Jährlich entstehen dem Gesundheitssystem durch systematischen Abrechnungsbetrug und Korruption Einzelner Schäden in Milliardenhöhe. Zur Verfolgung solcher Straftaten wurde zum 15. September 2020 die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) eingerichtet und bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelt.
Die ZKG ist zuständig für Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der Heilberufe, welche für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung begehen.
Die Zuständigkeit der ZKG erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern. Sie umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren. In den von ihr geführten Verfahren nimmt die Zentralstelle auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.
Die ZKG dient außerdem als zentrale Ansprechstelle und wirkt bei regionalen und überregionalen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Justiz und der Polizei mit.
Die Zentralstelle besteht derzeit aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt, fünf Oberstaatsanwälten, sechs Staatsanwälten als Gruppenleitern sowie zwei Staatsanwälten, welche sich ausschließlich mit der Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen befassen.