäftigungsverhältnis variieren.

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, hängt in erster Linie von den vertraglichen Regelungen ab. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Anspruch auf Weihnachtsgeld ergibt sich häufig aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. Im öffentlichen Dienst ist das Weihnachtsgeld beispielsweise im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt und wird als Jahressonderzahlung bezeichnet.

Arbeitgeber, die Weihnachtsgeld über mehrere Jahre hinweg regelmäßig und ohne Vorbehalt zahlen, können durch betriebliche Übung dazu verpflichtet sein, auch in Zukunft diese Sonderzahlung zu leisten. Fehlt eine vertragliche Regelung, kann der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes in der Regel frei gestalten oder sogar aussetzen, sofern dies nicht durch betriebliche Übung anders gehandhabt wurde.

Beschäftigte in Teilzeit oder während der Elternzeit können Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, wobei die Höhe häufig anteilig berechnet wird. Im Falle einer Kündigung vor Auszahlung kann der Anspruch auf Weihnachtsgeld je nach Zeitpunkt und Vereinbarungen im Arbeitsvertrag entfallen oder gekürzt werden.

Weihnachtsgeld TVöD

Die Jahressonderzahlung, auch bekannt als Weihnachtsgeld, wird im öffentlichen Dienst gemäß § 20 TVöD geregelt und mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe und beträgt für 2024 wie folgt:

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TarifbereichEntgeltgruppenProzentsatz vom
durchschnittlichen Monatsgehalt
(Juli – September)
TVöD (VKA)1 bis 884,51 %
TVöD (VKA)9a bis 1270,28 %
TVöD (VKA)13 bis 1551,78 %
TVöD Bund1 bis 890 %
TVöD Bund9a bis 1280 %
TVöD Bund13 bis 1560 %

Bemessungsgrundlage

Die Jahressonderzahlung basiert auf dem durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelt der Monate Juli, August und September. Dabei zählen:

  • Das monatliche Tabellenentgelt
  • Zulagen für vorübergehend höherwertige Tätigkeiten
  • Techniker-, Meister- oder Programmiererzulagen

Nicht berücksichtigt werden Einmalzahlungen, Überstundenvergütungen oder Krankengeldzuschüsse.

Stichtag und Kürzungsregelung

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nur, wenn am 1. Dezember ein aktives Arbeitsverhältnis besteht. Bei unterjähriger Beschäftigung wird das Weihnachtsgeld um 1/12 pro Monat ohne Entgeltanspruch gekürzt (Zwölftelungsregelung). Ausnahmen gelten für Mutterschutz- oder Elternzeiten, sofern sie im Jahr der Geburt des Kindes liegen​.

Weihnachtsgeld TV-L

Im Tarifvertrag der Länder (TV-L) ist die Jahressonderzahlung ebenfalls geregelt. Sie wird im November ausgezahlt und basiert auf § 20 TV-L. Die Höhe der Sonderzahlung richtet sich nach der Entgeltgruppe und beträgt für 2024:

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EntgeltgruppenProzentsatz vom
durchschnittlichen Monatsgehalt
(Juli – September)
1 bis 487,43 %
5 bis 888,14 %
9a bis 1174,35 %
12 bis 1346,47 %
14 bis 1532,53 %

Bemessungsgrundlage

Die Grundlage für die Jahressonderzahlung bilden das durchschnittlich gezahlte Tabellenentgelt sowie weitere relevante Zulagen der Monate Juli, August und September. Es gelten dieselben Regelungen wie beim TVöD:

  • Berücksichtigt werden Tabellenentgelt und monatlich festgelegte Zulagen (z. B. Führung auf Zeit).
  • Nicht berücksichtigt werden Einmalzahlungen, Überstundenvergütung oder andere variable Leistungen.

Stichtag und Anspruch

Anspruch auf die Sonderzahlung besteht, wenn am 1. Dezember ein gültiges Arbeitsverhältnis besteht. Für unterjährig Beschäftigte wird die Sonderzahlung pro Kalendermonat ohne Entgeltanspruch um 1/12 gekürzt (Zwölftelungsregelung). Zeiten des Mutterschutzes oder der Elternzeit im Jahr der Geburt führen nicht zu einer Kürzung​.

Steuerliche Behandlung von Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld zählt steuerlich als Arbeitslohn und unterliegt daher der Lohnsteuer sowie den Sozialversicherungsabgaben. Es wird zusammen mit dem regulären Gehalt versteuert, wobei die Steuerlast nach der Höhe des gesamten Einkommens berechnet wird. Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls abgezogen, sofern die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird. Da es keine speziellen Steuerfreibeträge für Weihnachtsgeld gibt, wird die volle Summe besteuert. Allerdings können allgemeine Freibeträge, wie der Grundfreibetrag oder Kinderfreibeträge, die Steuerbelastung reduzieren.

Häufige Fragen

 

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung hängt von vertraglichen und tariflichen Regelungen ab. Oft wird das Weihnachtsgeld an das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Stichtag (meist 1. Dezember) geknüpft. Endet das Arbeitsverhältnis vorher, entfällt der Anspruch in der Regel. Rückzahlungsklauseln können greifen, wenn das Arbeitsverhältnis nach der Auszahlung endet, sind aber nur wirksam, wenn sie klar formuliert und angemessen sind. Ausnahmen gelten bei unverschuldeten Beendigungen, wie Renteneintritt, oder wenn das Weihnachtsgeld ausschließlich für vergangene Betriebstreue gezahlt wird. Im Streitfall entscheiden häufig die Arbeitsgerichte.

 

Ja, in der Regel haben Arbeitnehmer auch während der Elternzeit Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern sie am Stichtag, meist dem 1. Dezember, noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen. Entscheidend ist, ob das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht, bleibt der Anspruch in vielen Fällen bestehen.

 

Die Höhe des Weihnachtsgeldes variiert je nach Branche, Region, Tarifvertrag und individuellen Vereinbarungen. Im öffentlichen Dienst sind die Regelungen beispielsweise klar definiert:
Nach TVöD erhalten Beschäftigte 84,51 % bis 51,78 % ihres durchschnittlichen monatlichen Entgelts (Juli bis September), je nach Entgeltgruppe.
Im TV-L liegt der Prozentsatz zwischen 87,43 % (Entgeltgruppen 1-4) und 32,53 % (Entgeltgruppen 14-15).
In der Privatwirtschaft liegt das Weihnachtsgeld oft zwischen 25 % und 100 % eines Monatsgehalts, abhängig von den Unternehmensrichtlinien und der Betriebszugehörigkeit. Manche Unternehmen zahlen pauschale Beträge oder koppeln das Weihnachtsgeld an die Geschäftsentwicklung.

 

Jan-Philipp Schreiber

Jan-Philipp Schreiber

Content Marketing Manager

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Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
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